Plüschtiere - kuschelige und sichere Spielgefährten für Kinder?

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Plüschtiere - kuschelige und sichere Spielgefährten für Kinder?

Untersuchung auf stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung

Kinder lieben sie und auch einige Erwachsene haben noch Erinnerungsstücke aus Kindheitstagen aufgehoben: Plüschtiere sind ein Klassiker unter den Kinderspielzeugen. Ob als Bär, Hase oder Einhorn, einfarbig oder schillernd-bunt, aus Natur- oder Synthetikfasern – es gibt sie in allen erdenklichen Varianten und aus vielen Materialien.

Kuscheltiere sind aus dem Kinderalltag einfach nicht wegzudenken. Gerade weil diese Stofftiere so beliebt bei Kindern sind – sei es zum Spielen, zum Kuscheln, als Einschlafhilfe oder zum Trösten – kann es zu einem regelmäßigen und mehrstündigen, intensiven Hautkontakt kommen.

Um die Sicherheit von Kuscheltieren zu gewährleisten gibt es diverse Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene, welche die physikalische beziehungsweise mechanische sowie die chemische Sicherheit der Produkte sicherstellen sollen.

 

Plüschtiere fallen als Spielzeuge nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in den Bereich der "Bedarfsgegenstände". Für Spielzeuge gilt außerdem die europäische Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG die in Deutschland in der Zweiten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (2. ProdSV, auch: „Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug“) umgesetzt wurde. Um den Schutz der Kinder vor Gefahren zu gewährleisten, muss Spielzeug sicher sein. Es muss so hergestellt und gestaltet sein, dass die Gesundheit der Kinder beim Gebrauch – insbesondere durch die mechanischen Eigenschaften und die stoffliche Zusammensetzung nicht geschädigt wird. Jede Gefahr von Verletzungen oder Vergiftungen durch den Kontakt mit dem Spielzeug (Verschlucken, Einatmen, Berührung mit der Haut, Kontakt mit den Schleimhäuten des Mundes) muss ausgeschlossen sein. Weiterhin müssen Gefahren, die durch die Verwendung von gefährlichen Stoffen – insbesondere von als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuften Stoffen (CMR-Stoffen) –, allergenen Stoffen und bestimmten Elementen ausgeschlossen werden.

Im Rahmen mehrerer Untersuchungsprojekte standen im Jahr 2020 im Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg des LAVES insgesamt 71 kuschelige Stofftiere auf dem Prüfstand. Etwa die Hälfte der Proben wurde im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO) für andere Bundesländer untersucht.

Am IfB Lüneburg wurden die Spielzeuge auf ihre chemische beziehunsgweise stoffliche Zusammensetzung überprüft: Neben der Farbechtheit gegenüber Speichel und Schweiß wurden die Plüschtiere auch auf Formaldehyd, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Weichmacher, flüchtige Bestandteile und Elemente, die beim Spielen über den Mund (Speichel) oder die Haut (Schweiß) aufgenommen werden und dadurch ein gesundheitliches Risiko bewirken können.

Lediglich vier Proben erwiesen sich als nicht farbecht. Alle anderen Prüfparameter waren unauffällig.

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