OLG-Urteil: Auch Amazon muss Herkunft von Obst und Gemüse angeben
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Jeder Supermarkt vor Ort muss den Verbrauchern sagen, woher das Obst und Gemüse in der Auslage stammt. So schreibt es das Gesetz vor. Geht aber nicht beim Online-Versand, behauptete Amazon vor Gericht. Und zahlt jetzt Lehrgeld.
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