Mehr Produktsicherheit für Weizen und Dinkel

Fotos: von ANTHONY SHKRABA production von Pexels und von Natalie von Pexels;

Ab Januar 2022 sind in der EU-Verordnung 1881/2006 die Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide (Pilzgift des Mutterkorns) in Mahlerzeugnissen neu festgesetzt.

Grenzwerte für Mutterkorn-Sklerotien, die sichtbaren schwarzen Pilzkörper, gibt es für Roggen schon viele Jahre. Das Mutterkorn enthält giftige Alkaloide und muss daher aus dem Getreide aussortiert werden. Früher galt dies als typische Roggenproblematik, mit der rechtlichen Neuerung sind jetzt auch unter anderem Weizen und Dinkel berücksichtigt.

Ein weiteres Augenmerk gilt dem Ergotalkaloid-Gehalt. Dieses Pilzgift des Mutterkorns befindet sich nicht nur im Pilzkörper, sondern auch der Abrieb der Mutterkörner kann an gesunden Getreidekörnern haften.

Mutterkornbesatz im Erntegut – Welche Auswirkungen haben die neuen Grenzwerte?

Die Höchstgehalte für Ergotalkaloide sind in der Verordnung 1881/2006 gänzlich neu festgesetzt. „Die Höchstgrenze bezieht sich also nicht nur auf die Anzahl der Sklerotien, sondern darauf, wie viel von dem Toxin nachweisbar ist“, sagt Michael Hiestand. Deshalb ist bei den Getreidepartien auch vor der Reinigung zu beachten, dass gefährdete Partien möglichst wenig bewegt werden, um eine Feinkontamination durch Abrieb zu vermeiden.

Sichere Rohstoffe für sichere Backwaren

Mutterkörner im Getreide können in Abhängigkeit vom darin enthaltenen Gehalt an Ergotalkaloiden die Gesundheit gefährden. Aus diesem Grund ist eine fachgerechte Reinigung des Getreides absolut notwendig. Auch handwerkliche Bäckereien sind durch die neuen Höchstgehalte von der neuen Verordnung betroffen. Daher ist es notwendig, dass sich die Betriebe mit dem Thema auseinandersetzen und ihren Rohstoffbezug überprüfen.

Hier gehts zur VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION - zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

Quelle: https://www.yumda.de/

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