Lebensmittel Einfuhr - Detektivarbeit im Internationalen Postzentrum

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Im Rahmen der Überwachung des Eingangs von Lebensmitteln und Waren tierischer Herkunft kontrollieren die Tierärzte und technischen Mitarbeiter der Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt zusammen mit Mitarbeitern der Post mehrmals wöchentlich Sendungen im Internationalen Postzentrum.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf Waren tierischer Herkunft gelegt, deren Einfuhr streng reglementiert ist. Häufig handelt es sich bei den Paketen um private Mischsendungen mit Kleidung, kleinen Geschenken und für das Herkunftsland typische Lebensmittel.

Trockenfleisch aus den USA

Regelmäßig wird aus den USA Beef Jerky (Trockenfleisch) verschickt, das in der europäischen Union in privaten Päckchen nicht einfuhrfähig ist. Durch das Einfuhrverbot soll verhindert werden, dass Tierseuchen ihren Weg nach Europa finden. Die Versender der Päckchen wissen dies anscheinend und suchen nach kreativen Wegen, um die Kontrollierenden des Hessischen Landeslabors und des Zolls zu täuschen. So wird beispielsweise immer wieder Beef Jerky in Paketen in Cornflakes-Packungen versteckt um das Fleisch an den Kontrollen vorbei doch zu seinem Empfänger zu bekommen.

Achtung Explosionsgefahr

In vielen asiatischen Paketen findet sich Kimchi – selbst hergestellter Gärkohl -, der durch den langen Transport zum Teil explosive Tendenzen hat und oftmals nicht auslaufsicher verpackt ist, was schon zu durchnässter Kleidung bei den Kontrollierenden und durchweichten Begleitdokumenten geführt hat. Damit bestückte Pakete erkennt man in der Regel sowohl am dominanten Geruch, als auch an ihrer sichtbaren Durchfeuchtung.

Andere Länder, andere Geschmäcker

Auch für uns eher ungewohnte Lebensmittel, wie zum Beispiel getrocknete Frösche aus Japan, können in solchen Paketen gefunden werden.  Für Froschschenkel gibt es eine Freigrenze von 2 kg für die private Einfuhr; da Frösche tierseuchenrechtlich nicht relevant sind, wird diese Freigrenze auch für ganze Frösche angewendet.

Natürlich denken die Versender nicht nur an das leibliche Wohl der Empfänger der Sendungen, auch für Haustiere finden sich Futtersendungen in den Paketen. Diätfuttermittel in Dosen und Futterergänzungsmittel sind dabei weniger überraschend, allerdings kommen Pakete mit getrockneten Hühnerküken eher selten vor. Die Einfuhr der Hühnerküken ist jedoch verboten, egal ob zum menschlichen Verzehr oder als Tierfutter, da hiermit ein großes Tierseuchenrisiko verbunden ist.

Viele Lebens- und Futtermittel mit tierischen Bestandteilen werden in Unkenntnis der Gesetzeslage verschickt, allein mit dem Wunsch dem Empfänger eine Freude zu bereiten. Dabei ist grundsätzlich die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie Milch und Milchprodukten verboten, für andere Lebensmittel tierischer Herkunft gilt eine Freigrenze von 2 kg (z.B. für Honig) bzw. 20 kg für Fischereierzeugnisse.

Kriminelle Energie

Ein vorsätzlicher Täuschungsversuch kann aber unterstellt werden, wenn in Lebensmitteln – wie in diesem Fall in einer Tüte mit Couscous – verschreibungspflichtige Tabletten versteckt werden.

Abschließend ist zu sagen, dass im internationalen Postzentrum Sendungen aus aller Welt und mit allen möglichen und unmöglichen Inhalten umgeschlagen werden, die einen immer wieder staunen lassen. Daher ist neben fachlichen Know-how auch eine detektivische Spürnase und viel Erfahrung notwendig, um riskante, kriminelle oder sogar gefährliche Sendungen zu identifizieren und aus dem Verkehr zu ziehen.

Quelle: https://lhl.hessen.de/

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