Konstante Nutzung des europäischen AAC-Netzwerks

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BVL informiert über Anzahl der Meldungen zu Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht

 

2.290 Meldungen wurden im vergangenen Jahr über das Europäische Netzwerk für Amtshilfe und Zusammenarbeit bei der Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle (AAC) übermittelt. Das Netzwerk dient den Behörden dazu, sich europaweit zu Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht auszutauschen. Die Anzahl der Meldungen in 2021 entspricht ungefähr der Anzahl aus dem Vorjahr und lässt auf eine konstante Nutzung des Netzwerkes schließen.

1.142 der gemeldeten Verstöße hatten im vergangenen Jahr einen Bezug zu Deutschland. Dabei waren die Produktkategorien Nahrungsergänzungsmittel (11 %), Obst und Gemüse (9 %) und Getränke (9 %) die drei am häufigsten gemeldeten Kategorien im Bereich der Allgemeinen Amtshilfe. Die meisten Verstoßmeldungen, die 2021 durch Deutschland erstellt wurden (786 gesamt), waren an die Niederlande (30 %), Österreich (12 %) und Italien (10 %) gerichtet. Am häufigsten empfangen wurden Verstoßmeldungen (356 gesamt) aus Österreich (49 %), Belgien (9 %) und Italien (5 %).

Mit der IT-Plattform iRASFF verfügt das Netzwerk über ein effizientes Werkzeug für ein transparentes, digitales Informationsmanagement. Dies hat Vorteile nicht nur für Behörden, sondern auch für Unternehmen und Verbraucher/-innen. Die digitalen Verfahren stellen einen sicheren Weg des Datenaustausches dar. Sie verkürzen Bearbeitungszeiten und die Verarbeitung von personenbezogenen und Unternehmensdaten folgt einheitlichen Regeln. Das iRASFF schafft darüber hinaus Möglichkeiten, aus vorhandenen Daten neue Erkenntnisse zu gewinnen. Es wird ein zentraler Datenpool über amtliche Kontrollaktivitäten geschaffen, der systematische Verstöße und Risiken offenbaren kann, die möglicherweise von den einzelstaatlichen Kontrollinstanzen nicht erkannt oder nicht effektiv bekämpft werden können.

Der EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625) folgend integriert das iRASFF seit Oktober 2019 das Europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) und die Amtshilfeverfahren (AAC) in einer Plattform. Seitdem gibt es nur noch ein System für die Belange der grenzüberschreitenden europäischen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle. Anders als das RASFF, bei dem unmittelbar alle Mitgliedstaaten eine Meldung erhalten, dient das AAC zum bilateralen Austausch bei einfachen Verstößen mit grenzüberschreitender Dimension. Ist jedoch Gefahr im Verzug und muss einem Risiko schnell begegnet werden, erlaubt die Integration des AAC ins iRASFF eine umgehende Alarmierung aller Netzmitglieder mittels eines Mausklicks. Seit Januar 2021 ist das Netzwerk zur Bekämpfung von Betrug in der Lebensmittelproduktion mit der Meldekategorie „Betrugsmeldung“ ebenfalls Teil der iRASFF-Plattform.

Das AAC-Netzwerk hat durch die Zusammenführung mit dem Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel eine positive Entwicklung beschritten. Immer mehr Meldungen werden über die IT-Infrastruktur eingestellt und eine zukünftige Erweiterung um weitere Kontrollbereiche entlang der Lebensmittelproduktionskette ist nur eine Frage der Zeit. Noch in diesem Jahr plant die Europäische Kommission das Netzwerk für Verstöße im Bereich Pflanzengesundheit (PHN- Plant Health Network) in das iRASFF zu integrieren. Das Netzwerk für Verstöße im Bereich Tierschutz wird vermutlich im nächsten Jahr in das iRASFF überführt und alle Beteiligten vor neue - vor allem technische - Herausforderungen stellen.

Detaillierte Informationen zur Entstehungsgeschichte der IT Systeme sowie zur Entwicklung der Fallzahlen über die letzten Jahre finden Sie im Artikel des Journal for Consumer Protection and Food Safety: Schweigel, C., Jagurinoski, N. & Mellenthin, A. Fünf Jahre AAC-Netzwerk: Ein digitales System zur Amtshilfe bei der Lebens- und Futtermittelkontrolle im Europäischen Wirtschaftsraum. J Consum Prot Food Saf (2021). https://rdcu.be/czYqk

Den Gesamtüberblick zu den RASFF- und AAC-Meldungen für das Jahr 2021 finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/food/safety/acn_en

Quelle: https://www.bvl.bund.de/

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