komba und BVLK fordern Datenschutz für Bremer Lebensmittelkontrolleure

Politik reagiert nicht auf Beschwerden der Beschäftigten

komba und BVLK fordern Datenschutz für Bremer Lebensmittelkontrolleure Schon gewusst? foodwatch hat Anfang Januar dieses Jahres eine Plattform namens „Topf Secret“  ins Lebens gerufen, über die Verbraucher in Deutschland die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Imbissen, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und veröffentlichen können. Grundlage für die Beantragung der Kontrollberichte bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden ist das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz).

Die Vielzahl der Anfragen lässt keine Langeweile in den Ämtern aufkommen!

Soweit, so gut. In Bremen hat nun jedoch die zuständige Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz unter Berufung auf ihre Informationspflicht angeordnet, die Namen der Lebensmittelkontrolleure bei der Herausgabe der Kontrollberichte an die Antragsteller allem Datenschutz zum Trotz nicht mehr zu schwärzen und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Doch was tut der Name des Lebensmittelkontrolleurs oder des Behördenmitarbeiters hierbei zur Sache? Besteht der Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes doch allein in der Auskunft, wie es um die Hygiene einer Einrichtung in lebensmittelrechtlicher Hinsicht steht. Und wie steht es um das Recht jedes Einzelnen, dass seine personenbezogenen Daten – das höchste Gut des Datenschutzes – nicht ohne seine Einwilligung veröffentlicht werden dürfen?    

Alle Gegenwehr der Beschäftigten – juristisch wohl geprüft und begleitet – blieb bislang jedoch ohne jegliche Reaktion seitens der Senatorin! komba und BVLK (Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e.V.) stehen geschlossen an der Seite der Kolleginnen und Kollegen der Bremer Lebensmittelkontrolle und fordern die Senatorin auf, ihre Anweisung umgehend zurückzunehmen und damit ihrer klaren Verpflichtung, den Datenschutz von jedermann zu beachten, nachzukommen!

Pressemitteilung der komba

Zurück