Jetzt kommt die Wanderheuschrecke auf die Teller

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit der europäischen Wanderheuschrecke als Lebensmittel geprüft und kommt zu dem Schluss, dass diese ohne gesundheitliche Bedenken verzehrt werden kann.

Wenige Wochen nachdem der gelbe Mehlwurm offiziell als erstes Speiseinsekt im Rahmen der Novel Food-Verordnung seine Zulassung als neuartiges Lebensmittel erhalten hat, geht das große Krabbeln auf den Tellern europäischer Konsumentinnen und Konsumenten weiter. Das EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene hat eine Stellungnahme zur Sicherheit des Verzehrs der gefrorenen und getrockneten Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) vorgelegt. Die Hauptbestandteile der getrockneten Wanderheuschrecke sind Eiweiß, Fett und Ballaststoffe (Chitin). In gefrorener Form kommt noch Wasser als Hauptbestandteil hinzu. Mögliche Schadstoffbelastungen hängen maßgeblich vom Futter ab, das heißt, wenn die Wanderheuschrecke speziell für den Verzehr gezüchtet wird unter Wahrung aller rechtlichen Vorgaben, gibt es keinerlei Sicherheitsbedenken. Ernährungsphysiologisch punktet das Insekt vor allem durch seinen Eiweißgehalt und kann damit als Proteinquelle angesehen und genutzt werden.


Die Wanderheuschrecke kann in drei Varianten
1. gefroren (ohne Beine und Flügel)
2. getrocknet (ohne Beine und Flügel) und
3. gemahlen (ganz)

als Snack bzw. als Lebensmittelzutat verwendet werden.

Menschen, die Allergien gegen Schalentiere haben, sollten jedoch vorsichtig sein, da die Locusta migratoria ebenfalls allergische Reaktionen verursachen kann.

Quelle: https://www.lebensmittelverband.de/

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