Jahresbericht 2017 der Gemeinsamen Zentralstelle "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse" (G@ZIELT) erschienen

 

Der Onlinehandel mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen wächst stetig und stellt die amtliche Kontrolle vor neue Herausforderungen. Die zuständigen Behörden in Deutschland haben sich dieser Entwicklung gestellt und die gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz ‚G@ZIELT‘, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtet. Die Zentralstelle führt seit Juli 2013 für die Bundesländer vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten zur Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen durch. Ziel ist es, den Verbraucherschutz im Bereich des Onlineeinkaufs zu verbessern und ein vergleichbares Schutzniveau wie im stationären Handel zu erreichen.

Im aktuell erschienenen Bericht werden die Aktivitäten der Zentralstelle im Jahr 2017 vorgestellt. Auch in diesem Jahr bestätigen die dargestellten Ergebnisse den Bedarf der Kontrolle des Internethandels: Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen Inhaltsstoffen, Tattoofarben mit nicht zulässigen Azofarbstoffen, Hautcremes mit verbotenen Konservierungsstoffen, schwermetallbelastete Lebensmittel und Buntstifte mit unzulässigen Bleigehalten machen deutlich, dass Handlungsbedarf in allen Erzeugniskategorien besteht und so Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland durch die Arbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden geschützt werden müssen.

Weiterführende Informationen für Verbraucher und Onlinehändler sind ebenfalls auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügbar (www.bvl.bund.de/internethandel).

Zurück