Internetportal für Verbraucher - Fünf Jahre "Lebensmittelklarheit"

Seit 2011 steht das Internetportal "www.lebensmittelklarheit.de" für Beschwerden und zur Information über Lebensmittelkennzeichnungen zur Verfügung. Zum fünften Geburtstag zieht die Verbraucherzentrale eine positive Zwischenbilanz: Das Portal hat sich als Anlaufstelle für Verbraucher etabliert.

Kennzeichnung auf einer Verpackung Bundesernährungsminister Schmidt: "Was drauf steht, muss auch drin sein - und umgekehrt."Foto: Sebastian Bolesch

Bundesernährungsminister Christian Schmidt würdigte die Online-Plattform als etablierte Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher: "Mit lebenmittelklarheit.de rücken wir die Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung weiter in den Fokus und geben dem Verbraucher eine hörbare Stimme. Was drauf steht, muss auch drin sein – und umgekehrt."

Großes Interesse der Verbraucher

Das Interesse ist groß: Auf monatlich 80.000 Aufrufe kommt die von der Bundesregierung geförderte Internetseite. Jede Woche werden dem Portal durchschnittlich 13 Produkte gemeldet, von deren Aufmachung oder Kennzeichnung sich Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht sehen. In fünf Jahren wurden so Beschwerden über mehr als 9.000 Produkte gesammelt.

Für Unmut sorgen besonders häufig nicht eingelöste Zutatenversprechen oder irritierende Kennzeichnungen. So enthielt ein "Grüner Tee mit Zitrone" beispielsweise mehr Apfelsaft und Apfelsaftkonzentrat als Zitronensaft. Ein Holunderblüten-Getränk kam gänzlich ohne Holunderblüten und ein Sahne-Hering ganz ohne Sahne aus.

Fast die Hälfte der beanstandeten Kennzeichnungen geändert

Zum Jubiläum führte das Internetportal einen Marktcheck durch, um die eigene Wirksamkeit zu prüfen. Das Ergebnis: Fast die Hälfte der 2014 beanstandeten und von Experten überprüften Etiketten wurde verbessert. 31 Prozent der Produkte stehen nach wie vor in der Kritik des Portals, weil die Kennzeichnung nicht angepasst wurde. Wird die Gesamtlaufzeit des Portals betrachtet, beträgt die Änderungsquote rund 30 Prozent.

Graubereich soll ausgeleuchtet werden

Das Portal steht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern offen. Sämtliche Produktmeldungen werden von Experten auf ein nachvollziehbares Täuschungspotenzial geprüft. Das Portal führt aktuell 788 Produkte auf, von denen 478 der Rubrik "Getäuscht?" zugeordnet wurden. Im Blick hat das Portal dabei vor allem den rechtlichen Graubereich, der sich zwischen einer klar verständlichen oder irreführenden Produktgestaltung befindet. Trifft dies auf ein Produkt zu, wird der Hersteller um eine Stellungnahme gebeten.

In 259 Fällen führte die Beanstandung zu einer Änderung der Kennzeichnung. Dann wandert das Produkt in die Rubrik "Geändert". Um den Dialog zwischen Verbrauchern und Unternehmen zu fördern, werden stets alle Stellungnahmen der Hersteller gemeinsam mit einer Einschätzung der Verbraucherzentrale veröffentlicht. Nimmt der Hersteller keine Anpassung vor, prüft das Portal die Möglichkeit weiterer Schritte, um eine Verbesserung herbeizuführen.

Umfassendes Informationsangebot

Das Portal ist jedoch weit mehr als eine reine Beschwerdestelle. Im Fokus steht ebenso die Information der Verbraucher. Ihnen stehen rund 350 Expertenbeiträge zum Thema Lebensmittelkennzeichnung und 500 Antworten auf Verbraucherfragen zur Verfügung. Das Portal ist damit eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Erkenntnisse finden Verwendung

Seit 2011 hat das Portal viele Erkenntnisse über das Verbraucherverständnis in Fragen der Lebensmittelkennzeichnung gesammelt. Dieses Wissen wird künftig an die DLMBK weitergeleitet. Die DLMBK erarbeitet und aktualisiert seit über 50 Jahren Leitsätze über Lebensmittel und deren Beschaffenheit.

Quelle: www.bundesregierung.de

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