Initiative für weniger Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

Der Verzehr von Trans-Fettsäuren in größeren Mengen erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten. Das BMEL und die Lebensmittelwirtschaft wollen deshalb den Gehalt an Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln weiter reduzieren.

Trans-Fettsäuren (TFA = engl. trans fatty acids) entstehen durch das industrielle Teilhärten von Fetten mit einem hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren. Dadurch werden diesen Fetten besondere technische Eigenschaften verliehen. TFA treten u. a. in Backmargarinen und Frittierölen und damit in fetthaltigen Backwaren oder frittierten Erzeugnissen auf. In geringerem Umfang sind Transfettsäuren natürlicherweise auch in Milch und Fleisch enthalten. Ursache ist der Umbau von ungesättigten Fettsäuren durch Bakterien im Pansen von Wiederkäuern.

Gesundheitliche Bewertung von Trans-Fettsäuren

Ein hoher Verzehr an TFA erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt daher maximal ein Prozent der täglichen Nahrungsenergie durch TFA aufzunehmen. In Deutschland liegt nach aktueller Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) die durchschnittliche Aufnahme in allen Altersgruppen unter diesem Wert.

So wenig TFA wie sinnvoll erreichbar

In der Diätverordnung, der Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/141/EG, sind Höchstmengen für TFA in Säuglingsanfangs- und -folgenahrung festgelegt: Der Gehalt an TFA im verzehrfertigen Erzeugnis darf nicht über drei Prozent des gesamten Fettgehalts liegen. Dieser Wert trägt der Tatsache Rechnung, dass in diesen Lebensmitteln ein hoher Anteil an Milch mit natürlich vorhandenen Fettsäuren enthalten ist. Für andere Lebensmittel bestehen in Deutschland keine Höchstmengenregelungen für TFA.

Die Europäische Kommission hat inzwischen die Initiative ergriffen, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz für die Bevölkerung in ganz Europa zu gewährleisten. Auf der Basis eines Berichtes wurde deutlich, dass in einigen Mitgliedstaaten die Aufnahme von TFA die empfohlene Menge deutlich überschreitet. Nach Prüfung geeigneter Maßnahmen hat die Europäische Kommission daraufhin ein Verordnungsentwurf erarbeitet, der die Festlegung eines zulässigen Höchstgehalts von 2 g/100 g Fett in Produkten für Endverbraucher vorsieht und diesen zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht.

Gemeinsame Initiative von BMEL und Lebensmittelwirtschaft

Bereits in der Vergangenheit war das BMEL zu dem Schluss gekommen, dass ein nennenswerter Anteil der deutschen Bevölkerung mehr Trans-Fettsäuren verzehrte als empfohlen. Das betraf besonders junge Männer zwischen 14 und 34 Jahren. Ein Drittel dieser Altersgruppe nahm mit Pommes Frites, Pizza und Backwaren mehr TFA zu sich als empfohlen.

Daraufhin führte das Bundesernährungsministerium einen Minimierungsdialog mit Wirtschaftsverbänden betroffener Branchen, der im Juni 2012 in einer gemeinsamen Initiative der Lebensmittelwirtschaft und des Bundesministeriums mündete. Dabei haben die Verbände unter wissenschaftlicher Beratung des Max Rubner-Instituts (MRI) eine Rahmenleitlinie sowie sieben spezifische Leitlinien für verschiedene Produktkategorien entwickelt. Die Leitlinien sollen die Hersteller für die Problematik sensibilisieren und bei der Umstellung auf TFA-arme Produkte Hilfestellung geben, um die TFA-Gehalte in Lebensmitteln insgesamt weiter zu senken. Die Verbände sind verpflichtet, über getroffene Minimierungsmaßnahmen regelmäßig zu berichten. Zwei Berichte des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) liegen inzwischen vor und sind auf der Internetseite des BLL verfügbar.

Inzwischen haben die betroffenen Wirtschaftsbranchen in Deutschland die Herstellungs- und Härtungsbedingungen für die Fette umgestellt. Daten der staatlichen Lebensmittelüberwachung zeigen, dass beispielsweise der Gehalt an TFA von gehärteten Fetten, von fettreichen, süßen Brotaufstrichen und von Backwaren deutlich verringert werden konnte.

Produkt-Leitlinien zur Minimierung von Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

Berichte des BLL

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