Gesundheitliche Risiken durch Aromen in E-Zigaretten: Es besteht Forschungsbedarf


Foto: https://www.stock.adobe.vom/



Der deutsche Gesetzgeber regelt in der Tabakerzeugnisverordnung, welche Stoffe in Liquids von E-Zigaretten aufgrund ihrer gesundheitsschädlichen Wirkung verboten sind. Das Bun- desinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt Empfehlungen für den Einsatz von Aromen in E- Liquids.
Das BfR hat anhand von Literaturstudien die Konzentrationen von Aromen in E-Liquids mit denen in Lebensmitteln bzw. von Haushaltsprodukten verglichen und Daten zusammenge-
tragen, die die Toxizität von Aromen bei Inhalation untersuchen.
Zudem forscht das BfR, um die Datengrundlage für die gesundheitliche Risikobewertung von Aromen in E-Liquids zu verbessern.

Hier gehts zur Stellungnahme Nr. 043/2021 des BfR vom 28. Dezember 2021

Quelle: https://www.bfr.bund.de/

Zurück