Fragen und Antworten zu Tätowiermitteln aktualisiert

Foto: von Cottonbro von Pexels

Aktualisierte FAQ des BfR vom 6. Januar 2022

In Deutschland sind 17 Prozent der Bevölkerung tätowiert - Tendenz steigend. Am häufigsten gibt die Gruppe der 25- bis 34-Jährigen an, mehrere Tattoos zu haben (Statista, 2021). Tätowiermittel können aus vielen Einzelsubstanzen bestehen, die in ihrer möglicherweise gesundheitsschädlichen Wirkung für diese Anwendung nicht bewertet sind. Für bunte Tätowierungen werden meist organische Pigmente verwendet, die eine hohe Farbbrillanz aufweisen. In „Permanent Make-ups“ kommen vor allem Eisenoxide und Ruße zum Einsatz. Problematische Inhaltsstoffe in Tätowiermitteln können z. B. krebserzeugende aromatische Amine als Spaltprodukte organischer Farbmittel oder als Verunreinigungen, aber auch Konservierungsmittel und Schwermetalle als Verunreinigungen sein. Ferner gibt es inzwischen Tätowiermittel mit Spezialeffekten wie etwa „Glow-in-the-dark“, deren Inhaltsstoffe weitgehend unbekannt sind. Als unerwünschte akute Folgen können auftreten: Infektionen, Fremdkörperreaktionen, Narben oder allergische Reaktionen. Über die Langzeitwirkungen von Tätowiermitteln ist wenig bekannt.

Seit dem 4. Januar 2022 sind schrittweise bestimmte Stoffe in Tätowiermitteln und „Permanent Make-ups“ in der Europäischen Union beschränkt. Nach der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) wird die Verwendung von Stoffen mit bekannten und vermuteten gesundheitsschädigenden Wirkungen reguliert und Höchstkonzentrationen für diese Stoffe in Tätowiermitteln festgelegt. Bislang gibt es keine verbindlichen Kriterien, nach denen eine Sicherheitsbewertung von Tätowiermitteln erfolgen kann. Daher hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Mindestanforderungen für Tätowiermittel und Prüfmethoden für Hersteller und Inverkehrbringer erarbeitet, da diese für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind.

Das BfR hat im Folgenden häufig gestellte Fragen und Antworten zu Tätowiermitteln zusammengestellt.

Fragen und Antworten als PDF | 103.0 KB

Quelle: https://www.bfr.bund.de/

 

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