Forderung des BVLK aufgegriffen: Nachweis der Sachkunde für Lebensmittelunternehmer

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. fordert seit Längerem das Festschreiben von Qualifikationsanforderungen  für die Gastronomie.  Am 15.06.2018 wurde im Rahmen der 14. Verbraucherschutzministerkonferenz in Saarbrücken von den zuständigen politischen Entscheidungsträgern beschlossen, dass ein Nachweis der Sachkunde für Lebensmittelunternehmer erforderlich ist.

TOP 53 Nachweis der Sachkunde für Lebensmittelunternehmer

Beschluss

1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und der Senator der Verbraucherschutzressorts der Länder halten es aus Gründen des Verbraucherschutzes für erforderlich, dass Lebensmittelunternehmer ohne einschlägige Ausbildung in einem Lebensmittelberuf vor Inbetriebnahme oder Eröffnung eines gastronomischen Lebensmittelbetriebes (einschließlich Kantinen, Großküchen und Imbisseinrichtungen) den Nachweis der dafür erforderlichen Sachkunde (sog. Hygieneführerschein) erbringen. Dabei sollte der Nachweis der Sachkunde mindestens durch die Prüfung der Basiskenntnisse zu Hygieneanforderungen gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung erfolgen.

2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und der Senator der Verbraucherschutzressorts der Länder bitten den Bund zu prüfen, ob und wie ein solcher Sachkundenachweis gesetzlich verankert werden kann und zur 15. Verbraucherschutzministerkonferenz dazu zu berichten.

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