Food-Trend „Dragon Breath“: Gekühlter Snack - „verbrannter“ Mund

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Flüssigstickstoff ist aufgrund seiner niedrigen Temperatur von -196 °C in zahlreichen Industrien ein beliebtes Kühlmittel - unter anderem wird er auch bei der industriellen Lebensmittelherstellung und -verarbeitung zu diesem Zweck eingesetzt.

Aktuell wurde eine Verwendung für die Herstellung des Food-Trend „Dragon Breath“ bekannt. Hierbei werden Lebensmittel etwa an Kiosken mit flüssigem Stickstoff gefroren und lose an Verbraucherinnen und Ver-braucher abgegeben. Der eigene Atem soll während des Verzehrs dann wie der namensgebende „Drachenatem“, aussehen  ein Showeffekt, der auf die niedrige Temperatur des flüssi-gen Stickstoffs zurückzuführen ist.


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass aufgrund der extremen Kälte gesundheitliche Risiken beim Verzehr von solchen “Dragon Breath“-Produkten möglich sind. Neben Verletzungen der Zunge bzw. der Mundschleimhaut auch als Gefrierbrand oder Kälteverbrennung bekannt sind u. a. Schädigungen der Zähne denkbar.
Aus mehreren deutschen Bundesländern wurde bekannt, dass zum Beispiel „Smoke Pops“ in Pappbechern mit Holzstäbchen zum Verzehr angeboten werden.

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„Smoke Pops“ sind Maisflips, die zur Abgabe an Verbraucherinnen und Verbraucher in Pappbecher umgefüllt und dann noch einmal mit flüssigem Stickstoff übergossen werden.


Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat sich während der 37. Sitzung ihrer Arbeitsgruppe „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika“ (ALB) mit dem neuen Lebensmitteltrend beschäftigt und mögliche gesundheitliche Risiken diskutiert. Zu Gast war auch ein Vertreter des „Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ (ALS), der unter anderem darauf hinwies, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Umgang mit derartig zubereiteten Lebensmitteln in der Regel nicht geübt sind. So könne auch unabhängig davon, ob ein Warnhinweis vorliegt, nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Gesundheitsschädigungen kommt.


Das BfR hält die Einschätzungen der ALB und des ALS hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken bei dem dort beschriebenen Einsatz von Flüssigstickstoff in Lebensmitteln für nachvollziehbar und plausibel. Zu den von der ALB beschriebenen Fällen liegen dem BfR derzeit keine weiteren Informationen vor. In der wissenschaftlichen Literatur sind jedoch einige Fallberichte über gesundheitliche Schäden nach Kontakt mit flüssigem Stickstoff beschrieben, die zum Teil bereits nach kurzfristigem Kontakt mit nur wenigen Spritzern flüssi-gen Stickstoffs auftraten (Roblin et al. 1997; Koplewitz et al. 2000; Mückley et al. 2007; Berrizbeitia et al. 2010; Walsh et al. 2010; Pollardet al. 2013; Divya & Saravanakarthikeyan 2018; Kim 2018; Zheng et al. 2018).

Hier gehts zur gesamten Mitteilung Nr. 055/2020 des BfR vom 25. November 2020

Quelle:

https://www.bfr.bund.de/

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