Europäische Kommission veröffentlicht Leitfaden für den Einzelhandel

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Am 12.06.2020 hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der EU den Leitfaden für Managementsysteme im Bezug auf die Lebensmittelsicherheit Einzelhandel, einschließlich Lebensmittelspenden bekannt gemacht.

Mit den Leitlinien soll die Umsetzung der EU-Vorschriften erleichtert und vereinheitlicht werden, bei dem die Gefahrenanalyse für die folgenden Einzelhändler eine zentrale Rolle spielt:

Fleischereien, Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Fischgeschäfte und Eisdielen, Vertriebszentren, Supermärkte, Restaurants, Verpflegungsbetriebe und Kneipen

Die Bekanntmachung enthält daher Leitlinien dafür, wie diese Einzelhändler im Rahmen ihrer Tätigkeit die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, insbesondere Artikel 4 und Anhang II in Bezug auf die allgemeinen Hygienevorschriften und Artikel 5 in Bezug auf die auf HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahren, umsetzen können. Dies ist gleichzeitig ein Beispiel dafür, wie der Einzelhandel die in der Bekanntmachung der Kommission von 2016 empfohlenen Leitlinien, einschließlich der Leitlinien zur Erleichterung/Flexibilität, insbesondere auf Einzelhandelsebene, konkret umsetzen kann.

Die zuständigen Behörden können diese Leitlinien auch nutzen, um die Umsetzung der EU-Vorschriften durch diese Lebensmittelunternehmen zu überprüfen.

Die Teile in Bezug auf die Lebensmittelspenden ergänzen die EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden, die einschlägige Vorschriften des EU-Rechts klären, um die Einhaltung des EU-Rechtsrahmen (z. B. zur Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Informationen über Lebensmittel, Rückverfolgbarkeit, Haftung usw.) seitens der Bereitsteller und Empfänger überschüssiger Lebensmittel zu erleichtern.

Im Bereich der Lebensmittelhygiene wird in den Leitlinien beispielsweise dargelegt, dass die Lebensmittelunternehmer (einschließlich Lebensmittelbanken und andere Wohltätigkeitsorganisationen) gute Hygienepraktiken anwenden und über ein System der Selbstkontrolle verfügen müssen, das auf den HACCP-Grundsätzen für die Umverteilung von Lebensmitteln basiert.

Die Bekanntmachung enthält eine Reihe von Empfehlungen aus dem FVO-Bericht und übersetzt die wissenschaftlichen Empfehlungen der beiden EFSA-Gutachten in ein Dokument, das von den Lebensmittelunternehmen verwendet werden kann.

Leitfaden für Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit im Lebensmitteleinzelhandel, einschließlich Lebensmittelspenden

Quelle:

https://eur-lex.europa.eu/

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