Einführung von Grenzwerten für Chlorat in Lebensmitteln

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Chlorat und Perchlorat können über Reinigungs- und Desinfektionsmittel in Lebensmittel gelangen. Perchlorat kommt im Gegensatz zu Chlorat auch in Düngemitteln und Industriechemikalien zum Einsatz. Chlorat und Perchlorat hemmen im menschlichen Körper die Aufnahme von Iod und führen zu einer Veränderung des Schilddrüsenhormonspiegels.

Seit 2015 gibt es für Perchlorat EU-weite Übergangswerte des StAluT.

Ab 28.06.2020 gilt die neue Verordnung (EU) Nr. 2020/749, die Grenzwerte für Chlorat in Lebensmitteln auf Basis der Pestizidverordnung (VO (EG) Nr. 396/2005) festlegt. Darin werden verschiedene Grenzwerte für Lebensmittel aufgeführt (siehe Tabelle).

Produktkategorie

Grenzwert [mg/kg]

Zitrusfrüchte

0,05

Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss,…)

0,1

Kernobst (Apfel, Birne,…)

0,05

Steinobst (Kirsche, Pfirsich,…)

0,05

Beeren und Kleinobst

0,05

Tafeloliven

0,7

Kartoffeln

0,05

Sonstiges Knollengemüse

0,15

Zuckermais

0,1

Broccoli

0,4

Blumenkohl

0,06

Hülsengemüse

0,35

Getreide

0,05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen:

https://www.bav-institut.de/

www.bfr.bund.dewww.bfr.bund.de
eur-lex.europa.eu

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