amtliche Lebensmittelüberwachung wird in Europa auch in Zeiten von Corona gewährleistet

Wie in Deutschland, sind auch EU-weit derzeit kaum Routinekontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung möglich. Daher wurde nun die Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 der Kommission vom 30. März 2020 über befristete Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie für den Tierschutz bei bestimmten schweren Störungen in den Kontrollsystemen von Mitgliedstaaten aufgrund von COVID-19 veröffentlicht.

 

Die Maßnahme trägt dazu bei, die Ausbreitung der Krankheit durch Verbringungen von Kontrollpersonal zu verhindern und die Verbringung von Tieren, Pflanzen, Lebens- und Futtermitteln in die und innerhalb der EU zu erleichtern, trotz der derzeitigen Umstände. Gleichzeitig ändert die Maßnahme keine wesentlichen Vorschriften des EU-Rechts zur Regelung der Gesundheit von Mensch und Tier, der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und des Tierschutzes. Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen an Tieren, Pflanzen, Lebens- und Futtermitteln können ausnahmsweise mit speziell benannten Personen durchgeführt werden (z. B. wenn das Personal der zuständigen Behörden den Ort, an dem die Kontrolle durchgeführt werden sollte, aufgrund der Bewegungseinschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus).

 

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu

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