Buntes zum Schulanfang - wie sicher sind Stifte und Tuschkästen?

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Endlich Ferien! Schulranzen und Federmäppchen ruhen unbenutzt in der Ecke und an Hausaufgaben denkt nun wirklich niemand! Doch nach dem Sommer steht für viele Kinder Niedersachsens die Einschulung an. Lange Listen mit Schulmaterialien wie Stifte, Tuschkästen oder Wachsmalern werden beim Einkaufen abgearbeitet. Buntes zum Schulanfang - schön und auch sicher?

Die Auswahl von Buntstiften, Filzstiften, Wachsmalern im Handel ist groß und farbenfroh. Manchmal sind in den Produkten allerdings Weichmacher wie Phtalate, Lösungsmittel und Metalle enthalten. Problematisch ist das, wenn Grenzwerte überschritten werden und Kinder mit den Stoffen in Berührung kommen - sie halten die Stifte längere Zeit in der Hand und kauen oder lutschen sogar in Konzentrationsphasen auf dem Ende des Stiftes.

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES untersucht deshalb immer wieder Schulsachen wie Stifte und Tuschkästen auf die oben genannten Stoffe.


Gesundheitliche Risiken durch Metalle

Eine zu hohe Aufnahme von Metallen wie Antimon, Blei oder Nickel im menschlichen Körper kann zu gesundheitlichen Schädigungen führen: Antimon und Blei sind nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) als krebserregend einzustufen. Nickel gilt aus häufiger Allergieauslöser – kommen Allergiker nochmals mit Nickel in Berührung, kann das Metall schwere hautverändernde Krankheiten auslösen.

 

Tipps für den Einkauf

Eltern und Kinder sollten beim Einkaufen von Spielzeug - darunter fallen auch Stifte und Co. - auf den Geruch und die Verarbeitung achten: Ein unangenehmer, stark chemischer Geruch oder Produkte, die abfärben, können Hinweise auf Schadstoffbelastung sein!

 

Grundsätzlich untersucht das IfB Lüneburg bei Wachsmalstiften, Tuschen, Fingermalfarben, Minen von Buntstiften die Migration von Elementen. Bei flüssigen Farben, wie Fingermalfarbe, wird auch eine mikrobiologische Untersuchung durchgeführt.

In den Jahren 2020 und 2021 hat das IfB Lüneburg insgesamt 112 Proben verschiedener Schulsachen untersucht. Darunter waren:

 

Anzahl Proben Untersuchungen Auffälligkeiten
33 Buntstifte Phthalate und semiquantitative Bestimmung von Elementen im Lack; Migration Elemente in der Mine keine
27 Fingermalfarben Mikrobiologie, Migration von Elementen in zwei Proben zu hohe Keimzahl, in einer Probe Barium zu hoch
14 Wachsmalstifte Migration von Elementen in zwei Proben Blei zu hoch
Elf Kreiden Migration von Elementen keine
Zehn Tuschkästen/Deckfarbenkästen Migration von Elementen in einer Probe Blei zu hoch
Acht Etuis (mit enthaltenen Fasermalern und Buntstiften) Fasermaler: Lösungsmittel; Buntstifte: Phthalate im Lack, semiquantitative Bestimmung von Elementen im Lack; Migration Elemente in der Mine; Phthalate im Etui selbst in zwei Proben Weichmacher DEHP im Etui selbst zu hoch
Ein Gelstift

Lösungsmittel Eine Probe enthält Methanol

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Untersuchungen sind unter anderem die Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) - 2. ProdSV und die Richtlinie 2009/48/EG. Für Fingermalfarben wird die DIN EN 71-7 als weitere Beurteilungsgrundlage herangezogen.

 

Die Lacke von Buntstiften werden auf verbotene Weichmacher untersucht, die in der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) geregelt sind.

Bei Filzstiften/Fasermalern wird eine GC-Headspace-Untersuchung auf enthaltene Lösungsmittel durchgeführt. Bei einigen Proben konnte Methanol nachgewiesen werden. Dieser Stoff ist gemäß CLP-VO (VO (EG) Nr. 1272/2008) als „Giftig beim Einatmen“, „Giftig bei Hautkontakt“ und „Giftig bei Verschlucken“ (H 331-311-301) eingestuft. Zum vorbeugenden Verbraucherschutz wird empfohlen, den Hersteller darüber zu informieren, damit dieser Maßnahmen treffen kann, wie beispielsweise entweder das Lösungsmittel austauschen oder Maßnahmen zum Entfernen des Methanols nach Herstellung.

 

Weitere Informationen:


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