Bundesrat ist gegen Lebensmittelverschwendung

Jedes Jahr gehen in Deutschland millionenfach Tonnen von Lebensmitteln verloren. Zur Verringerung der Lebensmittelverluste drängt der Bundesrat auf gesetzgeberisches Handeln. Eine entsprechende Entschließung hat er am 31. März 2017 gefasst.

Primat der Weiterverwendung

Ähnlich wie bei der Abfallvermeidung, müsse auch bei Lebensmittelabfällen das Primat der Weiterverwendung gelten. Erforderlich sei ein koordiniertes, nationales und ressortübergreifendes Vorgehen. Gemeinsam mit den Bundesländern solle die Bundesregierung eine Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste erarbeiten und daran alle relevanten Akteure beteiligen. Auch der Aufbau eines deutschlandweiten Forschungsnetzwerkes sei erforderlich, um das Vorhaben wissenschaftlich zu begleiten und entsprechende Erkenntnisse umzusetzen.

Im Sinne der UN-Nachhaltigkeitskriterien

Zwar gebe es auf der Ebene der Länder bereits zahlreiche Initiativen und Projekte. Es fehle aber an einem einheitlichen und zielgerichteten bundesweiten Vorgehen. Nur so könnten Synergien geschaffen und das UN-Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 verwirklicht werden. Danach sind die Lebensmittelverluste bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 31.03.2017

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