BfR rät von Pop-it-Fidget-Toys zur Zubereitung von Lebensmitteln ab

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Bunte Förmchen aus Silikon mit weichen Blasen, die sich herunterdrücken lassen, genießen derzeit bei Kindern große Beliebtheit. Die sogenannten „Pop-it-Fidget-Toys“ werden jedoch nicht nur zum Spielen genutzt, sondern auch in der Küche beispielsweise zum Backen ein-gesetzt. Im Internet sind zahlreiche Anleitungen und Videos im Umlauf, die zeigen, wie die Silikon-Förmchen zur Zubereitung von Speisen wie kleinen Kuchen und Schokoladenprali-nen, Götterspeise oder Eiswürfeln genutzt werden.


Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist von dieser Art des Gebrauchs abzuraten, sofern sie nicht herstellerseitig als bestimmungsgemäß ausgewiesen ist. Materia-lien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen andere (gesetzliche) Anforderungen erfüllen als Spielzeug. Vereinzelte Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersu-chungsamt Münsterland-Emscher Lippe (CVUA-MEL) von kommerziell verfügbaren Pop-it-Fidget-Toys haben gezeigt, dass nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass diese Produkte die Anforderungen an Lebensmittelbedarfsgegenstände einhalten. Bei der zweckentfremdeten Nutzung von Pop-it-Fidget-Toys zur Zubereitung von Speisen können Substanzen in das Lebensmittel übergehen, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden.

Hier geht's zur vollständigen Mitteilung: BfR rät von Pop-it-Fidget-Toys zur Zubereitung von Lebensmitteln ab
Mitteilung Nr. 008/2022 vom 1. März 2022

Quelle: https://www.bfr.bund.de/

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