BfR begrüßt Bestrebungen für verbesserte Pestizid-Gesetzgebung

sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen künftig zweckmäßiger sind. Mit dem „Sonderausschuss zum EU-Genehmigungsverfahren für Pestizide“ schafft das Europäische Parlament nun ein Gremium, das diesen laufenden Prozess begleiten kann. Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), erhofft sich von dem Sonderausschuss wichtige Impulse für die politischen Rahmenbedingungen. „Häufig wird über zu wenig Transparenz bei der wissenschaftlichen Bewertung der Wirkstoffe geklagt –für eben diese Offenheit setzt sich das BfR seit Jahren ein“, sagt Hensel.  Er verwies auf einen erfolgreichen internationalen Workshop zur Harmonisierung und Weiterentwicklung der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln am BfR im November 2017.

Der neue Sonderausschuss verstärkt den Eindruck, dass beim Thema Pestizid-Genehmigung das EU-Parlament ein wirksamer politischer Impulsgeber werden kann. „An der Verbesserung der europäischen Verfahren kann nun mit vereinten Kräften von EU-Parlament und EU-Kommission gearbeitet werden“, sagt Hensel.

Zur Überarbeitung der Pflanzenschutzmittel-Gesetzgebung leitete die Europäische Union im November 2016 die kritische Prüfung und Überarbeitung der EU-Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und ihre Wirkstoffe im Rahmen ihres REFIT-Programms (Regulatory Fitness and Performance Programme) ein.

Akteure und Wissenschaftler aus Behörden, wissenschaftlichen Institutionen sowie externe Sachverständige identifizieren Stärken und Schwächen einzelner Verfahren und Vorschriften in einem transparenten Prozess. „Wir selbst und auch die anderen beteiligten nationalen und europäischen Behörden und Interessengruppen arbeiten bereits seit längerem an einer optimierten und effizienteren Ausgestaltung der Risikobewertung“, sagt der BfR-Präsident. „Dabei geht es auch um Aspekte der Offenlegung von Industriestudien und der Transparenz des gesamten Bewertungsprozesses.“

Das REFIT-Programm hat zum Ziel, die gesamte Gesetzgebung der Europäischen Union zu überprüfen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen künftig zweckmäßiger sind. Es soll die Verfahren so einfach wie möglich gestalten, Lücken bei der Regulierung feststellen und unnötige Hürden abbauen, aber auch die Nachvollziehbarkeit bei Entscheidungsprozessen erhöhen. 

Angesichts der breiten öffentlichen Diskussion über mögliche gesundheitliche Risiken von Pflanzenschutzmitteln geht es um eine stärkere Transparenz bei der Risikobewertung. Der geplante Sonderausschuss kann Aspekte aufgreifen, um den legislativen und regulativen Rahmen für die Genehmigungsverfahren zu verbessern. Das BfR ist - wie auch die EFSA - der Auffassung, dass toxikologische Originalstudien der Industrie für die Fachöffentlichkeit im Zuge der Public Consultation zugänglich sein sollten, um die Transparenz bei den Bewertungen in Zulassungs- und Genehmigungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln und ihren Wirkstoffen zu fördern. Dies ist derzeit jedoch gesetzlich anders geregelt.

Das BfR unterstützt seit Jahren aktiv die Neugestaltung und Begutachtung von Bewertungsverfahren der europäischen Pflanzenschutzmittelregulierung. Welche Strategien für eine unabhängige und transparente Risikobewertung gibt es? Wie kann der wissenschaftliche Dialog zwischen den Interessengruppen (Stakeholdern) verbessert werden? Diese und andere Fragen diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der EU-Kommission, der europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA), der Mitgliedstaaten, der Industrie und von Nichtregierungsorganisationen am 23. und 24. November 2017 in einem Workshop zur Harmonisierung und Weiterentwicklung der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Europäische Kommission hatten die rund 100 Teilnehmer eingeladen, um insbesondere über Themen zu diskutieren, die regelmäßig kontroverse Debatten in der Öffentlichkeit auslösen. Der Workshop war eine Folgeveranstaltung einer bereits im Jahr 2015 von der EU-Kommission organisierten Dialogveranstaltung.

Weitere Informationen zum Workshop:

http://www.bfr.bund.de/cm/343/wie-sieht-die-zukunft-der-gesundheitlichen-risikobewertung-von-pflanzenschutzmitteln-aus.pdf

Informationen zum REFIT-Programm für Pflanzenschutzmittel:

https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/refit_en

Quelle: www.bfr.bund.de

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