Alternativen zu Kunststoff-Trinkhalmen: Welche Materialien sind geeignet?

Der Trinkhalm gehört zu den Einweg-Kunststoffartikeln, die ab dem 3. Juli 2021 einem europaweiten Verkaufsverbot unterliegen. Festgelegt wurde dies in der EU-Richtlinie 2019/904 vom 5. Juni 2019. Daraus folgt die Frage, ob und wie häufig genutzte Alltagsprodukte, die bislang mehrheitlich aus Kunststoff bestehen, aus anderen Materialien hergest ellt werden können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat mögliche Trinkhalm-Alternativen aus Stroh, Silikon, Metall, Papier und Pappe, Hartweizen und Glas hinsichtlich ihrer Eignung vorläufig eingeschätzt. Gegenstände, die im unmittelbaren Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzt wer-den sollen, müssen sicher sein. So schreibt es die EU-Rahmenverordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien (Verordnung (EG) Nr. 1935/2004) vor.

Trinkhalme aus Silikon, Edelstahl oder Glas stellen nach Ansicht des BfR bei häufigem Gebrauch eine Alternative zu den Kunststoff-Trinkhalmen dar. Silikon ist als Lebensmittelkontaktmaterial gut geeignet, wenn bei der Herstellung die Vorgaben der BfR-Empfehlung Nr. XV für diese Materialgruppe eingehalten werden. Metalle und Legierungen (z. B. Edelstahl) sind ebenfalls geeignet. Einzige Bedingung: Das Metall sollte die Vorgaben der Europaratsresolution zu Metallen und Legierungen einhalten. Für den Lebensmittelkontakt eignet sich auch Glas. Hierbei best eht jedoch das Risiko, dass der Trinkhalm bricht und dann Scherben in das Lebensmittel bzw. das Getränk gelangen. Beim Verschlucken können sie zu gefährlichen Verletzungen führen. Inzwischen gibt es Trinkhalme aus besonders bruchsicherem Glas.

Soll ein Trinkhalm nur einmal verwendet werden, spricht gesundheitlich nichts gegen den Einsatz von Produkten aus Hartweizen (z. B. rohen Makkaroni-Nudeln). Allerdings könnten sich die Nudeln insbesondere in warmen und heißen Getränken oder über einen längeren Zeitraum auflösen und damit unbrauchbar werden. Zudem könnten sie die Konsistenz und den Geschmack des Getränks verändern.

Damit Trinkhalme aus Papier und Pappe sinnvoll verwendet werden können, müssen Stoffe zugesetzt werden, die verhindern, dass das Papier durchweicht. Sie heißen auch Nassverfestigungsmittel. Bestimmte Rückstände dieser Stoffe, insbesondere Chlorpropanole, können dabei ins Lebensmittel übergehen. Werden bei der Herstellung die Vorgaben der BfR-Empfehlung Nr. XXXVI eingehalten, sind bei der Verwendung von Trinkhalmen aus Papier und Pappe nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Zur Verwendung von Trinkhalmen aus Stroh liegt derzeit keine Risikobewertung vor. Mit Hinblick auf mögliche Gesundheitsrisiken bspw. durch Keime, Schimmelpilzgifte oder andere unerwünschte Stoffe rät das BfR von der Verwendung von Strohhalmen als Trinkhalme ab.Generell sollte unabhängig vom Material darauf geachtet werden, dass mehrfach verwendete Trinkhalme vor der ersten und zwischen jeder Benutzung gründlich gereinigt werden. Falls eine hygienische Reinigung der Trinkhalme nicht gewährleistet werden kann, empfiehlt das BfR, auf mehrfach verwendbare Trinkhalme aus hygienischen Gründen zu verzichten. Zudem sollten sie keine scharfen Kanten aufweisen und bei sich abzeichnenden Materialschäden (Abnutzungserscheinungen) ausgetauscht werden.

Hier gibts die vollständige Mitteilung Nr. 016/2021 des BfR vom 27. Mai 2021

Quelle:

https://www.bfr.bund.de/

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