Änderung des Bundesmeldegesetzes

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Der Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (BT-Drs. 19/17741, 19/20163) in 2. und 3. Beratung angenommen und damit die Möglichkeit der Eintragung einer Auskunftssperre u.a. für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erleichtert.

 

§ 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG) berechtigte bisher Personen, die einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Interessen unterliegen, bei der zuständigen Behörde eine Auskunftssperre im Melderegister zu beantragen.

 

Diese Rechtslage gewährleistete bislang nicht immer in notwendigem Maße den Schutz vor Anfeindungen und sonstigen Angriffen, die aufgrund der Erteilung von Melderegisterauskünften folgen konnten.

 

Der nunmehr verabschiedete Gesetzentwurf enthält eine Konkretisierung der Berechtigung des Ersuchens um eine Auskunftssperre dahingehend, dass ein „ähnliches schutzwürdiges Interesse“ dann anzunehmen ist, wenn der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohung, Beleidigung sowie unbefugten Nachstellungen dies erforderlich macht.

 

Bei der Feststellung, ob entsprechende Tatsachen vorliegen, wird nunmehr berücksichtigt, ob die betroffene oder andere Person einem Personenkreis angehört, der sich auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein im verstärkten Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht.

 

Damit wird der Schutzbereich ausdrücklich für diejenigen ausgeweitet, die durch ihr berufliches oder ehrenamtliches Engagement in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten können. Mit der Einführung des neuen Satzes 2 in § 51 Abs. 1 BMG wird gesetzlich verdeutlicht, dass der Begriff des „ähnlichen schutzwürdigen Interesses“ nach Satz 1 der Vorschrift auch den Schutz vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugtem Nachstellen umfasst.

 

komba gewerkschaft und dbb begrüßen ausdrücklich die oben beschriebene Änderung des Meldegesetzes, mit der ein erster Schritt in die richtige Richtung zur Umsetzung unserer langjährigen Forderung nach effektiven Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vor gewaltsamen Übergriffen erfolgreich umgesetzt wurde.

 

Es wird allen Mitgliedern, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten, empfohlen, für sich zu entscheiden, ob sie aus Schutzgründen einen entsprechenden Antrag bei ihrem Melderegister auf Einrichtung einer Auskunftssperre stellen sollten.

 

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. begrüßt die erfolgte Änderung des Bundesmeldegesetzes.

 

Quelle:

Rundschreiben Nr. 50/2020 der komba gewerkschaft

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