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Foto: BVLK, Screenshot von https://fragdenstaat.de/

Position des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. (BVLK) zur heute gestarteten Verbraucherplattform “Topf Secret” der  Nichtregierungsorganisationen „FragDenStaat“ und „foodwatch“ – 14.01.2019

Die vorgesehene Verbraucherplattform “Topf Secret” wird nicht benötigt. Die zuständigen Stellen veröffentlichen bereits wieder Hygieneverstöße aufgrund des einschlägigen § 40 Abs. 1 a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Veröffentlichungen dürfen gemäß § 40 Abs. 1a LFGB nur seitens der Landesbehörden in den gesetzlich festgelegten Grenzen und unter Beachtung der hohen verfassungsrechtlichen Hürden erfolgen, siehe jüngste Entscheidung des BVerfG zu § 40 Abs. 1a LFGB. Dies bedeutet, dass durch Behörden festgestellte Verstöße rechtssicher im Internet veröffentlicht werden, befristet für sechs Monate.

Nach Ansicht des BVLK widerspricht die mögliche Veröffentlichung von Kontrollberichten durch Private und/oder Nichtregierungsorganisationen, die aufgrund von Anfragen gemäß VIG herausgegeben worden sind, zudem dem Grundsatz des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit.

>>> Positionspapier des BVLK zur Verbraucherplattform “Topf Secret”

Aktuelle Lebensmittelwarnung

Aktuelle Lebensmittelwarnungen

Hier finden Sie aktuelle Warnmeldungen zu Lebensmitteln, die aus Gründen der Gesundheitsgefährdung aus dem Handel bzw. beim Verbraucher zurückgerufen werden.

Alternativ können Sie auch die neuentwickelte App für mobile Endgerät nutzen. Über aktuelle Lebensmittelwarnung können Sie sich dann per Push-Benachrichtigung informieren lassen. Die App finden Sie hier:

Google Play Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bund.bvl.lmwapp

Apple App Store:
https://apps.apple.com/app/lebensmittelwarnung-de/id6453756233