Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einer aktuellen Entscheidung die Befugnisse der Lebensmittelüberwachungsbehörden im Bereich sogenannter „Legal Highs“ gestärkt. Im Mittelpunkt standen die Stoffe 1Fe-LSD und 4-PrO-MET, die in Tablettenform vertrieben wurden.
Worum ging es?
Ein Unternehmen hatte Produkte mit den genannten Wirkstoffen in den Verkehr gebracht. Die zuständige Behörde untersagte den Verkauf, da es sich nach ihrer Auffassung um nicht zugelassene neuartige Lebensmittel (Novel Foods)handelt. Gegen diese Verfügung wandte sich das Unternehmen im Eilverfahren.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte jedoch die Auffassung der Behörde: Solche Produkte dürfen ohne die erforderliche Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden. Der Eilantrag des Unternehmens wurde daher abgelehnt.
Warum ist die Entscheidung wichtig?
Die Entscheidung zeigt, dass das europäische Novel-Food-Recht nicht nur für exotische Lebensmittel oder neuartige Zutaten gilt. Auch Produkte, die als „Legal Highs“ oder unter ähnlichen Bezeichnungen vermarktet werden, können unter die lebensmittelrechtlichen Vorschriften fallen.
Für Hersteller und Händler bedeutet das: Bevor neuartige Stoffe als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden, muss sorgfältig geprüft werden, ob eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung erforderlich ist.
Bedeutung für die Lebensmittelüberwachung
Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung bestätigt das Urteil, dass Behörden bei nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln konsequent einschreiten dürfen. Das gilt insbesondere dann, wenn Produkte Stoffe enthalten, für die keine Zulassung vorliegt und die dennoch als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden.
Die Entscheidung unterstreicht außerdem, dass die Einordnung eines Produkts nicht allein von der Vermarktung oder Bezeichnung abhängt. Maßgeblich ist vielmehr, ob die rechtlichen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen erfüllt sind.
Fazit
Das Urteil verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung des europäischen Novel-Food-Rechts für den Verbraucherschutz. Unternehmen sollten neue Produkte und Inhaltsstoffe frühzeitig rechtlich bewerten lassen, um kostspielige Vertriebsverbote und behördliche Maßnahmen zu vermeiden.
Für die Lebensmittelüberwachung stellt die Entscheidung eine weitere Bestätigung dar, dass das Novel-Food-Recht ein wirksames Instrument ist, um nicht zugelassene Produkte vom Markt fernzuhalten.
Quellen: https://urteile.news/

