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Abgleich eines verpackten Lebensmittels mit digitalen Chargenunterlagen im Handel
Foto: Abgleich eines verpackten Lebensmittels mit digitalen Chargenunterlagen im Handel (von KI erstellt)

Eine Chargennummer auf der Packung hilft nur, wenn sich Lieferwege im Betrieb zügig nachvollziehen lassen.

Was verlangt das Lebensmittelrecht?

Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verpflichtet Lebensmittelunternehmen, Rückverfolgbarkeit auf allen Stufen sicherzustellen. Sie müssen insbesondere feststellen können, von wem sie ein Lebensmittel erhalten und an welche anderen Unternehmen sie es geliefert haben. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=celex%3A32002R0178&utm_source=chatgpt.com

Der praktische Test

Für die Überwachung ist daher mehr als das Vorhandensein eines Warenwirtschaftssystems interessant: Lassen sich zu einer betroffenen Charge tatsächlich Lieferant, Empfänger und zugehörige Unterlagen zusammenführen? Sind die Daten bei einer Rücknahme oder einem Rückruf rechtzeitig verfügbar? Das BVL erläutert die Umsetzung in seiner Empfehlung zur Rückverfolgbarkeit, Version 2.0. Die Empfehlung unterstützt die Praxis; die rechtlichen Pflichten ergeben sich aus den einschlägigen Vorschriften. bvl.bund.de

Einordnung: Dieser Beitrag ist Praxiswissen, keine neue Wochenmeldung. Er konzentriert sich auf den betrieblichen Nachweis und wiederholt nicht den bereits veröffentlichten BVLK-Artikel zum Cereulid-Geschehen.

Quelle:

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj/deu

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=celex%3A32002R0178&utm_source=chatgpt.com

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/Rueckverfolgbarkeit/Leitfaden_Rueckverfolgbarkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=9&utm_source=chatgpt.com

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/Rueckverfolgbarkeit/Leitfaden_Rueckverfolgbarkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=9&utm_source=chatgpt.com

Aktuelle Lebensmittelwarnung

Aktuelle Lebensmittelwarnungen

Hier finden Sie aktuelle Warnmeldungen zu Lebensmitteln, die aus Gründen der Gesundheitsgefährdung aus dem Handel bzw. beim Verbraucher zurückgerufen werden.

Alternativ können Sie auch die neuentwickelte App für mobile Endgerät nutzen. Über aktuelle Lebensmittelwarnung können Sie sich dann per Push-Benachrichtigung informieren lassen. Die App finden Sie hier:

Google Play Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bund.bvl.lmwapp

Apple App Store:
https://apps.apple.com/app/lebensmittelwarnung-de/id6453756233