Rechtsprechung und Rechtsvorschriften

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Urteile / Entscheidung

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Verkauf von ekelerregenden endet mit Bewährungsstrafe und Berufsverbot Verkauf von ekelerregenden endet mit Bewährungsstrafe und Berufsverbot

Neustadt an der Weinstraße (mm) Umfassende Geständnisse ersparten einem einschlägig vorbestraften Nudelproduzenten eine Haftstrafe. Er und sein Sohn wurden wegen der Herstellung und des Vertriebes von nicht mehr zum Verzehr geeigneten Nudeln vom Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße verurteilt. (Az.: 1031 Js 60412/07.1a Ls)

Verkauf von „falscher“ Seezunge wurde für Gastronom richtig teuer Verkauf von „falscher“ Seezunge wurde für Gastronom richtig teuer

(mm) Wir berichteten im „Der Lebensmittelkontrolleur“, Ausgabe 2/2009 darüber, dass das Amtsgericht Karlsruhe einen Restaurantbesitzer zu einer Geldbuße in Höhe von 5.000,00 € sowie zu einer Geldstrafe von 27.000,00 € verurteilt hatte. Darüber hinaus wurde eine Gewinnabschöpfung in Höhe von 193.337,80 € veranlasst. Grund für diese Entscheidung war, dass dieser jahrelang Rotzunge und später Pangasius als Seezunge falsch in seinen Speisekarten deklarierte (Az.: 2 Ls 530 Js 13754/05). Diese den Verbraucherschutz vor Irreführung und Täuschung deutlich stärkende Entscheidung vom 25.01.2007 ist nach einer Information durch das zuständige Gericht inzwischen rechtskräftig, da die Berufung gegen das Urteil zurückgezogen worden ist.

Rückrufkontrolle nach Beanstandung durch die Lebensmittelüberwachung ist kostenpflichtig Rückrufkontrolle nach Beanstandung durch die Lebensmittelüberwachung ist kostenpflichtig

Arnsbach (mm) Das Verwaltungsgericht Arnsbach bestätigte die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verwaltungskosten für die Überwachung einer Rücknahme von mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten durch die zuständige Behörde bei einem nicht in Bayern ansässigen Importeur. Diese Überprüfung beim bayerischen Händler war eine zusätzliche amtliche Kontrolle gemäß Art. 28 Satz 1 und 3 Verordnung (EG) Nr. 882/2004. (Az.: AN 16 K 09.00893)

Schweineschnitzel darf als Schweineschnitzel darf als "Wiener Schnitzel vom Schwein" verkauft werden

Arnsberg (mm) Ein Fleischhersteller darf ein Produkt mit der Bezeichnung „Wiener Schnitzel vom Schwein“ weiterhin in den Handel bringen. Die Produktbezeichnung verstößt kennzeichnungsrechtlich nicht gegen § 11 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Somit ist diese weder als irreführend einzustufen noch zur Täuschung der Verbraucher geeignet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg am 26.10.2009. (Az.: 3 K 3516/08)

Meldung an das europäische Schnellwarnsystems bedeutet keine Rufschädigung des Herstellers Meldung an das europäische Schnellwarnsystems bedeutet keine Rufschädigung des Herstellers

Stuttgart (mm) Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte sich mit den Auswirkungen einer Schnellwarnmeldung und der Weiterleitung eines amtlich festgestellten Befundes zu befassen. Die Entscheidung ist mit dem bereits im Lebensmittelkontrolleur Ausgabe 1/2008 veröffentlichten Artikel zur „Auslösung einer Schnellwarnung wegen Hähnchenschnitzel nicht zu beanstanden“ vergleichbar. (Az.: 4 K 2299/08)

Änderungen / Rechtsnormen

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Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 3/2007 Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 3/2007

  • Neue Nationale Lebensmittelhygieneverordnung seit 15.08.2007 in Kraft
  • Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften zu Trinkwasser
  • Verbotene Farbstoffe in Fleischerzeugnissen besser aufzuspüren 
  • Verwendung des Farbstoffes E 128 europaweit seit 28.07.2007 ausgesetzt
  • u.v.m.

Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 2/2007 Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 2/2007

  • EU-Hygienevorschriften zu tierischen Lebensmitteln geändert
  • Bundesrat verabschiedete im März 2007 eine Entschließung zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
  • Weinverordnung geändert
  • Fragen und Antworten zu Nährwertprofilen, nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben und zur Health-Claims-Verordnung veröffentlicht
  • u.v.m.