Deutschland
Neufassung der Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel neu gefasst. Die überarbeitete Fassung präzisiert insbesondere den Anwendungsbereich sowie das Bezeichnungskonzept für Produkte mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Neu sind außerdem eine Liste üblicher ersetzender Zutaten und Basiszutaten sowie genauere Beschreibungen sensorischer Kriterien.
Praxisrelevanz:
Je ähnlicher ein Alternativprodukt dem tierischen Bezugslebensmittel ist, desto enger darf sich seine Bezeichnung daran anlehnen. Für die Beurteilung bleiben die Abstufungen zwischen „hinreichender“ und „weitgehender“ sensorischer Ähnlichkeit maßgeblich.
Quelle: BAnz AT 09.10.2024 B2
Elektronische Antragstellung für neuartige Tabakerzeugnisse
Datum: seit Mitte Juli 2024
Kategorie: Verwaltungsverfahren
Anträge auf Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse sollen seit Mitte Juli 2024 elektronisch über das Bundesportal eingereicht werden. Das Formular führt Antragstellende schrittweise durch die erforderlichen Angaben und soll eine vollständigere und schnellere Bearbeitung ermöglichen.
Praxisrelevanz:
Das Verfahren wird strukturierter und effizienter. Auf Wunsch ist auch eine vertrauliche elektronische Zustellung von Bescheiden möglich.
Quelle: BVL, Fachmeldung vom 12.08.2024
Postnovelle in Kraft – neue Postlaufzeiten ab 01.01.2025
Datum: relevant ab 01.01.2025
Kategorie: Verfahrensrecht
Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz gelten ab 01.01.2025 neue Postlaufzeiten für inländische Briefsendungen und Pakete. Gleichzeitig wurde die Bekanntgabe- und Zustellfiktion in verschiedenen Verfahrensordnungen von drei auf vier Tage verlängert.
Praxisrelevanz:
Für Verwaltungsverfahren ist künftig zu beachten, dass ein schriftlicher Verwaltungsakt im Inland regelmäßig erst am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt.
Quelle: BGBl. 2024 I Nr. 236 vom 18.07.2024
Neue Richtlinie zur Beurteilung von Senf
Kategorie: Handelsbrauch / Produktbeurteilung
Mit der neuen „Richtlinie für Senf“ wurde der aktuelle redliche Handelsbrauch beschrieben. Sie enthält Anforderungen an Zusammensetzung, Kennzeichnung und Aufmachung sowie spezielle Kriterien etwa für „Süßen Senf“ und „Dijon Senf“.
Praxisrelevanz:
Begriffe wie „scharf“, „feurig“ oder „stark“ dürfen nur verwendet werden, wenn der scharfe Geschmack tatsächlich aus den Senfkörnern stammt.
Quelle: Lebensmittelverband Deutschland
Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade
Kategorie: Handelsbrauch / Kennzeichnung
Der Lebensmittelverband Deutschland hat die aktualisierte Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade veröffentlicht. Sie bündelt die relevanten Beschreibungen der drei Erzeugnisse und ergänzt den Code of Practice für Mayonnaise um Hinweise zu Kennzeichnung und Aufmachung.
Praxisrelevanz:
Die Richtlinie dient als Orientierung für den redlichen Handelsbrauch im Verkehr mit diesen Produkten.
Quelle: Lebensmittelverband Deutschland
Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei
Datum: 23.01.2024 / Veröffentlichung 21.06.2024
Kategorie: Etikettierung
Die BLE hat das Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur geändert. Neu gefasst wurde der wissenschaftliche Namen Stenotomus chrysops; zulässige Handelsbezeichnungen sind unter anderem Dorade, Meerbrasse und Westatlantische Meerbrasse.
Praxisrelevanz:
Für die Verbraucherkennzeichnung ist neben dem wissenschaftlichen Namen stets eine deutsche Handelsbezeichnung zu verwenden.
Quelle: BAnz AT 21.06.2024 B8
DGHM-Empfehlungen aktualisiert
Kategorie: Mikrobiologie / Beurteilungskriterien
Die DGHM hat mikrobiologische Richt- und Warnwerte für verschiedene Lebensmittelgruppen aktualisiert. Unverändert bleibt unter anderem die Empfehlung für Brühwurst, Kochwurst, Kochpökelwaren sowie Sülzen und Aspikwaren. Für Rohwürste liegt ein neuer Entwurf mit strengeren Kriterien für koagulase-positive Staphylokokken vor.
Praxisrelevanz:
Die Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, aber in der Praxis wichtige Orientierungswerte für die hygienisch-mikrobiologische Beurteilung.
Quelle: BAV Institut
ALS-Beschlüsse aus der 122. Sitzung
Kategorie: ALS / Kennzeichnung / Bedarfsgegenstände
Der ALS hat mehrere praxisrelevante Beschlüsse gefasst:
1. Angereichertes Weizenmehl
Die Bezeichnung „Weizenmehl“ reicht bei mit Vitaminen oder Mineralstoffen angereichertem Mehl nicht aus. Auf die Anreicherung muss in der Bezeichnung klar hingewiesen werden.
2. Zutatenverzeichnis bei angereichertem Mehl
Wird ein solches Mehl in Backwaren verwendet, sind die Bestandteile des angereicherten Mehls im Zutatenverzeichnis entsprechend anzugeben.
3. Verkauf von Farbstoffen an Verbraucher
Das Verbot betrifft nicht nur Reinstoffe, sondern auch Mischungen, die entsprechende Farbstoffe enthalten.
4. Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei Bedarfsgegenständen
Aussagen wie „ungiftig“, „ungefährlich“ oder „farbecht“ können irreführend sein, wenn sie lediglich gesetzlich selbstverständliche Eigenschaften herausstellen.
5. Essigessenz
Für Essigessenz ist ein Zutatenverzeichnis verpflichtend, da keine Ausnahme nach Art. 19 LMIV greift.
Praxisrelevanz:
Die Beschlüsse sind besonders relevant für Kennzeichnung, Bewerbung und Zusammensetzung von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen.
Quelle: BVL, ALS 122. Sitzung
Europa
Omnibus-Verordnung VII im Kosmetikrecht
Datum: Entwurf bekannt gemacht am 24.06.2024
Kategorie: Kosmetikrecht / CMR-Stoffe
Die Omnibus-Verordnung VII setzt neu eingestufte CMR-Stoffe in der Kosmetikverordnung um. Insgesamt werden 22 neue Einträge in Anhang II der Kosmetikverordnung aufgenommen.
Praxisrelevanz:
Die Verordnung gilt ab 01.09.2025 ohne Übergangsfrist. Nicht konforme Kosmetika dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verkauft werden.
Quelle: docs.wto.org
„Dithmarscher Gans“ als geschützte geografische Angabe
Datum: 24.07.2024
Kategorie: Herkunftsschutz
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2112 wurde die Bezeichnung „Dithmarscher Gans“ als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) anerkannt und in das Register eingetragen.
Praxisrelevanz:
Die geschützte Bezeichnung stärkt die Herkunftskennzeichnung und den regionalen Produktschutz.
Eierschalenpulver nicht als Grundstoff in Pflanzenschutzmitteln zugelassen
Kategorie: Pflanzenschutz / Verbraucherschutz
Die Kommission hat Eierschalenpulver nicht als Grundstoff zur Verwendung im Pflanzenschutz genehmigt. Ausschlaggebend waren insbesondere Bedenken hinsichtlich Bleigehalt, möglicher Rückstände auf Trauben und allergenrechtlicher Konsequenzen.
Praxisrelevanz:
Die beabsichtigte Verwendung wurde nicht als sicher im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bewertet.
Quelle: ABI L 2024/2197 vom 05.09.2024
EU-Referenzlabor für Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln
Kategorie: EU-Institutionen / Kontrolle
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1004 wurde das Referenzlaboratorium der Europäischen Union für Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln eingerichtet. Benannt wurde das Labor Sciensano in Brüssel.
Quelle: ABI L 2024/1941 vom 24.07.2024
Anpassung des Anhangs II der LMIV-Allergeninformationen
Datum: in Kraft seit 15.10.2024, anwendbar ab 01.04.2025
Kategorie: Allergene / LMIV
Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2512 ändert Anhang II der LMIV. Bestimmte aus Senfsamen gewonnene Behensäure gilt künftig unter genau definierten Voraussetzungen nicht mehr als Allergen.
Praxisrelevanz:
Die Ausnahme betrifft Behensäure mit hoher Reinheit, die zur Herstellung der Emulgatoren E470a, E471 und E477verwendet wird.
Quelle: ABI L 2024/2512 vom 25.09.2024
Weitere Entscheidungen der Europäischen Union
Diese Meldungen solltest du auf der Website am besten nur als Kurzliste aufführen:
- Proteinanforderungen an Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung aus Proteinhydrolysaten
- Änderungen bei Rückstandshöchstgehalten für bestimmte Stoffe in Erzeugnissen
- Zulassung von Cellulose-Pulver und Glucono-delta-Lacton in streichbaren Weichkäseprodukten
- Änderungen zu Sorbinsäure, Kaliumsorbat und Propylgallat
- Einfuhrregelungen für Geflügel aus Drittländern
- Änderung der Produktspezifikation der g.U. „Vinho Verde“
- Kriterien für Probenahme und nationale risikobasierte Kontrollpläne
- Untersuchungsmethoden für amtliche Kontrollen nach VO (EG) Nr. 2073/2005
- Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben
- Neue Höchstgehalte für Nickel in bestimmten Lebensmitteln
- Mehrere Änderungen und Genehmigungen im Novel-Food-Bereich, unter anderem:
- Öl aus Schizochytrium limacinum (TKD-1)
- 2’-Fucosyllactose
- Biomasse der Hefe Yarrowia lipolytica
- teilweise hydrolysiertes Protein aus Treber aus Gerste und Reis
- Samen und Samenmehl aus Vigna subterranea
- Proteinextrakt aus Schweineniere
- Gemisch aus Lacto-N-fucopentaose I und 2’-Fucosyllactose
Wissenschaft
BfR aktualisiert FAQ zu Rohmilch
Datum: 06.09.2024
Kategorie: Verbraucherschutz / Infektionsrisiken
Das BfR hat seine FAQ zu Rohmilch aktualisiert. Hintergrund ist unter anderem die zunehmende Verbreitung von Rohmilchabgabeautomaten.
Praxisrelevanz:
Rohmilch kann krankmachende Keime enthalten. Besonders empfindliche Personengruppen sollten auf nicht abgekochte Rohmilch verzichten.
Quelle: BfR
Ashwagandha-Präparate mit möglichen Gesundheitsrisiken
Datum: 10.09.2024
Kategorie: Nahrungsergänzungsmittel / Risikobewertung
Das BfR rät insbesondere Kindern, Schwangeren, Stillenden und Personen mit Lebererkrankungen von der Einnahme ashwagandhahaltiger Präparate ab. Die beworbenen positiven Wirkungen sind wissenschaftlich nicht hinreichend belegt, mögliche Risiken dagegen nicht abschließend geklärt.
Praxisrelevanz:
Berichtet werden unter anderem Magen-Darm-Beschwerden, Schwindel, Schläfrigkeit und mögliche Effekte auf Leber, Immunsystem und Hormonsystem.
Quelle: BfR
Methanol in Spirituosen
Datum: FAQ aktualisiert am 14.10.2024
Kategorie: Kontaminanten / Verbraucherschutz
Methanol kann als unerwünschtes Nebenprodukt in Spirituosen entstehen und gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Das BfR hat seine FAQ hierzu aktualisiert.
Praxisrelevanz:
Relevant für Risikokommunikation und Einordnung gesundheitlicher Gefahren bei belasteten Spirituosen.
Quelle: BfR
Cannabinoide in Süßwaren – RASFF-Meldungen auf Höchststand
Datum: 26.09.2024
Kategorie: Schnellwarnsystem / Verbraucherschutz
Im Jahr 2023 erreichte das europäische Schnellwarnsystem RASFF mit knapp 4.700 Meldungen einen Höchststand. Besonders auffällig war das zunehmende Auftreten cannabinoidhaltiger Produkte in süßwarenähnlicher Aufmachung.
Praxisrelevanz:
Solche Produkte können leicht mit gewöhnlichen Süßigkeiten verwechselt werden und sprechen besonders Kinder und Jugendliche an.
Quelle: BVL, Pressemitteilung vom 26.09.2024
Nachweismethode für Haltungsformen bei Eiern
Kategorie: Authentizität / Analytik
Ein Forscherteam des DIL hat eine Methode entwickelt, mit der sich die Haltungsform von Legehennen mittels NMR-Spektroskopie sehr zuverlässig aus Eigelb-Proben bestimmen lässt.
Praxisrelevanz:
Das Verfahren könnte künftig für Überwachung, Handel und Verarbeitung eingesetzt werden, um Angaben zur Haltungsform zu überprüfen.
Quelle: DIL
EFSA: Keine positiven kardiologischen Effekte für Joselito®-Schinken nachweisbar
Kategorie: Health Claims / EFSA
Für Joselito®-Schinken konnte kein kausaler Zusammenhang mit einer Senkung von LDL-Cholesterin oder Blutdruck wissenschaftlich belegt werden.
Quelle: EFSA Journal
EFSA: Citicolin unterstützt die Gedächtnisleistung nicht ausreichend belegt
Kategorie: Health Claims / EFSA
Die vorgelegten Humanstudien reichen nicht aus, um einen belastbaren Zusammenhang zwischen Citicolin und einer Verbesserung der Gedächtnisleistung nachzuweisen.
Quelle: EFSA Journal
Neue Erkenntnisse zu Sellerieallergien
Kategorie: Allergene / Forschung
Das Paul-Ehrlich-Institut weist auf neue Erkenntnisse zur Sellerieallergie hin. Besonders relevant ist das Sellerie-Beifuß-Syndrom, das mit schweren allergischen Reaktionen verbunden sein kann.
Praxisrelevanz:
Die Ergebnisse unterstreichen den Bedarf an einfachen Routinetests zur besseren Identifizierung gefährdeter Personen.
Quelle: Paul-Ehrlich-Institut, Pressemitteilung 07/2024
Österreich prüft Echtheit von Marzipan-Produkten
Kategorie: Authentizität / Lebensmittelüberwachung
Im Rahmen einer österreichischen Schwerpunktaktion wurden 51 Proben von Zuckerwaren, Schokoladenerzeugnissen und Backwaren mit Marzipan untersucht. Es ergaben sich keine Hinweise auf eine Verfälschung durch Austausch von Mandeln gegen Aprikosenkerne, Haselnüsse oder Walnüsse.
Praxisrelevanz:
Einzelne Beanstandungen betrafen Bezeichnung und Zusammensetzung, nicht jedoch eine systematische Verfälschung.
Quelle: AGES, Endbericht A-015-24
