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Deutschland

ALS konkretisiert Kennzeichnungsfragen: „natürlich“, „Zucker“ und „Superfood“ im Fokus

Datum / Zeitbezug: 123. Sitzung des ALS vom 30.09. bis 01.10.2024
Kategorie: Deutschland / Lebensmittelrecht / Kennzeichnung

Der Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) hat sich auf seiner 123. Sitzung mit mehreren kennzeichnungsrechtlich relevanten Fragestellungen befasst und insgesamt 14 Beschlüsse gefasst. Besonders praxisrelevant sind die Stellungnahmen zu Aromaextrakten, Invertzuckersirup und der Angabe „Superfood“.

Zur Frage, ob Aromaextrakte als „natürlich“ bezeichnet werden dürfen, stellte der ALS klar, dass es sich dabei regelmäßig um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt. Aromaextrakte seien bereits nach der Systematik der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 begrifflich dem natürlichen Bereich zugeordnet. Dass die EU-Öko-Verordnung den Begriff „natürliche Aromaextrakte“ erwähnt, ändere daran nichts; daraus folge keine eigenständige kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit.

Auch bei der Zutatenkennzeichnung von Invertzuckersirup und Invertflüssigzucker nahm der ALS eine enge Auslegung vor. Beide Erzeugnisse fallen nach Auffassung des Arbeitskreises nicht unter die Klassenbezeichnung „Zucker“ im Sinne des Anhangs VII Teil B Nr. 11 LMIV. Deshalb seien im Zutatenverzeichnis die rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen zu verwenden.

Zur Angabe „Superfood“ entschied der ALS mehrheitlich, dass diese nicht als bloß inhaltsleerer Marketingbegriff verstanden werde. Vielmehr verbänden Verbraucherinnen und Verbraucher damit regelmäßig einen besonderen Nährwert oder gesundheitlichen Nutzen. Die Bezeichnung sei daher in der Regel als nährwertbezogene oder unspezifische gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health-Claims-Verordnung einzuordnen. Solche Aussagen dürfen nur verwendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der HCVO eingehalten werden.

Praxisrelevanz:
Die Beschlüsse sind vor allem für Hersteller, Inverkehrbringer und Kennzeichnungsverantwortliche relevant. Sie zeigen erneut, dass vermeintlich werbliche Begriffe schnell als rechtlich regulierte Angaben eingeordnet werden können. Wer mit „natürlich“, „Superfood“ oder vereinfachten Zutatenbezeichnungen arbeitet, sollte seine Etiketten und Werbematerialien sorgfältig prüfen.

Quelle: ALS, Stellungnahmen Nr. 2024/12, 2024/14 und 2024/17 aus der 123. Sitzung vom 30.09. bis 01.10.2024; weitere Beschlüsse abrufbar über das BVL und im Journal of Consumer Protection and Food Safety.


Drohneneinsatz in Weinbau-Steillagen: BVL modernisiert Anwendungsbestimmungen

Datum / Zeitbezug: aktualisierte Fachmeldung vom 17.03.2025
Kategorie: Deutschland / Pflanzenschutzrecht / Anwendungstechnik

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit der neuen Anwendungsbestimmung NZ184 die Vorgaben für den Einsatz von Drohnen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Weinbau-Steillagen angepasst. Ziel ist es, die Regelung stärker an die technische Entwicklung und die praktische Anwendung in der Landwirtschaft anzupassen.

Nach Angaben des BVL soll die neue Bestimmung dazu beitragen, den Drohneneinsatz gegenüber der herkömmlichen Hubschrauberanwendung zu stärken. Als Vorteile werden unter anderem Kostenersparnis, konstantere Anwendungshöhen, eine geringere Witterungsabhängigkeit sowie die Vermeidung von Bodenverdichtungengenannt. Darüber hinaus soll auch der Naturhaushalt sowie die menschliche Gesundheit besser geschützt werden.

Eine wesentliche Änderung gegenüber den früheren Regelungen aus dem Jahr 2021 besteht darin, dass einzelne technische Parameter wie Fluggeschwindigkeit und Flughöhe nicht mehr detailliert normiert werden. Stattdessen werden die zulässigen Spritzeinrichtungen beim Julius Kühn-Institut (JKI) gelistet. Derzeit sind dort 13 Drohnen anerkannt. Künftig sollen weitere geprüfte und gelistete Geräte hinzukommen. Die verwendbaren Pflanzenschutzmittel selbst bedürfen weiterhin einer Zulassung nach dem Pflanzenschutzgesetz.

Praxisrelevanz:
Für Weinbaubetriebe in Steillagen eröffnet die Neuregelung mehr Flexibilität beim Einsatz moderner Technik. Gleichzeitig bleibt klar, dass nur technisch geprüfte Systeme und zugelassene Mittel verwendet werden dürfen. Für Betriebe lohnt sich daher ein genauer Blick auf die aktuelle JKI-Liste und die produktspezifischen Zulassungen.

Quelle: BVL, aktualisierte Fachmeldung vom 17.03.2025, Bereich Pflanzenschutzmittel.


Neue Kompetenzstelle gegen Lebensmittelverschwendung gestartet

Datum / Zeitbezug: Pressemitteilung vom 09.04.2025
Kategorie: Deutschland / Lebensmittelpolitik / Nachhaltigkeit

Mit der Kompetenzstelle zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und -verlusten (KLAV) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine neue zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Verbände eingerichtet. Ziel ist es, die Lebensmittelbranche beim Umgang mit Lebensmittelverschwendung gezielt zu unterstützen und bestehende Initiativen besser zu vernetzen.

Die Einrichtung greift eine Empfehlung aus der Evaluation der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf. Insbesondere Unternehmen am Anfang der Lebensmittelversorgungskette sollen durch praxisnahe Informations- und Schulungsangebote erreicht werden. Darüber hinaus will die Kompetenzstelle den Austausch zwischen Primärproduktion, Verarbeitung, Handel und Außer-Haus-Verpflegung stärken und so gemeinsame Lösungsansätze fördern.

Eingerichtet wurde die neue Stelle bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) in Gülzow in Mecklenburg-Vorpommern. Sie soll außerdem den sektorenübergreifenden Dialog aus der BMEL-Reihe „Gemeinsam gegen Lebensmittelabfälle – für eine neue Wertschätzungskette“ verstetigen.

Praxisrelevanz:
Für Unternehmen der Lebensmittelkette kann die neue Kompetenzstelle eine wichtige Informations- und Vernetzungsplattform werden. Gerade dort, wo Verluste bislang nur unzureichend systematisch erfasst oder ausgewertet werden, könnte die KLAV künftig praktische Hilfestellung leisten.

Quelle: BMEL, Pressemitteilung vom 09.04.2025; weitere Informationen unter www.klav.de.


Online-Training für rechtssichere Werbung mit Nahrungsergänzungsmitteln

Datum / Zeitbezug: Information vom 07.07.2025
Kategorie: Deutschland / Werberecht / Nahrungsergänzungsmittel

Der Deutsche Werberat hat sein bestehendes Influencer-Training um ein spezielles Modul zu Nahrungsergänzungsmitteln erweitert. Entwickelt wurde das Angebot gemeinsam mit dem Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel im Lebensmittelverband Deutschland und der Wettbewerbszentrale.

Das rund 90-minütige E-Learning soll Influencerinnen und Influencern vermitteln, wie Werbung für Nahrungsergänzungsmittel transparent, korrekt und rechtssicher gestaltet werden kann. Behandelt werden unter anderem Fragen zur Kennzeichnung, zu zulässigen Aussagen und zur werberechtlichen Verantwortung in sozialen Medien. Das Schulungsangebot ist multimedial aufgebaut und arbeitet mit Videos, Praxisbeispielen, Quizfragen und Tests. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat ausgestellt.

Das Angebot richtet sich nicht nur an Einzelpersonen, sondern auch an Unternehmen und Agenturen, die ihre Mitarbeitenden oder kooperierende Influencer schulen möchten.

Praxisrelevanz:
Gerade im Bereich Nahrungsergänzungsmittel ist die rechtliche Grenze zwischen Werbung, Irreführung und unzulässigen Gesundheitsversprechen besonders sensibel. Das neue Training kann deshalb für Unternehmen wie Werbepartner ein sinnvoller Baustein zur Compliance-Sicherung sein.

Quelle: Lebensmittelverband Deutschland, Information vom 07.07.2025; abrufbar über influencertraining.de.


Deutsches Vergiftungsregister soll Anfang 2026 starten

Datum / Zeitbezug: Ankündigung 2025; Start für Anfang 2026 vorgesehen
Kategorie: Deutschland / Verbraucherschutz / Risikobewertung

Mit dem Deutschen Vergiftungsregister (DVR) entwickelt das Bundesinstitut für Risikobewertung ein neues Instrument, das erstmals einen systematischen Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland ermöglichen soll. Das Register soll Anfang des kommenden Jahres live gehen.

Vorgesehen ist, Daten aus Giftinformationszentren, Berufsgenossenschaften und ärztlichen Meldungenzusammenzuführen. Ziel ist es, Risiken durch bestimmte Stoffe und Produktgruppen frühzeitig zu erkennen, Entwicklungen im Vergiftungsgeschehen sichtbar zu machen und dadurch den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken. Auf dieser Grundlage sollen gezieltere Aufklärungs- und Beratungsmaßnahmen möglich werden.

Als Beispiel für typische Gefährdungslagen werden insbesondere Vergiftungsfälle bei Kindern genannt, etwa durch Reinigungsmittel oder giftige Pflanzen. Auch präventive Maßnahmen wie der Zusatz bitter schmeckender Stoffe in Reinigungsmitteln oder Sicherheitspiktogramme auf Wasch- und Reinigungsprodukten werden in diesem Zusammenhang hervorgehoben.

Praxisrelevanz:
Das Register dürfte für Behörden, Risikobewerter und Präventionsarbeit von erheblicher Bedeutung werden. Es kann dabei helfen, Risikoschwerpunkte schneller zu identifizieren und regulatorische oder kommunikative Maßnahmen besser zu begründen.

Quelle: Informationen von www.bav-institut.de und www.bfr.bund.de.


Europa

Neue Informationsplattform bündelt europäische Themen der Lebensmittelsicherheit

Datum / Zeitbezug: Mitteilung Nr. 015/2025 vom 06.05.2025
Kategorie: Europa / Lebensmittelsicherheit / Verbraucherinformation

Mit unser-sicheres-essen.de ist eine neue Online-Plattform gestartet, die Informationen zu zentralen Fragen der Lebens- und Futtermittelsicherheit in Europa bündelt. Das Angebot ist eine Initiative der nationalen Kontaktstelle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem EFSA Focal Point am Bundesinstitut für Risikobewertung.

Die Plattform richtet sich an alle, die sich einen Überblick über aktuelle Entwicklungen in anderen europäischen Ländern verschaffen möchten. Sie informiert unter anderem darüber, wie die Systeme der Lebensmittelsicherheit in Europa aufgebaut sind und wie sich die Risikowahrnehmung in den einzelnen Staaten unterscheidet.

Damit erweitert das BfR sein Informationsangebot um eine stärker europäisch ausgerichtete Perspektive und schafft einen niedrigschwelligen Zugang zu institutionellen und fachlichen Hintergründen.

Praxisrelevanz:
Für Fachöffentlichkeit, Bildungseinrichtungen und interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher kann die Plattform eine nützliche Orientierungshilfe sein, wenn es um europäische Strukturen und Debatten im Bereich der Lebensmittelsicherheit geht.

Quelle: BfR, Mitteilung Nr. 015/2025 vom 06.05.2025.


EU führt erstmals Höchstgehalte für Nickel in bestimmten Lebensmitteln ein

Datum / Zeitbezug: in Kraft seit 01.07.2025
Kategorie: Europa / Kontaminantenrecht / Lebensmittelsicherheit

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2024/1987 hat die Europäische Union erstmals verbindliche Höchstgehalte für Nickel in bestimmten Lebensmitteln festgelegt. Die Regelung ergänzt die bestehende Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 und gilt seit dem 01.07.2025.

Betroffen sind unter anderem Schalenfrüchte, verschiedene Gemüsearten, frische Kräuter, Sojabohnen, Seetang, Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, Babynahrung sowie Frucht- und Gemüsesäfte. Weitere Grenzwerte, insbesondere für Getreide und Pseudogetreide, sollen im Juli 2026 folgen. Für bereits vor dem 01.07.2025 in Verkehr gebrachte Lebensmittel gilt eine Übergangsregelung.

Mit der neuen Regelung reagiert die EU auf die zunehmende Bedeutung von Nickel als unerwünschtem Stoff in Lebensmitteln und schafft erstmals einen verbindlichen regulatorischen Rahmen.

Praxisrelevanz:
Für Hersteller, Importeure und Kontrollbehörden sind die neuen Grenzwerte unmittelbar relevant. Betriebe müssen prüfen, ob Rohstoffe, Rezepturen und Lieferketten betroffen sind, und gegebenenfalls ihre Eigenkontrollsysteme anpassen.

Quelle: Änderungsverordnung (EU) 2024/1987 zur Verordnung (EU) 2023/915; in Kraft seit 01.07.2025.


EU-Kommission veröffentlicht FAQ zur Mikroplastik-Beschränkung nach REACH

Datum / Zeitbezug: Veröffentlichung 2025; Verordnung seit 17.10.2023 in Kraft
Kategorie: Europa / Chemikalienrecht / Mikroplastik

Die Europäische Kommission hat einen Fragen-und-Antworten-Leitfaden zur Umsetzung der REACH-Änderungsverordnung (EU) 2023/2055 veröffentlicht. Die Verordnung zielt darauf ab, die Freisetzung von synthetischen Polymermikropartikeln in Alltagsprodukten zu verringern.

Beschränkt wird das Inverkehrbringen solcher Partikel sowohl als Stoffe an sich als auch in Gemischen, in denen sie absichtlich zugesetzt werden, um bestimmte Eigenschaften zu erzielen. Betroffen sind zahlreiche Branchen, unter anderem Hersteller von Farben, Druckfarben, Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Bauchemikalien und Duftstoffen.

Der nun vorgelegte Leitfaden soll Unternehmen die Anwendung der Verordnung erleichtern. Er enthält Erläuterungen zu Zielsetzung und Reichweite der Beschränkung sowie eine umfangreiche FAQ-Sammlung.

Praxisrelevanz:
Die neuen FAQ sind vor allem für Unternehmen relevant, die bislang nicht sicher beurteilen konnten, ob und in welchem Umfang ihre Produkte unter die Mikroplastik-Beschränkung fallen. Der Leitfaden kann helfen, Umsetzungsfehler und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Quelle: Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU; Informationen unter single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/chemicals/reach.


EUIPO warnt vor gefälschten Lebensmitteln und Getränken

Datum / Zeitbezug: Kampagne und Berichterstattung vom 13.06.2025
Kategorie: Europa / Verbraucherschutz / Produktfälschungen

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat mit der Kampagne „Was kommt auf den Tisch?“auf die wachsende Bedrohung durch gefälschte Lebensmittel und Getränke aufmerksam gemacht. Anlass ist die anhaltend hohe Zahl entsprechender Beschlagnahmen sowie die erheblichen Risiken für Gesundheit, Wirtschaft und Herkunftsschutz.

Nach den veröffentlichten Angaben wurden bei der gemeinsamen Operation OPSON 2024 gefälschte und minderwertige Lebensmittel und Getränke im Wert von 91 Millionen Euro beschlagnahmt. Neben gesundheitlichen Gefahren – etwa durch Methanol, Quecksilber, Fipronil oder andere problematische Stoffe – verweist das EUIPO auch auf wirtschaftliche Schäden für legitime Hersteller und das europäische kulinarische Erbe.

Besonders hervorgehoben wird die Rolle des E-Commerce, der Fälschern neue Vertriebswege eröffnet. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen daher verstärkt auf Herkunft, Verpackung, Schreibfehler, Zertifizierungslogos und offizielle Kennzeichnungen wie g.U., g.g.A. und g.t.S. achten. Das EUIPO weist zudem auf die Bedeutung geografischer Angaben als Schutzsystem für authentische Produkte hin.

Praxisrelevanz:
Für Hersteller und Händler bedeutet das Thema Produktauthentizität ein zunehmendes Compliance- und Reputationsrisiko. Gleichzeitig zeigt die Kampagne, dass auch Verbraucherinformation und Herkunftsschutz im Kampf gegen Fälschungen eine immer größere Rolle spielen.

Quelle: yumda.com, News vom 13.06.2025; Informationen des EUIPO unter euipo.europa.eu.


EU aktualisiert koordiniertes Kontrollprogramm für Pestizidrückstände

Datum / Zeitbezug: Verordnung vom 07.05.2025; veröffentlicht am 08.05.2025
Kategorie: Europa / Pestizidrecht / Lebensmittelüberwachung

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/854 hat die Europäische Kommission das mehrjährige koordinierte Kontrollprogramm zur Überwachung von Pestizidrückständen aktualisiert. Gleichzeitig wurde die frühere Durchführungsverordnung (EU) 2024/989 aufgehoben.

Das Programm dient sowohl der Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Rückstandshöchstgehalte als auch der Bewertung der Verbraucherexposition gegenüber Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Seit 2009 werden dazu in der EU jährlich mindestens 683 Proben je Erzeugnis und Jahr aus einem Warenkorb von rund 30 bis 40 Lebensmitteln untersucht. Für Deutschland bleibt die Mindestanzahl bei 106 Proben je Ware, für Österreich bei 15.

Nach den jüngsten Angaben der EFSA zum Jahr 2023 wurden mehr als 132.000 Proben ausgewertet. 58 Prozent der Proben enthielten keine quantifizierbaren Rückstände, 3,7 Prozent überschritten die gesetzlichen Höchstmengen und 2,0 Prozent führten zu rechtlichen Maßnahmen oder Sanktionen. Künftig werden auch neue relevante Wirkstoffe regelmäßig in die Untersuchungsliste aufgenommen. Zudem sind pro Mitgliedstaat fünf bis zehn Proben von Speziallebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder zu analysieren.

Praxisrelevanz:
Für Wirtschaft und Überwachung bleibt das Kontrollprogramm ein zentraler Referenzrahmen. Es zeigt nicht nur, welche Produktgruppen und Wirkstoffe besonders im Fokus stehen, sondern beeinflusst auch die praktische Kontrollplanung und Risikobewertung.

Quelle: ABl. L 2025/854 vom 08.05.2025.


Weitere CMR-Stoffe in kosmetischen Mitteln verboten

Datum / Zeitbezug: Verordnung vom 12.05.2025
Kategorie: Europa / Kosmetikrecht / Stoffverbote

Mit der Verordnung (EU) 2025/877 wurde die Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erneut angepasst. In Anhang II, der die in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe auflistet, wurden weitere 21 Stoffe aufgenommen. Zugleich wurde bei einem bestehenden Eintrag die chemische Bezeichnung aus Klarstellungsgründen korrigiert.

Grundlage der Verbote ist die Einstufung dieser Stoffe als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR)nach der CLP-Verordnung. Besonders hervorzuheben ist, dass mit Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide auch ein Stoff betroffen ist, der bislang für bestimmte gewerbliche Anwendungen – etwa bei künstlichen Fingernagelsystemen – zugelassen war. Diese Zulassung wurde gestrichen; der Stoff ist nun in Anhang II als verboten aufgeführt.

Praxisrelevanz:
Hersteller und Importeure kosmetischer Mittel müssen ihre Rezepturen und Produktspezifikationen erneut auf Anpassungsbedarf prüfen. Auch für Friseure, Nail-Studios und den Fachhandel können sich daraus unmittelbare Auswirkungen auf die Produktverwendung ergeben.

Quelle: ABl. L 2025/877 vom 12.05.2025.


Weitere Entscheidungen der Europäischen Union

Datum / Zeitbezug: April bis Juli 2025
Kategorie: Europa / Kurzüberblick EU-Recht

Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche weitere unionsrechtliche Entscheidungen veröffentlicht, darunter Änderungen zu Veterinärbescheinigungen, Novel Food, Bio-Recht, Aromen, Zusatzstoffen, Pestizidrückständen, GVO-Zulassungen, BPA-Berichtigungen und Einfuhrregelungen für tierische Erzeugnisse.

Besondere Relevanz haben unter anderem die Zulassung von Vitamin-D-2-Pilzpulver als neuartiges Lebensmittel, die Aufnahme neuer Stoffe in die Unionsliste der Aromen, mehrere Änderungen der Rückstandshöchstgehalte nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sowie die Genehmigung des Inverkehrbringens gerösteter Samen von Dipteryx alata Vogel (Baru-Nuss) als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland.

Praxisrelevanz:
Der Überblick zeigt erneut, wie dynamisch das europäische Lebensmittel- und Verbraucherrecht fortentwickelt wird. Für Unternehmen bleibt eine laufende Beobachtung des Amtsblatts unerlässlich, um Kennzeichnung, Produktspezifikationen und Vermarktung rechtzeitig anzupassen.

Quellen:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/637, ABl. L 2025/637 vom 29.04.2025
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/636, ABl. L 2025/636 vom 30.04.2025
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/691, ABl. L 2025/691 vom 10.04.2025
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/900, ABl. L 2025/900 vom 14.05.2025
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/973, ABl. L 2025/973 vom 26.05.2025
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1085, ABl. L 2025/1085 vom 26.05.2025
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/1124, ABl. L 2025/1124 vom 03.06.2025
  • Verordnung (EU) 2025/1112, ABl. L 2025/1112 vom 05.06.2025
  • Verordnung (EU) 2025/1150, ABl. L 2025/1150 vom 12.06.2025
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1200, ABl. L 2025/1200 vom 13.06.2025
  • Verordnungen (EU) 2025/1163 und 2025/1164, ABl. L vom 16.06.2025
  • Beschluss (EU) 2025/1213, ABl. L 2025/1213 vom 19.06.2025
  • Berichtigung zu Verordnung (EU) 2024/3190, ABl. L 2025/90531 vom 26.06.2025
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1263, ABl. L 2025/1263 vom 01.07.2025
  • Verordnung (EU) 2025/1305, ABl. L 2025/1305 vom 03.07.2025
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1321, ABl. L 2025/1321 vom 07.07.2025.

Wissenschaft

BfR-Podcast „Risiko“ erklärt Gesundheitsgefahren verständlich und nüchtern

Datum / Zeitbezug: laufendes Format
Kategorie: Wissenschaft / Risikokommunikation / Verbraucherschutz

Mit dem Podcast „Risiko“ bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung ein Format an, das aktuelle und vermeintliche Gesundheitsgefahren aus Wissenschafts- und Verbraucherschutzperspektive einordnet. Themen sind etwa Weichmacher in Sonnencremes, Mikroplastik im Körper oder Schadstoffe in Lebensmitteln.

Das BfR setzt dabei auf eine unaufgeregte, wissenschaftlich fundierte und zugleich gut verständliche Vermittlung. Etwa einmal im Monat sprechen Expertinnen und Experten über Risiken aus den Bereichen Lebensmittel, Chemikalien und Verbraucherprodukte.

Praxisrelevanz:
Der Podcast ist vor allem für die Verbraucherkommunikation interessant. Er kann helfen, öffentliche Debatten zu versachlichen und zwischen tatsächlichen Risiken und bloßen Aufmerksamkeitsphänomenen zu unterscheiden.

Quelle: www.bfr.bund.de.


Studie zu Flachmännern: Metallflaschen können problematische Stoffe abgeben

Datum / Zeitbezug: Veröffentlichung in BfR2GO Ausgabe 1-2025
Kategorie: Wissenschaft / Bedarfsgegenstände / Verbraucherschutz

Eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigt, dass sogenannte Flachmänner aus Metall erhebliche Mengen an Stoffen in die darin enthaltenen Getränke abgeben können. Nachgewiesen wurden unter anderem Blei, Cadmium, Nickel, Arsen und Zinn.

Besonders problematisch ist, dass die gemessenen Mengen teilweise im oberen Bereich der vom Europarat empfohlenen Freisetzungswerte lagen oder diese sogar überschritten. Der Befund unterstreicht, dass auch scheinbar einfache Alltagsgegenstände gesundheitlich relevante Stoffübergänge verursachen können.

Praxisrelevanz:
Für Hersteller, Händler und Verbraucher ist der Fall ein deutlicher Hinweis darauf, dass Materialqualität und Konformität bei Bedarfsgegenständen nicht unterschätzt werden dürfen. Gerade bei Kontaktmaterialien für alkoholische Getränke können unerwünschte Stoffmigrationen relevant werden.

Quelle: BfR2GO, Ausgabe 1-2025.


BfR warnt vor Glycerin in Slush-Ice-Getränken für jüngere Kinder

Datum / Zeitbezug: Aktuelles vom 27.06.2025
Kategorie: Wissenschaft / Lebensmittelsicherheit / Zusatzstoffe

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Messdaten zu Glycerin in Slush-Ice-Getränken ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass jüngere Kinder bereits bei vergleichsweise geringen Verzehrmengen gesundheitlich relevante Dosen aufnehmen können. Glycerin ist als Zusatzstoff E 422 in der EU grundsätzlich zugelassen und wird in zuckerfreiem Slush-Eis unter anderem zur Gefrierpunktserniedrigung eingesetzt.

Nach den vorliegenden Daten kann ein etwa fünfjähriges Kind mit einem Körpergewicht von 20 Kilogramm bereits beim Verzehr von knapp 200 Millilitern Slush-Ice mit durchschnittlicher Glycerinkonzentration eine Dosis aufnehmen, die im Bereich einer therapeutisch wirksamen Menge liegt oder diese überschreitet. Grundlage der Bewertung waren 62 Proben aus mehreren Bundesländern, die zwischen November 2023 und Oktober 2024 untersucht worden waren.

Der höchste gemessene Wert lag bei 142 g/L in einem Getränkesirup, der als verzehrfertiges Getränk einzuordnen war. In knapp der Hälfte der Proben wurde ein Glyceringehalt von mehr als 25 g/L festgestellt.

Praxisrelevanz:
Die Bewertung ist für Eltern, Anbieter und Überwachungsbehörden gleichermaßen relevant. Sie zeigt, dass technisch zulässige Zusatzstoffe bei bestimmten Konsummustern, insbesondere bei Kindern, dennoch zu gesundheitlich problematischen Situationen führen können.

Quelle: BfR, Aktuelles vom 27.06.2025.


Neues BfR-Video zeigt anschaulich, wie sich Keime von rohem Hähnchen verbreiten

Datum / Zeitbezug: Mitteilung 007/2025
Kategorie: Wissenschaft / Küchenhygiene / Risikokommunikation

Mit einem neuen Video macht das Bundesinstitut für Risikobewertung sichtbar, wie sich Krankheitserreger bei unsachgemäßem Umgang mit rohem Hähnchenfleisch in der Küche verbreiten können. Mithilfe von Schwarzlichtaufnahmen werden Übertragungswege veranschaulicht, die im Alltag oft unbemerkt bleiben.

Rohes Geflügelfleisch ist häufig mit Erregern wie Campylobacter oder Salmonella belastet. Bei mangelhafter Küchenhygiene können diese Keime auf andere Lebensmittel, Oberflächen oder Hände übertragen werden und so Lebensmittelinfektionen auslösen. Das Video soll daher in besonders anschaulicher Form für sorgfältigen Umgang mit rohem Geflügel sensibilisieren.

Praxisrelevanz:
Das Material eignet sich gut für Verbraucheraufklärung, Schulung und Prävention. Es zeigt praxisnah, wie wichtig konsequente Hygienemaßnahmen im Haushalt sind, um Infektionen zu vermeiden.

Quelle: BfR, Mitteilung 007/2025.


BfR aktualisiert FAQ zu Materialien mit Lebensmittelkontakt

Datum / Zeitbezug: Mitteilung vom 20.06.2025
Kategorie: Wissenschaft / Lebensmittelkontaktmaterialien / Verbraucherschutz

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat seine Informationen zu Materialien mit Lebensmittelkontakt grundlegend überarbeitet und im Format „NÄHER ERKLÄRT“ neu veröffentlicht. Die Aktualisierung umfasst eine durchgängige inhaltliche Überarbeitung sowie ergänzende Literatur- und Analysehinweise.

Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Bedingungen Stoffe aus Materialien wie Kunststoff, Papier, Karton, Silikon oder Gummi in Lebensmittel übergehen dürfen, ohne ein gesundheitliches Risiko zu verursachen. Das BfR verweist dabei auch auf seine seit Jahrzehnten gepflegte Datenbank „Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt“, die Stofflisten und Herstellungsbedingungen enthält.

Praxisrelevanz:
Für Hersteller, Prüflabore und beratende Stellen bietet die Aktualisierung eine wichtige fachliche Orientierung. Gerade bei der Konformitätsprüfung von Lebensmittelkontaktmaterialien bleiben die BfR-Empfehlungen in der Praxis ein zentraler Bezugspunkt.

Quelle: BfR, Mitteilung vom 20.06.2025.


QS erweitert Rückverfolgbarkeitschecks in der Systemkette Obst, Gemüse und Kartoffeln

Datum / Zeitbezug: Sommer 2025
Kategorie: Wissenschaft / Qualitätssicherung / Rückverfolgbarkeit

QS Qualität und Sicherheit GmbH hat das Konzept ihrer Rückverfolgbarkeitschecks weiterentwickelt. Ziel ist es, die Prüfungen effizienter und risikoorientierter zu gestalten. Künftig sollen die Tests nicht mehr nur punktuell, sondern ganzjährig durchgeführt werden, mit einem Schwerpunkt in den Monaten April bis November.

Die Kontrollen betreffen unter anderem die Systemkette Obst, Gemüse und Kartoffeln und reichen von der Filiale des Lebensmitteleinzelhandels über Großhandel und Spedition bis hin zum Erzeugerbetrieb. Neben Reaktionszeiten und Herkunftsangaben werden auch Rückstands- und Isotopenanalysen genutzt, um Angaben zur Herkunft abzusichern. Neu ist zudem, dass auch von QS-zertifizierten Betrieben produzierte Ware ohne QS-Prüfzeichen in die Rückverfolgung einbezogen wird.

Praxisrelevanz:
Für Unternehmen in der Lieferkette steigt damit der Erwartungsdruck, Rückverfolgbarkeit nicht nur formal, sondern auch praktisch belastbar nachweisen zu können. In Krisenfällen kann gerade die Geschwindigkeit und Qualität der Rückmeldung entscheidend sein.

Quelle: qualitas, Magazin der Qualitätssicherung, Sommer 2025, QS Qualität und Sicherheit GmbH.


Rohmilch aus Automaten: Studie zeigt Marktchancen, aber auch erhebliche Hygienerisiken

Datum / Zeitbezug: Pressemitteilung vom 06.06.2025
Kategorie: Wissenschaft / Lebensmittelsicherheit / Rohmilch

Die Ab-Hof-Vermarktung von Rohmilch über Automaten nimmt in Deutschland weiter zu. Nach Angaben aus dem Projekt MILQMAT gibt es bundesweit nahezu 850 Standorte. Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen die regionale und möglichst unverarbeitete Ware, während milcherzeugende Betriebe darin einen zusätzlichen Vermarktungsweg sehen.

Aus Sicht der Lebensmittelsicherheit ist Rohmilch aus Automaten jedoch weiterhin sensibel. Im Rahmen des Projekts wurden Rohmilchproben von 287 Höfen untersucht. In 15 Prozent der Proben wurden pathogene Keime nachgewiesen, darunter auch Listeria monocytogenes. Zwar deuteten die Hygieneparameter insgesamt auf eine noch ausreichende mikrobiologische Qualität hin, die Spannbreite der Belastung war jedoch erheblich. Auch an den Automaten selbst wurden mikrobielle Schwachstellen festgestellt, etwa im Bereich von Frischwassertanks oder Schlauchsystemen.

Neben der mikrobiologischen Bewertung untersuchte das Projekt auch die wirtschaftliche Seite. Befragt wurden 154 Milcherzeuger und 654 Verbraucherinnen und Verbraucher. Der durchschnittliche Absatz lag bei rund 14.500 Litern pro Automat und Jahr. Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg waren weniger Marketingmaßnahmen als vielmehr Standortfaktoren wie Bevölkerungsdichte, Stadtnähe und Pendlerverkehr.

Praxisrelevanz:
Die Ergebnisse bestätigen, dass Rohmilchautomaten wirtschaftlich interessant sein können, zugleich aber hohe Anforderungen an Hygiene und Verbraucheraufklärung stellen. Der obligatorische Hinweis zum Abkochen vor dem Verzehr bleibt aus gesundheitlicher Sicht zentral.

Quelle: Max Rubner-Institut, Auszug aus der Pressemitteilung vom 06.06.2025.


Max Rubner-Institut entwickelt Nachweismethoden für Mikroplastik in Fisch und Meeresfrüchten

Datum / Zeitbezug: Meldung vom 05.06.2025
Kategorie: Wissenschaft / Analytik / Mikroplastik

Am Max Rubner-Institut wurden neue Methoden zum quantitativen Nachweis von Mikroplastik in Fisch, Krebs- und Weichtieren entwickelt. Anlass ist die bislang fehlende Standardisierung bei der Untersuchung von Mikro- und Nanoplastik in Fischereierzeugnissen.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verglichen verschiedene Verfahren auf ihre Eignung für die amtliche Lebensmittelüberwachung. Ziel war es, belastbare Methoden zu entwickeln, mit denen Vorkommen und Belastung künftig zuverlässiger bestimmt und bewertet werden können.

Praxisrelevanz:
Für Überwachungsbehörden und Risikobewertung ist die methodische Standardisierung ein wesentlicher Schritt. Erst auf einer belastbaren analytischen Grundlage lassen sich Überwachungsdaten sinnvoll einordnen und regulatorische Schlussfolgerungen ziehen.

Quelle: Max Rubner-Institut, Meldung vom 05.06.2025.


Neue SCCS-Stellungnahmen können Kosmetikrecht weiter verschärfen

Datum / Zeitbezug: Sitzung im Juni 2025
Kategorie: Wissenschaft / Kosmetik / Stoffbewertung

Der wissenschaftliche Ausschuss der EU für Verbrauchersicherheit (SCCS) hat im Juni 2025 mehrere neue Stellungnahmen zur Sicherheit kosmetischer Inhaltsstoffe veröffentlicht. Diese Bewertungen sind für die Weiterentwicklung der EU-Kosmetikverordnung von erheblicher Bedeutung und führen häufig zu späteren Verboten, Beschränkungen oder Höchstmengenregelungen.

Verabschiedet wurden Stellungnahmen unter anderem zu Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate (DHHB), Benzophenone-2, Benzophenone-5 und Hydroxyapatit (nano). Für DHHB wird etwa ein Höchstwert für Di-n-hexylphthalat (DnHexP) von 1 ppm angestrebt.

Praxisrelevanz:
Für Hersteller kosmetischer Mittel sind SCCS-Stellungnahmen ein wichtiger Frühindikator für kommende regulatorische Änderungen. Wer Rezepturen oder Rohstoffe strategisch plant, sollte diese wissenschaftlichen Bewertungen frühzeitig im Blick behalten.

Quelle: www.bav-institut.de und health.ec.europa.eu.


Österreichische Schwerpunktaktion zeigt erneut hohe Mängelquote bei Friseurkosmetika

Datum / Zeitbezug: Endbericht Juni 2025
Kategorie: Wissenschaft / Kosmetiküberwachung / Österreich

Eine aktuelle österreichische Schwerpunktaktion zur Überprüfung von Frisörkosmetika, insbesondere Haarfärbemitteln, hat erneut eine hohe Beanstandungsquote ergeben. Anlass der Untersuchung war unter anderem der Umstand, dass Friseursalons Produkte direkt aus dem EU-Ausland importieren und damit als Importeure spezifische Verpflichtungen nach der Kosmetikverordnung erfüllen müssen.

Von 36 untersuchten Proben wurden 27 beanstandet, teils aus mehreren Gründen. Ein Haarfärbeprodukt wurde als nicht sicher eingestuft. Weitere Beanstandungen betrafen einen unzulässigen Duftstoff, überschrittene Grenzwerte bei Konservierungsmitteln, fehlende sicherheitsrelevante Angaben in deutscher Sprache, sonstige Kennzeichnungsmängel sowie unterlassene Notifizierungen.

Die Ergebnisse knüpfen an frühere Untersuchungen mit ebenfalls sehr hohen Beanstandungsquoten an und zeigen, dass gerade im professionellen Kosmetikbereich weiterhin erheblicher Überwachungsbedarf besteht.

Praxisrelevanz:
Die Aktion ist auch über Österreich hinaus bemerkenswert. Sie verdeutlicht, dass professionelle Verwender und Direktimporteure die produktrechtlichen Anforderungen oft unterschätzen. Kennzeichnung, Sicherheitsbewertung und Notifizierung bleiben zentrale Risikofelder.

Quelle: BMASGPK und AGES, Endbericht der Schwerpunktaktion A-004-25, Juni 2025, www.ages.at.

Aktuelle Lebensmittelwarnung

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