Deutschland
Hygieneregelungen für tierische Lebensmittel wurden angepasst
Datum: seit 20.04.2024 in Kraft
Kategorie: Tierische Lebensmittel / Hygiene / Überwachung
Mit der Fünften Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienierechts vom 11.04.2024 wurden die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) und die Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) geändert.
Geändert wurde unter anderem die Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Gebrauch. Künftig kann die zuständige Behörde – wie bereits bei Hausschlachtungen – auch die Zubereitung, Be- oder Verarbeitung genehmigen, wenn sichergestellt ist, dass das Fleisch bis zum Vorliegen des Trichinennachweises nicht verzehrt wird.
Außerdem wurde die bisherige Ausnahmeregelung aufgehoben, nach der einzelne Huftiere im Haltungsbetrieb geschlachtet werden durften. Hintergrund ist, dass mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1374 mittlerweile harmonisierte EU-Vorgaben gelten. Danach dürfen bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Einhufer im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden.
Für Jäger wurde in § 13 klargestellt, dass bei der Abgabe von Wildkörpern an einen Wildbearbeitungsbetrieb nach Anweisung der Behörde auch Kopf oder Eingeweide mit abgegeben werden müssen, wenn dies für Untersuchungen auf Krankheitserreger erforderlich ist.
Zusätzlich wurden nationale Regelungen zur Rückstandskontrolle und zu Kontaminanten aufgehoben, soweit hier inzwischen vorrangiges EU-Recht gilt. Erlegtes Wild fällt nach der Delegierten Verordnung (EU) 2022/931 nicht mehr in die bislang betroffenen Untersuchungskategorien.
Wichtig ist auch die Änderung bei Eiern: Die bereits unionsrechtlich vorgesehene Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums von 21 auf 28 Tage nach dem Legen wurde nun auch für die Abgabe an Verbraucher nachvollzogen. Damit soll die Regelung vereinheitlicht und Lebensmittelverschwendung reduziert werden.
In der Tier-LMÜV wurde zudem ein Fehler in der Aufzählung der Untersuchungen korrigiert, die bei Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch durchzuführen sind.
Praxisrelevanz:
Die Änderungen betreffen insbesondere Jäger, Schlachtbetriebe, Herkunftsbetriebe, Wildbearbeitungsbetriebe und den Eierverkauf im Einzelhandel. Relevant sind vor allem die neuen Anforderungen beim Umgang mit Wild sowie die Verlängerung des Abgabezeitraums für Eier auf 28 Tage.
Quellen: BGBl. I Nr. 129 vom 19.04.2024; BR-Drs. 337/23 vom 28.07.2023
Lebensmittelbedarfsgegenstände – Anzeigepflicht in Kraft
Datum: seit 01.07.2024 in Kraft; Anzeige bei bestehenden Tätigkeiten bis 31.10.2024
Kategorie: Bedarfsgegenstände / Registrierung / Verbraucherschutz
Mit der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom 03.04.2024 wurde in Deutschland erstmals eine ausdrückliche Anzeigepflicht für Unternehmer eingeführt, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.
Ausgenommen sind Lebensmittelunternehmen, die bereits nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 registriert sind. Die neue Pflicht dient der Umsetzung der EU-Kontrollverordnung (EU) 2017/625, nach der die Behörden Listen der Unternehmen erstellen und aktuell halten müssen. Ziel ist eine wirksamere Überwachung von Lebensmittelbedarfsgegenständen und damit ein verbesserter gesundheitlicher Verbraucherschutz.
Die Anzeige muss neben den Unternehmensdaten auch die jeweilige Materialgruppe nach Anhang I der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 enthalten, also den Hauptbestandteil der hergestellten oder vertriebenen Gegenstände. Änderungen sind innerhalb von sechs Monaten zu melden.
Zusätzlich wurde festgelegt, dass Lebensmittelbedarfsgegenstände mit Lacken oder Beschichtungen, die den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/213 zu Bisphenol A nicht entsprechen und den spezifischen Migrationsgrenzwert überschreiten, nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Außerdem muss die Konformitätserklärung für diese Materialien und Gegenstände in deutscher Sprache vorliegen.
Betroffen sein können unter anderem Konservendosen und Säuglingsfläschchen. Die Ergänzung schafft zugleich eine Grundlage, um Verstöße wirksam zu ahnden.
Praxisrelevanz:
Hersteller, Behandler und Händler von Lebensmittelkontaktmaterialien müssen prüfen, ob sie der neuen Anzeigepflicht unterfallen. Besonders wichtig sind die Frist bis 31.10.2024 für bestehende Tätigkeiten sowie die deutschsprachige Konformitätserklärung bei BPA-relevanten Materialien.
Quellen: BGBl. 2024 I Nr. 114 vom 09.04.2024; Bundesrat Drucksache 62/24 vom 07.02.2024
Lebensmittelwarnungen per Push-Nachricht aufs Smartphone
Datum: Pressemitteilung vom 18.06.2024
Kategorie: Verbraucherschutz / Digitalisierung
Das gemeinsame Verbraucherschutzportal von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de wurde umfassend überarbeitet und um neue Funktionen ergänzt. Parallel zum Relaunch wurde auch eine App für Smartphones und Tablets bereitgestellt.
Seit 2011 veröffentlichen die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dort öffentliche Warnungen und Produktrückrufe. Die neue Version bietet verbesserte Such- und Filterfunktionen. Meldungen können jetzt unter anderem nach Meldungsgrund, Bundesland, Zeitraum oder Produkttyp gefiltert werden.
Neben den bisherigen Kategorien Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tätowiermittel wurde zusätzlich die Kategorie Baby- und Kinderprodukte aufgenommen.
Mit der neuen App können Nutzerinnen und Nutzer automatisch per Push-Nachricht über neue Meldungen informiert werden. Außerdem lassen sich Warnungen direkt per E-Mail, Messenger oder soziale Netzwerke teilen.
Ergänzend bietet das Portal FAQ, ein Glossar zu Gesundheitsgefahren und Fachbegriffen sowie Themenbereiche mit statistischen Informationen und Verlinkungen zu anderen behördlichen Portalen.
Praxisrelevanz:
Die neue App verbessert den Zugang zu Rückrufen und öffentlichen Warnungen erheblich. Für Verbraucher und Unternehmen wird die Recherche nach betroffenen Produkten deutlich einfacher.
Quelle: www.bvl.bund.de, Pressemitteilung vom 18.06.2024
Europa
Rat verabschiedet überarbeitete „Frühstücksrichtlinien“
Datum: Rat verabschiedet am 29.04.2024; Richtlinie veröffentlicht am 24.05.2024; in Kraft seit 13.06.2024; umzusetzen bis 14.12.2025; anzuwenden ab 14.06.2026
Kategorie: EU-Recht / Kennzeichnung / Vermarktungsnormen
Der Rat der Europäischen Union hat am 29.04.2024 aktualisierte Vorschriften über Zusammensetzung, Kennzeichnung und Bezeichnung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Trockenmilch förmlich angenommen. Die Änderungen wurden mit der Richtlinie (EU) 2024/1438 veröffentlicht.
Ziel der Neuregelung ist es, Verbraucher besser zu informieren, den Ursprung von Erzeugnissen transparenter zu machen und Lebensmittelbetrug zu verringern.
Für Honigmischungen gilt künftig eine deutlich präzisere Herkunftskennzeichnung. Die Ursprungsländer müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils auf dem Etikett genannt werden, zusammen mit dem jeweiligen prozentualen Anteil. Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings vorsehen, dass bei Honig, der in ihrem Hoheitsgebiet vermarktet wird, nur die vier größten Anteile mit Prozentangaben angegeben werden müssen, sofern diese zusammen mehr als 50 % der Mischung ausmachen.
Für Fruchtsäfte werden drei neue Kategorien eingeführt:
- zuckerreduzierter Fruchtsaft
- zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat
- konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft
Außerdem darf künftig die Angabe „Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommende Zucker“ verwendet werden. Damit soll Verbrauchern der Unterschied zwischen Fruchtsaft und Fruchtnektar klarer vermittelt werden.
Bei Konfitüren steigt der Mindestfruchtgehalt von 350 auf 450 g/kg und bei „Konfitüren extra“ von 450 auf 500 g/kg. Damit soll unter anderem der Zuckergehalt gesenkt werden.
Für Trockenmilch wird künftig die Anwendung von Verfahren zugelassen, mit denen laktosefreie Trockenmilcherzeugnisse hergestellt werden können.
Praxisrelevanz:
Die Richtlinie ist vor allem für Hersteller, Importeure und Kennzeichnungsverantwortliche relevant. Besonders praxisnah sind die neuen Honigkennzeichnungen, die neuen Saftkategorien und die strengeren Fruchtgehalte bei Konfitüren.
Quelle: www.consilium.europa.eu, Pressemitteilung vom 29.04.2024
Gleiche Regeln für Nahrungsergänzungsmittel in Europa – Liste kritischer Stoffe vorgelegt
Datum: Pressemitteilung vom 06.06.2024
Kategorie: Nahrungsergänzungsmittel / Lebensmittelsicherheit
Die Leiterinnen und Leiter der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden (Heads of Food Safety Agencies – HoA) haben einstimmig eine Liste kritischer Stoffe verabschiedet, die künftig bei Nahrungsergänzungsmitteln stärker berücksichtigt werden soll.
Grundlage ist ein Bericht der Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel, an der 26 europäische Länder beteiligt waren. Insgesamt wurden 117 Stoffe identifiziert, die aufgrund potenziell gefährlicher Eigenschaften ein Gesundheitsrisiko darstellen können und daher nicht oder nur eingeschränkt in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden sollten.
Die Liste soll dem EU-Gesetzgeber als Grundlage für weitere regulatorische Schritte dienen.
Praxisrelevanz:
Für Hersteller und Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln kann diese Liste künftig erhebliche Bedeutung bekommen, wenn auf EU-Ebene harmonisierte Beschränkungen oder Verbote folgen.
Quelle: www.bvl.bund.de, Pressemitteilung vom 06.06.2024
Schädliche Chemikalien: Überarbeitung der EU-Kosmetikverordnung liegt auf Eis
Datum: Meldung vom 03.07.2024
Kategorie: Kosmetikrecht / Chemikalienstrategie
Die seit längerem angekündigte Überarbeitung der europäischen Verordnung über kosmetische Mittel wurde vorerst nicht weiterverfolgt. Nach Berichten aus Brüssel verhindern interne Meinungsverschiedenheiten innerhalb der EU-Kommission derzeit eine umfassende Reform.
Die Überarbeitung war ursprünglich als Teil der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen und sollte dazu beitragen, besonders problematische Chemikalien aus Verbraucherprodukten zu entfernen und eine schadstoffärmere Umwelt zu fördern.
Da die Reform vorerst ausgesetzt ist, will die Kommission zunächst stärker mit technischen Befugnissen und weicheren Leitlinien arbeiten.
Praxisrelevanz:
Für die Kosmetikbranche bedeutet dies vorerst keine große gesetzliche Neuregelung, aber weiterhin Rechtsunsicherheit bei der künftigen Behandlung problematischer Stoffe.
Quelle: www.euractiv.de, Meldung vom 03.07.2024
Zulassung von Isomaltulosepulver
Datum: DVO (EU) 2024/1611
Kategorie: Novel Food / Kennzeichnung
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1611 wurde das Inverkehrbringen von Isomaltulosepulver für alle Lebensmittel zugelassen, ausgenommen Lebensmittel und Getränke, die speziell für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind.
Für entsprechende Produkte ist die Kennzeichnung „Isomaltulose ist eine Glucose- und Fructosequelle“ vorgeschrieben.
Im Anschluss wurde die Verordnung berichtigt. Dabei wurde klargestellt, dass in den Kennzeichnungsvorschriften „Isomaltulosepulver“ und nicht „Iso-Isomaltulosepulver“ zu verwenden ist.
Praxisrelevanz:
Wichtig für Hersteller und Kennzeichnungsverantwortliche bei Lebensmitteln mit Isomaltulosepulver. Die korrekte Formulierung des Hinweises ist verpflichtend.
Quelle: DVO (EU) 2024/1611
Weitere Entscheidungen der Europäischen Union
Kategorie: Weitere EU-Rechtsakte / Kurzüberblick
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1893 der Kommission vom 04.07.2024
Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für die Vereinigten Staaten bei Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild.
Quelle: ABl. L 2024/1893 vom 05.07.2024
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1822 der Kommission vom 02.07.2024
Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais DP915635 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden.
Quelle: ABl. L 2024/1822 vom 04.07.2024
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1826 der Kommission vom 02.07.2024
Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais DP23211 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden.
Quelle: ABl. L 2024/1826 vom 04.07.2024
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1828 der Kommission vom 02.07.2024
Erneuerung der Zulassung für das Inverkehrbringen von Futtermitteln mit genetisch verändertem Mais MON 810 sowie von daraus gewonnenen Lebens- und Futtermitteln.
Quelle: ABl. L 2024/1828 vom 04.07.2024
Verordnung (EU) 2024/1808 der Kommission vom 01.07.2024
Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich des Zeitpunkts für niedrigere Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide in Lebensmitteln.
Quelle: ABl. L 2024/1808 vom 02.07.2024
Verordnung (EU) 2024/1821 der Kommission vom 25.06.2024
Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 und Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG in Bezug auf Eisen-Milchkaseinat.
Quelle: ABl. L 2024/1821 vom 27.06.2024
Verordnung (EU) 2024/1756 der Kommission vom 25.06.2024
Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.
Quelle: ABl. L 2024/1756 vom 26.06.2024
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1740 der Kommission vom 21.06.2024
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/988 über die Unterrichtung der Kommission durch Verbraucher und andere betroffene Parteien über gefährliche Produkte.
Quelle: ABl. L 2024/1740 vom 24.06.2024
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1662 der Kommission vom 11.06.2024
Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 über verstärkte amtliche Kontrollen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern.
Quelle: ABl. L 2024/1662 vom 12.06.2024
Verordnung (EU) 2024/1439 der Kommission vom 24.05.2024
Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte von Fenazaquin, Mepiquat und Propamocarb.
Quelle: ABl. L 2024/1439 vom 27.05.2024
Verordnung (EU) 2024/1451 der Kommission vom 24.05.2024
Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich bestimmter Tartrate.
Quelle: ABl. L 2024/1451 vom 27.05.2024
Verordnung (EU) 2024/1342 der Kommission vom 21.05.2024
Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich Rückstandshöchstgehalten für Deltamethrin, Metalaxyl, Thiabendazol und Trifloxystrobin.
Quelle: ABl. L 2024/1342 vom 22.05.2024
Verordnung (EU) 2024/1355 der Kommission vom 21.05.2024
Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich Rückstandshöchstgehalten für mehrere Wirkstoffe.
Quelle: ABl. L 2024/1355 vom 22.05.2024
Delegierte Verordnung (EU) 2024/1401 der Kommission vom 07.03.2024
Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Olivenöl.
Quelle: ABl. L 2024/1401 vom 21.05.2024
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1333 der Kommission vom 17.05.2024
Änderung und Berichtigung von Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 in Bezug auf Musterbescheinigungen für bestimmte tierische Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse.
Quelle: ABl. L 2024/1333 vom 21.05.2024
Verordnung (EU) 2024/1314 der Kommission vom 15.05.2024
Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich Rückstandshöchstgehalten für Dithianon.
Quelle: ABl. L 2024/1314 vom 16.05.2024
Verordnung (EU) 2024/1318 der Kommission vom 15.05.2024
Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich Rückstandshöchstgehalten für Prothioconazol.
Quelle: ABl. L 2024/1318 vom 16.05.2024
Beschluss (EU) 2024/1225 der Kommission vom 30.04.2024
Entscheidung zu den von Dänemark mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den Zusatz von Nitriten zu bestimmten Fleischerzeugnissen.
Quelle: ABl. L 2024/1225 vom 02.05.2024
Wissenschaft / Verbraucherschutz / Praxis
Allergien: Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick im FAQ des BfR
Datum: FAQ vom 04.06.2024
Kategorie: Allergien / Verbraucherschutz
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat seine häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Allergien veröffentlicht. Das FAQ behandelt allergische Erkrankungen allgemein und erläutert Ursachen, Auslöser und Symptome.
Nach Schätzungen entwickeln mehr als 30 % der Menschen in Deutschland im Laufe ihres Lebens eine allergische Erkrankung. Allergien können durch Pflanzenpollen, Lebensmittel, Hausstaub, Insektengifte, Medikamente oder Chemikalien in Reinigungsmitteln und Kosmetika ausgelöst werden. Die Beschwerden reichen von Hautreaktionen bis zu lebensbedrohlichen allergischen Schocks.
Praxisrelevanz:
Das FAQ bietet einen gut verständlichen Überblick für Verbraucher und eignet sich auch zur allgemeinen Risikoaufklärung.
Quelle: www.bfr.bund.de
Schimmelpilze in Lebensmitteln – gesundheitliche Risiken und wie sie sich vermeiden lassen
Datum: FAQ vom 25.06.2024
Kategorie: Mykotoxine / Verbraucherschutz
Das BfR hat häufige Fragen und Antworten zu Schimmelpilzen und Schimmelpilzgiften in Lebensmitteln zusammengestellt.
Schimmelpilze kommen in der Umwelt überall vor und können sich auf Lebensmitteln wie Brot, Obst oder Konfitüre vermehren. Dabei können sie Mykotoxine bilden, die bereits in kleinen Mengen gesundheitsschädlich sein können. Mögliche gesundheitliche Folgen reichen von Magen-Darm-Beschwerden bis zu Leber- und Nierenschäden oder Krebs.
Mykotoxine können sowohl in pflanzlichen Lebensmitteln wie Nüssen, Getreide, Obst und Gemüse als auch in tierischen Lebensmitteln wie Milchprodukten vorkommen.
Praxisrelevanz:
Die Informationen sind besonders hilfreich für Verbraucher und zur lebensmittelhygienischen Aufklärung.
Quelle: www.bfr.bund.de
Sonnencreme und Co.: Gibt es gesundheitliche Risiken?
Datum: gemeinsames FAQ vom 10.07.2024
Kategorie: Kosmetische Mittel / Verbraucherschutz
Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Bundesamt für Strahlenschutz haben ein gemeinsames FAQ zu Sonnenschutzmitteln veröffentlicht.
Behandelt werden unter anderem Fragen zur Sicherheit von UV-Filtern, zur Verwendung von Titandioxid als Nanomaterial und zur gesundheitlichen Bewertung von Sonnenschutzprodukten.
Praxisrelevanz:
Das FAQ ist besonders in der Sommerzeit und für die öffentliche Verbraucherkommunikation relevant.
Quelle: www.bfr.bund.de
Was hat es mit PFAS auf sich? BfR-Verbrauchermonitor
Datum: Pressemitteilung 24/2024 vom 09.07.2024
Kategorie: PFAS / Verbraucherwahrnehmung
Der Verbrauchermonitor des BfR zeigt, dass PFAS einem großen Teil der Bevölkerung weiterhin kaum bekannt sind. Sechs von zehn Befragten gaben an, noch nichts von PFAS gehört zu haben.
PFAS sind langlebige, industriell hergestellte Chemikalien, die sich in Umwelt und Organismus anreichern können und deshalb zunehmend in der öffentlichen Diskussion stehen.
Laut Verbrauchermonitor zählen Mikroplastik in Lebensmitteln, E-Zigaretten, gentechnisch veränderte Lebensmittel und Antibiotikaresistenzen zu den bekanntesten Verbraucherthemen. PFAS und Campylobacter rangieren hingegen am unteren Ende der Informiertheit.
Praxisrelevanz:
Die Ergebnisse zeigen einen erheblichen Informationsbedarf in der Verbraucherkommunikation zu PFAS.
Quelle: www.bfr.bund.de, Pressemitteilung 24/2024 vom 09.07.2024
BfR jetzt auch bei Threads und Bluesky
Datum: BfR2GO – Ausgabe 01/2024
Kategorie: Behördenkommunikation
Das BfR informiert nun auch über die Plattformen Threads und Bluesky über aktuelle Veröffentlichungen, Beiträge und Veranstaltungen.
Praxisrelevanz:
Für Fachkreise und interessierte Verbraucher ergeben sich zusätzliche Informationskanäle.
Quelle: BfR2GO – Ausgabe 01/2024
Cocktails unbeschwert genießen
Datum: Pressemitteilung vom 30.05.2024
Kategorie: Hygiene / Eiswürfel / Gastronomie
Ein bundesweites Überwachungsprogramm zeigte, dass die Hygiene bei der Herstellung von Eiswürfeln und Crushed Ice in Gastronomiebetrieben weiterhin ein wichtiges Thema ist.
In 47 von 244 Proben lag die Gesamtkeimzahl bei 36 °C über dem Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten pro Milliliter. Coliforme Keime wurden in 35 von 287 Proben, Enterokokken in 22 von 286 Proben und Escherichia coli in 1 von 288 Proben nachgewiesen. Weitere nachgewiesene Bakterien waren Pseudomonas aeruginosa und Clostridium perfringens.
Die Ergebnisse zeigen, dass auch bei Eiswürfeln die allgemeinen Regeln der Betriebs-, Küchen- und Personalhygiene strikt einzuhalten sind.
Praxisrelevanz:
Für Gastronomiebetriebe ist insbesondere die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Eiswürfelmaschinen zentral.
Quelle: www.bvl.bund.de, Pressemitteilung vom 30.05.2024
Wie unterscheiden sich Drinks auf Hafer-, Mandel- oder Sojabasis?
Datum: Meldung vom 25.06.2024
Kategorie: Pflanzendrinks / Ernährung / Qualität
Das Max-Rubner-Institut hat 18 ungesüßte Bio-Pflanzendrinks auf Hafer-, Mandel- und Sojabasis untersucht.
Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede in der Nährstoffzusammensetzung, insbesondere bei Fett, Zucker und Eiweiß. Nicht angereicherte Pflanzendrinks enthielten kaum Vitamine und lieferten im Vergleich zu Kuhmilch deutlich weniger Calcium.
Krankmachende Keime wurden nicht festgestellt, nahezu alle Proben waren frei von Pflanzenschutzmittelrückständen. In einzelnen Proben wurden jedoch Mykotoxine nachgewiesen.
Praxisrelevanz:
Die Untersuchung zeigt, dass Pflanzendrinks ernährungsphysiologisch sehr unterschiedlich sind und nicht ohne Weiteres mit Kuhmilch gleichgesetzt werden können.
Quelle: www.mri.bund.de, Meldung vom 25.06.2024
Lebensmittelbezogene Ernährungsempfehlungen: DGE veröffentlicht ergänzende FAQ
Datum: Pressemeldung vom 09.07.2024
Kategorie: Ernährung / DGE
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre FAQ zu den neuen lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen erweitert.
Ergänzt wurden unter anderem Antworten dazu, für welche Bevölkerungsgruppen die Empfehlungen gelten, wie Mengenangaben zustande kommen und wie bestimmte Lebensmittelgruppen wie Milch, pflanzliche Alternativprodukte, Kartoffeln, Getreide sowie Obst und Gemüse eingeordnet werden.
Praxisrelevanz:
Die ergänzenden FAQ sind besonders für Ernährungsfachkräfte und die fachliche Kommunikation relevant.
Quelle: www.dge.de, Pressemeldung vom 09.07.2024
BLE aktualisierte Broschüre zum Thema Weinrecht
Datum: Stand der Broschüre: November 2023
Kategorie: Weinrecht / Kennzeichnung
Die BZL-Broschüre „Das Weinrecht“ wurde aktualisiert und stellt die wichtigsten weinrechtlichen Neuerungen in verständlicher Form dar.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem neuen Weinbezeichnungsrecht. Dieses enthält die notwendigen und freiwilligen Angaben auf dem Etikett. Außerdem gelten seit dem 08.12.2023 neue Pflichtangaben zu Nährwerten und Zutaten auf dem Etikett und elektronisch per e-Label.
Die Reform des Weinbezeichnungsrechts wirkt sich in erheblichem Umfang auf den Erntejahrgang 2026 aus.
Praxisrelevanz:
Die Broschüre bietet einen kompakten Einstieg in ein komplexes Rechtsgebiet und ist vor allem für Weinbaubetriebe, Vermarkter und Kontrollstellen hilfreich.
Quelle: www.praxis-agrar.de, Bundesinformationszentrum Landwirtschaft
MRSA-Keime: Neues Monitoringprogramm
Datum: Sommer 2024
Kategorie: Lebensmittelsicherheit / Monitoring
QS hat ein MRSA-Monitoringprogramm für Geflügelfleisch gestartet. Bis Ende 2024 sollen rund 100 Geflügelfleischprodukte aus dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel untersucht werden.
Die Ergebnisse sollen gemeinsam von Fachleuten, Forschenden und dem QS-Fachbeirat Geflügel bewertet werden. Folgeuntersuchungen sind im Zweijahresrhythmus vorgesehen.
Praxisrelevanz:
Das Programm soll helfen, mögliche Risiken besser einzuordnen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Quelle: qualitas – Das Magazin der Qualitätssicherung, Sommer 2024
Abdrift: QS-Arbeitshilfe zur Vermeidung
Datum: Sommer 2024
Kategorie: Pflanzenschutz / Praxis
QS hat eine neue Arbeitshilfe zur Vermeidung von Abdrift bei Pflanzenschutzmaßnahmen veröffentlicht.
Erläutert werden verschiedene Formen der Abdrift sowie wichtige präventive Maßnahmen. Besonders hervorgehoben wird die Kommunikation mit benachbarten Betrieben über geplante Pflanzenschutzmaßnahmen und Erntetermine. Auch eine Mustervorlage zur Dokumentation solcher Gespräche ist enthalten.
Praxisrelevanz:
Die Arbeitshilfe ist besonders für landwirtschaftliche Betriebe praxisnah und unterstützt bei der Risikominimierung und Dokumentation.
Quelle: qualitas – Das Magazin der Qualitätssicherung, Sommer 2024
Abkühlung bei der Fußball-EM – LAVES stellte Bier aus Schankanlagen auf den Prüfstand
Datum: Veröffentlichung 2024; Untersuchungszeitraum 2023 und 1. Halbjahr 2024
Kategorie: Schankanlagen / Hygiene / Kennzeichnung
Das LAVES untersuchte 83 Biere aus Schankanlagen auf mikrobiologischen Status, stoffliche Beschaffenheit und Allergenkennzeichnung.
In 21 Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt. Sechs dieser Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten oder erhöhte Milchsäuregehalte auf. Drei von 83 Proben wurden insgesamt als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.
Auch die Allergenkennzeichnung war häufig mangelhaft: Bei 47 Proben fehlte die erforderliche Angabe der Getreideart, bei einer Probe war sie unzureichend. In drei Fällen war eine freiwillige Alkoholangabe nicht korrekt.
Praxisrelevanz:
Die Ergebnisse zeigen deutliche Mängel bei Hygiene und Kennzeichnung in Teilen der Gastronomie und unterstreichen die Bedeutung ordnungsgemäßer Reinigung und korrekter Allergeninformation.
Quelle: www.laves.niedersachsen.de, Lebensmittel – Aktuell
Papier für die Ewigkeit – aktuelle Untersuchungsergebnisse zu PFAS in Papiergeschirr
Datum: Untersuchungsergebnisse 2024
Kategorie: Bedarfsgegenstände / PFAS
Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg untersuchte 2024 bisher rund 40 Proben aus Papier und Bagasse. 20 dieser Proben waren in der Vorprobe mit Wasser und Öl positiv. Alle positiv getesteten Produkte enthielten PFAS.
In den meisten Fällen handelte es sich um PFAS auf Basis der C6-Chemie, die derzeit noch zulässig ist, aber bereits in der Kritik steht. Eine Probe enthielt hingegen bereits verbotene PFAS auf Basis der C8- und C10-Chemie.
Teilweise wurden PFAS-Gehalte von über einem Gramm je Kilogramm Papier festgestellt. Einige Proben enthielten zusätzlich hohe Gehalte an freien Fluortelomeralkoholen, die grundsätzlich in Lebensmittel migrieren können.
Besonders kritisch sieht das LAVES Hinweise auf die Kompostierbarkeit solcher Produkte, da PFAS so in die Umwelt und später über den Boden auch in Obst und Gemüse gelangen können.
Praxisrelevanz:
Die Untersuchung unterstreicht die zunehmende Relevanz von PFAS in Einwegmaterialien und Lebensmittelkontaktmaterialien.
Quelle: www.laves.niedersachsen.de, Bedarfsgegenstände – Aktuell
Tofu, Tempeh, Miso: Sojaprodukte im LGL-Labor-Test
Datum: Pressemitteilung Nr. 17/2024 vom 17.05.2024
Kategorie: Sojaprodukte / Kennzeichnung / Mikrobiologie
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersuchte 2023 insgesamt 106 Proben von Sojaprodukten.
Bei Tofu wurden 41 Proben untersucht, davon sechs mit Kennzeichnungsmängeln. Bei Tempeh wurden 30 Proben geprüft; eine Probe war fehlerhaft gekennzeichnet, eine weitere wurde als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Bei Miso wurden 35 Proben untersucht, sieben davon wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.
Die Kennzeichnungsmängel betrafen insbesondere Nährwertkennzeichnungen, die Angabe des Fällungsmittels, das Mindesthaltbarkeitsdatum und unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen.
Praxisrelevanz:
Die Ergebnisse zeigen, dass Sojaprodukte überwiegend sicher sind, aber bei der Kennzeichnung weiterhin Nachbesserungsbedarf besteht.
Quelle: www.lgl.bayern.de, Pressemitteilung Nr. 17/2024 vom 17.05.2024
Allergene in Lebensmitteln – Auswertung für das Jahr 2023
Datum: Auswertung 2023
Kategorie: Allergene / Lebensmittelüberwachung
Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg haben 2023 Lebensmittel auf nicht deklarierte Allergene untersucht.
In 11,6 % der Proben wurden Allergene gefunden, die nicht gekennzeichnet waren. Als potenziell gesundheitsschädlich für Allergiker wurden allerdings nur sechs der insgesamt 4.400 untersuchten Proben eingestuft.
Besonders häufig waren offen angebotene Produkte auffällig. Am häufigsten wurden Milch und Weizen ohne entsprechende Kenntlichmachung nachgewiesen. Für die Beurteilung wurden kürzlich angehobene Orientierungswerte herangezogen, weshalb künftig mit weniger weiterzuverfolgenden Befunden gerechnet wird.
Praxisrelevanz:
Die Auswertung zeigt, dass offene Ware bei der Allergenkennzeichnung besonders fehleranfällig bleibt.
Quelle: www.ua-bw.de
