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Deutschland

Zustellungsvordruckverordnung geändert: Übergangsfrist für alte Formulare verlängert

Datum / Zeitbezug: Verkündung am 04.04.2025; Inkrafttreten am 01.08.2025
Kategorie: Deutschland / Verfahrensrecht / Zustellungsrecht

Das Bundesministerium der Justiz hat mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung eine wichtige Übergangsregelung für die Verwendung von Zustellungsformularen angepasst.

Kern der Änderung ist die Neufassung von § 3: Die bisherigen Vordrucke (Anlagen 1 und 2) dürfen nun noch bis zum 31.07.2026 weiterverwendet werden, obwohl sie formal nur bis zum 31.07.2025 gültig sind. Gleichzeitig werden neue Fassungen der Vordrucke eingeführt, die ab dem 01.08.2025 gelten.

Die Regelung dient in erster Linie der praktischen Entlastung von Behörden und Justiz, indem vorhandene Bestände an Formularen weiter genutzt werden können.

Praxisrelevanz:
Gerichte, Behörden und Zustellungsdienste müssen ihre Abläufe nicht kurzfristig umstellen. Die verlängerte Übergangsfrist reduziert organisatorischen Aufwand und vermeidet unnötige Kosten durch frühzeitige Umstellung.

Quelle: BGBl. I Nr. 103 vom 04.04.2025.


Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten: Fristen im Überblick

Datum / Zeitbezug: geltende Rechtslage
Kategorie: Deutschland / Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht bestimmt, wie lange eine rechtswidrige Handlung überhaupt noch geahndet werden kann. Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist eine Verfolgung nicht mehr zulässig.

Gemäß § 31 OWiG richten sich die Fristen nach der Höhe der möglichen Geldbuße:

  • 3 Jahre bei Bußgeldern über 15.000 Euro
  • 2 Jahre bei Bußgeldern über 2.500 bis 15.000 Euro
  • 1 Jahr bei Bußgeldern über 1.000 bis 2.500 Euro
  • 6 Monate bei geringeren Ordnungswidrigkeiten

Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Abschluss der Handlung. Tritt ein tatbestandlicher Erfolg erst später ein, verschiebt sich der Fristbeginn auf diesen Zeitpunkt.

Praxisrelevanz:
Für Unternehmen und Verantwortliche ist die Verjährung ein zentraler Aspekt der Risikobewertung. Sie bestimmt, wie lange Verstöße verfolgt werden können und spielt insbesondere bei internen Untersuchungen und Behördenverfahren eine wichtige Rolle.

Quelle: § 31 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).


Allergenkennzeichnung: Elektronische Bereitstellung ausdrücklich zulässig

Datum / Zeitbezug: Änderung im Zuge der Bürokratieentlastung (seit 2025)
Kategorie: Deutschland / Lebensmittelrecht / Kennzeichnung

Die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) wurde im Rahmen der Bürokratieentlastung angepasst. Eine zentrale Neuerung: Informationen zu Allergenen und Unverträglichkeiten dürfen nun ausdrücklich auch elektronisch bereitgestellt werden.

Nach § 4 LMIDV müssen diese Informationen bei nicht vorverpackten Lebensmitteln weiterhin gut sichtbar, deutlich und gut lesbar erfolgen. Neben der schriftlichen Form ist nun auch eine elektronische Darstellung zulässig. Alternativ bleibt die mündliche Auskunft möglich – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass deutlich darauf hingewiesen wird und eine schriftliche oder elektronische Dokumentation auf Nachfrage verfügbar ist.

Die Neuregelung modernisiert die Informationsvermittlung, ohne die Transparenzanforderungen zu reduzieren.

Praxisrelevanz:
Für Gastronomie, Bäckereien und den Einzelhandel eröffnet sich mehr Flexibilität, etwa durch digitale Speisekarten oder QR-Codes. Wichtig bleibt jedoch, dass Informationen jederzeit leicht zugänglich sind und die gesetzlichen Hinweis- und Dokumentationspflichten eingehalten werden.

Quelle: LMIDV, § 4 Abs. 3 und 4 (aktuelle Fassung).


ALTS-Beschlüsse 2024: Klarstellungen zu Kennzeichnung und Verkehrsauffassung

Datum / Zeitbezug: 94. Arbeitstagung am 26.11.2024
Kategorie: Deutschland / Lebensmittelrecht / Verkehrsauffassung

Der Arbeitskreis der Sachverständigen für Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft (ALTS) hat mehrere praxisrelevante Beschlüsse gefasst, die die Auslegung der Verkehrsauffassung und Kennzeichnung konkretisieren.

„Kesselfrisch“ bei Fleischerzeugnissen
Der Begriff beschreibt eine besonders hohe sensorische Frische und darf nur verwendet werden, wenn das Produkt unmittelbar nach der Herstellung ungekühlt abgegeben wird. Andernfalls liegt eine Irreführung vor.

„Küchenfertig zubereitet“
Diese Angabe ist allein nicht ausreichend, um zwischen Frischfleisch, Fleischzubereitungen und behandelten Produkten zu unterscheiden. Eine klare beschreibende Bezeichnung bleibt erforderlich.

Döner / Döner Kebap
Die Verwendung von Schweinefleisch stellt eine so gravierende Abweichung von der Verkehrsauffassung dar, dass ein anderes Produkt („Aliud“) vorliegt. Die Bezeichnung „Döner“ ist in solchen Fällen unzulässig. Der Begriff „Kebap“ ist nicht automatisch synonym und muss im Einzelfall geprüft werden.

„Bauernhähnchen“
Die Bezeichnung ist nur zulässig, wenn tatsächlich die Anforderungen der bäuerlichen Freilandhaltung erfüllt sind. Andernfalls liegt eine Irreführung vor.

„Original italienisches Eis“
Der Zusatz „Original“ setzt grundsätzlich voraus, dass das Produkt tatsächlich aus der genannten Region stammt. Bei handwerklicher Herstellung können besondere Umstände eine solche Angabe rechtfertigen.

Praxisrelevanz:
Die Beschlüsse sind zwar formal nicht bindend, prägen aber maßgeblich die Vollzugspraxis. Unternehmen sollten ihre Produktbezeichnungen regelmäßig daraufhin überprüfen, ob sie mit der aktuellen Verkehrsauffassung übereinstimmen.

Quelle: ALTS, Beschlüsse 2024/94/13, /14, /15, /17, /20; abrufbar über das BVL.


Orientierungshilfe: „ABC der Kennzeichnung“ neu aufgelegt

Datum / Zeitbezug: 6. Auflage, Februar 2025
Kategorie: Deutschland / Verbraucherinformation / Kennzeichnungsrecht

Das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. hat die Broschüre „Das ABC der Kennzeichnung“ in aktualisierter Fassung veröffentlicht. Sie bietet einen Überblick über die wichtigsten Kennzeichen und Siegel in Deutschland.

Erklärt werden unter anderem bekannte Label wie Fairtrade, ASC, V-Label oder Naturland sowie technische Konformitätszeichen wie CE, DIN-Geprüft oder KEYMARK. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung zu geben und Transparenz über Bedeutung und Träger der jeweiligen Zeichen zu schaffen.

Praxisrelevanz:
Auch für Unternehmen ist die Broschüre hilfreich, da sie zeigt, wie Kennzeichnungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrgenommen und eingeordnet werden.

Quelle: RAL, „Das ABC der Kennzeichnung“, 6. Auflage, Februar 2025, abrufbar unter www.ral.de.


Neue Leitsätze für Feine Backwaren: Deutlich erweitert und modernisiert

Datum / Zeitbezug: beschlossen am 19.11.2024; veröffentlicht am 09.01.2025
Kategorie: Deutschland / Lebensmittelbuch / Backwaren

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat die Leitsätze für Feine Backwaren umfassend überarbeitet. Die Neufassung wurde strukturell angepasst und inhaltlich deutlich erweitert.

Unverändert bleibt die grundlegende Definition: Feine Backwaren zeichnen sich dadurch aus, dass der Anteil von Fett und/oder Zucker in der Regel über 10 % liegt. Neu ist unter anderem die stärkere Beschreibung von Herstellungsprozessen, die Orientierung an modernen Leitsatzstrukturen sowie die Aufnahme zahlreicher neuer Produkte wie Muffins, Brownies, Donuts, Macarons oder glutenfreie Erzeugnisse.

Besonders relevant ist die Klarstellung bei Macarons: Diese dürfen nur dann so bezeichnet werden, wenn sie aus Mandeln hergestellt sind. Bei Verwendung anderer Ölsamen muss dies in der Bezeichnung kenntlich gemacht werden.

Praxisrelevanz:
Die neuen Leitsätze sind für Hersteller, Handwerk und Überwachung von großer Bedeutung. Sie präzisieren die Verkehrsauffassung und wirken sich unmittelbar auf Produktbezeichnungen und Rezepturen aus.

Quelle: BAnz AT 05.02.2025 B2; GMBl 6/2025, S. 103–115.


Europa

Alkoholfreie Bioweine wieder zulässig

Datum / Zeitbezug: Veröffentlichung am 26.02.2025
Kategorie: EU / Öko-Recht / Weinrecht

Durch eine Ergänzung der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ist es nun wieder möglich, alkoholfreie Weine als Bio-Produkte zu vermarkten.

Voraussetzung ist, dass der Alkohol mittels Vakuumdestillation entfernt wird. Dabei gelten technische Vorgaben, insbesondere eine maximale Temperatur von 75 °C sowie Mindestanforderungen an die Filtration (Porengröße nicht unter 0,2 μm).

Praxisrelevanz:
Die Änderung eröffnet der Bio-Weinbranche neue Marktchancen, insbesondere im wachsenden Segment alkoholfreier Getränke.

Quelle: ABl. L 2025/405 vom 26.02.2025.


Änderungen bei Aromastoffen: Neue Zulassung und Streichung

Datum / Zeitbezug: Inkrafttreten am 19.02.2025
Kategorie: EU / Aromenrecht

Die EU hat die Liste der zugelassenen Aromastoffe aktualisiert. Neu aufgenommen wurde der Stoff (E)-3-Benzo[1,3]Dioxol-5-yl-N,N-Diphenyl-2-Propenamid (FL 16.135) mit kühlendem Aromaprofil, insbesondere für Süßwaren.

Gleichzeitig wurde der Aromastoff 4-Methyl-2-phenylpent-2-enal gestrichen, da eine abschließende Sicherheitsbewertung nicht möglich war und Hinweise auf gesundheitliche Risiken bestehen. Für bereits in Verkehr gebrachte Lebensmittel gilt eine Abverkaufsfrist.

Praxisrelevanz:
Unternehmen müssen Rezepturen überprüfen und sicherstellen, dass gestrichene Stoffe nicht mehr verwendet werden. Neue Stoffe eröffnen hingegen Entwicklungsspielräume.

Quelle: Verordnungen (EU) 2025/140 und 2025/147.


Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien verboten

Datum / Zeitbezug: Inkrafttreten am 20.01.2025
Kategorie: EU / Lebensmittelkontaktmaterialien / Verbraucherschutz

Mit der Verordnung (EU) 2024/3190 wurde die Verwendung von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien weitgehend verboten. Grundlage ist eine Bewertung der EFSA, die gesundheitliche Risiken, insbesondere für das Immunsystem, festgestellt hat.

Künftig darf BPA grundsätzlich nicht mehr in Materialien verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Migration muss unterhalb der Nachweisgrenze liegen. Für bestimmte Anwendungen gelten Übergangsfristen.

Praxisrelevanz:
Hersteller von Verpackungen und Küchenartikeln müssen ihre Materialien und Produktionsprozesse anpassen. Die Verordnung hat weitreichende Auswirkungen entlang der gesamten Lieferkette.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/3190.


Weitere EU-Entscheidungen (Auswahl)

Datum / Zeitbezug: Januar bis April 2025
Kategorie: EU / Kurzüberblick

In den ersten Monaten des Jahres 2025 wurden zahlreiche weitere EU-Rechtsakte veröffentlicht, u. a. zu:

  • Rückstandshöchstgehalten (z. B. Acetamiprid, Zoxamid)
  • Lebensmittelzusatzstoffen (z. B. E 471, E 903, Steviolglycoside)
  • Lebensmittelkontaktmaterialien (recycelter Kunststoff)
  • Biozidprodukten
  • Gentechnisch veränderten Organismen
  • Tiergesundheit und Fleischuntersuchung

Praxisrelevanz:
Die Vielzahl der Änderungen zeigt die hohe Dynamik des EU-Lebensmittelrechts. Unternehmen sollten regulatorische Entwicklungen kontinuierlich beobachten.

Quellen: Diverse Verordnungen und Durchführungsrechtsakte im ABl. EU (2025).


Wissenschaft

Alternative zu Stopfleber entwickelt

Datum / Zeitbezug: Veröffentlichung 2025
Kategorie: Wissenschaft / Lebensmittelinnovation

Ein Forschungsteam des Max-Planck-Instituts hat eine tierschutzgerechte Alternative zu Gänsestopfleber entwickelt. Das Produkt basiert auf tierischen Rohstoffen, bei denen Fettstrukturen enzymatisch verändert werden, um die typische Textur zu imitieren.

Die Forschung zeigt, dass sich sensorische Eigenschaften wie Schmelz und Mundgefühl gezielt nachbilden lassen. Das Verfahren ist zum Patent angemeldet.

Praxisrelevanz:
Die Entwicklung könnte langfristig neue Alternativen im Premiumsegment tierischer Produkte eröffnen und ethische Diskussionen im Lebensmittelbereich beeinflussen.

Quelle: DGS Magazin für Geflügelwirtschaft, 28.03.2025.


BfR aktualisiert FAQ zu Tätowiermitteln

Datum / Zeitbezug: Aktualisierung vom 16.04.2025
Kategorie: Wissenschaft / Produktsicherheit

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat seine FAQ zu Tätowiermitteln überarbeitet. Hintergrund sind EU-weite Beschränkungen bestimmter gesundheitsschädlicher Stoffe seit 2022.

Da es bislang keine einheitlichen Bewertungskriterien gibt, hat das BfR Mindestanforderungen und Prüfmethoden formuliert, die Herstellern als Orientierung dienen.

Praxisrelevanz:
Hersteller und Inverkehrbringer stehen weiterhin in der Verantwortung, die Sicherheit ihrer Produkte eigenständig zu gewährleisten.

Quelle: BfR, aktualisierte FAQ vom 16.04.2025.


AAC-Netzwerk: Deutschland meldet die meisten Verstöße

Datum / Zeitbezug: Pressemitteilung vom 13.03.2025
Kategorie: Wissenschaft / Marktüberwachung

Das europäische Amtshilfe-Netzwerk (AAC) verzeichnete 2024 über 3.200 Meldungen zu Verstößen entlang der Lebensmittelkette. Deutschland lag mit 1.024 Meldungen erneut an der Spitze.

Mehr als die Hälfte der Fälle betraf Kennzeichnungsmängel, gefolgt von Problemen bei Zusammensetzung und Verarbeitung.

Praxisrelevanz:
Die Zahlen zeigen, dass insbesondere die Kennzeichnung weiterhin ein zentrales Risikofeld bleibt.

Quelle: BVL, Pressemitteilung vom 13.03.2025.


„Goldfolie“ auf Backwaren: Gesundheitsrisiko durch falsches Material

Datum / Zeitbezug: Untersuchung 2025
Kategorie: Wissenschaft / Lebensmittelüberwachung

Ein Fall aus Hessen zeigt, dass vermeintliche Goldverzierungen auf Backwaren erhebliche Risiken bergen können. Eine untersuchte „Goldfolie“ bestand tatsächlich überwiegend aus Kupfer und Zink (Messing).

Die Analyse ergab Konzentrationen, die gesundheitliche Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen erklären können. Der Fall wurde über das RASFF-System gemeldet.

Praxisrelevanz:
Dekorationsmaterialien müssen lebensmittelgeeignet sein. Fehlende Konformität kann erhebliche Gesundheitsrisiken und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Quelle: Hessisches Landeslabor (LHL), 2025.


Henna-Haarfarben: Täuschung durch verschleierte Bestrahlung

Datum / Zeitbezug: Untersuchung 2024, Veröffentlichung 2025
Kategorie: Wissenschaft / Verbraucherschutz

Untersuchungen des CVUA Karlsruhe zeigen, dass als „nicht bestrahlt“ beworbene Henna-Haarfarben teilweise doch mit ionisierender Strahlung behandelt wurden.

Damit liegt eine Täuschung der Verbraucher vor, insbesondere wenn Hersteller entsprechende Selbstverpflichtungen kommunizieren.

Praxisrelevanz:
Auch im Kosmetikbereich gewinnt die Überprüfung von Werbeaussagen und Herstellungsverfahren an Bedeutung.

Quelle: CVUA Karlsruhe, Meldung vom 26.03.2025.


„Butter Chicken“ im Fokus: Häufige Kennzeichnungsmängel bei Farbstoffen

Datum / Zeitbezug: Untersuchungen 2023/2024
Kategorie: Wissenschaft / Lebensmittelüberwachung

Untersuchungen des CVUA Freiburg zeigen, dass bei „Butter Chicken“ in der Gastronomie häufig Farbstoffe wie Tartrazin, Azorubin oder Allurarot eingesetzt werden.

Zwar sind diese Stoffe grundsätzlich zulässig, jedoch wurde ihre Verwendung in den meisten Fällen nicht korrekt gekennzeichnet. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis fehlte regelmäßig.

Praxisrelevanz:
Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere in der Gastronomie noch erheblicher Nachholbedarf bei der Kennzeichnung besteht.

Quelle: CVUA Freiburg, Meldung vom 07.03.2025

Aktuelle Lebensmittelwarnung

Aktuelle Lebensmittelwarnungen

Hier finden Sie aktuelle Warnmeldungen zu Lebensmitteln, die aus Gründen der Gesundheitsgefährdung aus dem Handel bzw. beim Verbraucher zurückgerufen werden.

Alternativ können Sie auch die neuentwickelte App für mobile Endgerät nutzen. Über aktuelle Lebensmittelwarnung können Sie sich dann per Push-Benachrichtigung informieren lassen. Die App finden Sie hier:

Google Play Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bund.bvl.lmwapp

Apple App Store:
https://apps.apple.com/app/lebensmittelwarnung-de/id6453756233