Deutschland
Neufassung der Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar veröffentlicht
Datum / Zeitbezug: Veröffentlichung am 28.02.2023 (BAnz) und 07.03.2023 (GMBl)
Kategorie: Deutschland / Lebensmittelrecht / Leitsätze
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat eine umfassend überarbeitete Fassung der Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar veröffentlicht. Die Neufassung wurde sowohl im Bundesanzeiger als auch im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht und ist über die DLMBK sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abrufbar.
Inhaltlich wurde der Anwendungsbereich erweitert: Neben Fruchtsäften und Fruchtsäften aus Konzentrat werden nun ausdrücklich auch Fruchtnektare einbezogen. Diese gelten als fruchtsaftbasierte Getränke, bei denen – je nach Fruchtart – der Zusatz von Wasser sowie begrenzten Mengen an Zuckerarten oder Honig und unter bestimmten Voraussetzungen auch Süßungsmitteln zulässig ist.
Darüber hinaus wurden die Leitsätze an den Stand der Technik angepasst. Berücksichtigt werden nun moderne Herstellungsverfahren wie Hochdruckbehandlung (HPP) und Membranfiltration. Auch hygienische Anforderungen sowie physikalisch-chemische Parameter wurden aktualisiert und stärker an internationale Standards, insbesondere den Code of Practice der AIJN (European Fruit Juice Association), angelehnt.
Weitere Änderungen betreffen:
- Anpassung der Gliederung an die Leitsätze für Gemüsesäfte
- Aktualisierung von Verweisen auf die FrSaftErfrischGetrTeeV
- Konkretisierung von Mindestdichte- und Brixwerten
- Differenzierte Grenzwerte für Milchsäure zur Beurteilung von Gärung
Für Fruchtnektare wird zudem klargestellt, dass der Zusatz von Säuerungsmitteln nach Verkehrsauffassung nicht üblichist.
Praxisrelevanz:
Für Hersteller und Überwachung ergeben sich insbesondere bei Fruchtnektaren neue Bewertungsmaßstäbe. Rezepturen, Kennzeichnung und Qualitätsparameter sollten an die aktualisierten Leitsätze angepasst werden.
Quelle: BAnz AT 28.02.2023 B2; GMBl 15/2023.
ALTS-Beschlüsse: Klarstellungen zur LMIV und zu Online-Verkostungen
Datum / Zeitbezug: 90. ALTS-Sitzung (Beschlüsse 2022/90/02 und 2022/90/03)
Kategorie: Deutschland / LMIV / Kennzeichnung
Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene tätigen Sachverständigen (ALTS) hat mehrere praxisrelevante Beschlüsse gefasst.
Im Beschluss 2022/90/02 wird klargestellt, dass Angaben wie „0 g/100 ml Lactose“ oder „0 % Lactose“ sowie entsprechende Aussagen zu Gluten als freiwillige Gehaltsangaben über das Nichtvorhandensein von Nährstoffeneinzustufen sind. Sie dürfen außerhalb der Nährwerttabelle erfolgen und unterliegen nicht der Nährwertdeklaration nach der LMIV. Gleichzeitig handelt es sich nicht um nährwertbezogene Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung. Eine Ergänzung wie „von Natur aus“ ist möglich.
Mit Beschluss 2022/90/03 wird die Einordnung von Lebensmitteln für Online-Verkostungen präzisiert. Werden solche Produkte im Fernabsatz als Probierpakete oder Probierfläschchen vertrieben, gelten sie als vorverpackte Lebensmittel. Damit unterliegen sie vollständig den Informationspflichten nach Art. 14 LMIV.
Praxisrelevanz:
Die Beschlüsse bringen insbesondere für Marketing und Online-Vertrieb mehr Rechtssicherheit. Unternehmen sollten ihre Kennzeichnung und Informationsbereitstellung entsprechend prüfen.
Quelle: Beschlüsse veröffentlicht über das BVL.
Mehrwegangebotspflicht für Gastronomie seit 01.01.2023
Datum / Zeitbezug: seit 01.01.2023 verpflichtend
Kategorie: Deutschland / Verpackungsrecht / Gastronomie
Seit Anfang 2023 gilt für Gastronomiebetriebe eine Mehrwegangebotspflicht. Restaurants, Cafés und Bistros, die Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen anbieten, müssen ihren Kunden auch eine Mehrwegalternativebereitstellen.
Die Mehrwegoption darf dabei nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Insbesondere darf sie nicht teurer sein. Zulässig ist jedoch die Erhebung eines Pfands, das bei Rückgabe erstattet wird.
Betriebe können zwischen verschiedenen Umsetzungsmodellen wählen:
- eigene Mehrwegsysteme
- Teilnahme an Poolsystemen
- Befüllung kundeneigener Behälter (unter Beachtung der Hygienevorschriften)
Zudem besteht eine Informationspflicht: Kunden müssen klar darauf hingewiesen werden, dass Mehrwegalternativen verfügbar sind.
Praxisrelevanz:
Die Regelung betrifft nahezu alle To-go-Anbieter. Neben organisatorischen Fragen stehen vor allem Hygiene, Logistik und Kundenkommunikation im Fokus.
Quelle: DEHOGA Bundesverband.
Neue Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen
Datum / Zeitbezug: Veröffentlichung Januar 2023
Kategorie: Deutschland / Lebensmittelrecht / Verkehrsauffassung
Der Lebensmittelverband Deutschland hat eine aktualisierte Fassung der Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen veröffentlicht. Die Richtlinie geht historisch auf Regelwerke aus den 1950er Jahren zurück und wurde zuletzt 1979 überarbeitet.
Die aktuelle Neufassung berücksichtigt sowohl die heutige Rechtslage als auch veränderte Verzehrsgewohnheiten. Ziel ist es, den redlichen Handelsbrauch für diese Produktgruppen abzubilden und eine praxisnahe Orientierung für Hersteller und Überwachung zu bieten.
Praxisrelevanz:
Die Richtlinie dient als wichtige Auslegungshilfe bei der Beurteilung von Produktbezeichnungen, Zusammensetzung und Qualität von Suppen und Soßen.
Quelle: Lebensmittelverband Deutschland, Pressemitteilung vom 30.01.2023.
Europa
Warnhinweise für Mandeln und Leinsamen verpflichtend
Datum / Zeitbezug: seit 01.01.2023
Kategorie: EU / Kontaminantenrecht / Kennzeichnung
Seit Anfang 2023 müssen bestimmte Leinsamen und Mandeln mit dem Warnhinweis
„Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“
gekennzeichnet werden, sofern sie in kleinen Mengen an Endverbraucher abgegeben werden.
Hintergrund ist die Festlegung von Höchstgehalten für Blausäure (Cyanid). Diese kann aus natürlichen Inhaltsstoffen freigesetzt werden und ist toxikologisch relevant. Durch Erhitzen wird Blausäure jedoch weitgehend entfernt, da sie bereits bei niedrigen Temperaturen verdampft.
Die Pflicht ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2022/1364, die die Kontaminantenverordnung entsprechend angepasst hat.
Praxisrelevanz:
Für Hersteller und Händler ist die korrekte Kennzeichnung entscheidend. Fehlende Warnhinweise können zu erheblichen Beanstandungen führen.
Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse angepasst
Datum / Zeitbezug: Durchführungsverordnung (EU) 2023/448
Kategorie: EU / Tabakrecht / Rückverfolgbarkeit
Die EU hat technische Vorgaben für das Rückverfolgbarkeitssystem von Tabakerzeugnissen überarbeitet. Ziel ist es, die Überwachung der Lieferketten zu verbessern und illegale Handelsstrukturen effektiver aufzudecken.
Die Änderungen betreffen insbesondere:
- Datenmanagement und Berichterstattung
- Sonderfälle wie IT-Störungen oder verlorene Identifikationscodes
- Einbindung neuer Marktakteure
Praxisrelevanz:
Für Unternehmen im Tabaksektor steigen die Anforderungen an Datenmeldungen und IT-Systeme. Gleichzeitig soll die Nachverfolgbarkeit effizienter werden.
Weitere Novel-Food-Zulassungen
Datum / Zeitbezug: März 2023
Kategorie: EU / Novel Food
Im ersten Quartal 2023 wurden mehrere neue neuartige Lebensmittel zugelassen, darunter:
- Osteopontin aus Kuhmilch für Säuglings- und Kleinkindernahrung
- Makhana (Euryale ferox) als Snackprodukt
- Kanaribaum-Nüsse (Canarium indicum) mit besonderer Allergenkennzeichnung
Die Zulassungen sind jeweils mit spezifischen Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsvorgaben verbunden.
Praxisrelevanz:
Für Hersteller eröffnen sich neue Produktmöglichkeiten. Gleichzeitig sind die spezifischen Zulassungsbedingungen strikt einzuhalten.
Zahlreiche Anpassungen im EU-Lebensmittelrecht
Datum / Zeitbezug: Februar–April 2023
Kategorie: EU / Überblick
Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche weitere Rechtsakte veröffentlicht, u. a. zu:
- Pestizidrückständen
- Zusatzstoffen
- GVO-Zulassungen
- Kontaminanten (z. B. Arsen)
- Importregelungen
Diese Vielzahl zeigt die hohe Dynamik des europäischen Lebensmittelrechts.
Praxisrelevanz:
Für Unternehmen bleibt die kontinuierliche Beobachtung der EU-Rechtsentwicklung unerlässlich.
Wissenschaftliches Recht
Insekten als Lebensmittel: klare Regeln und Kennzeichnungspflichten
Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen vor dem Inverkehrbringen zugelassen werden. Derzeit sind vier Arten erlaubt, darunter Mehlwürmer und Hausgrillen.
Die Kennzeichnung muss die konkrete Insektenart enthalten sowie einen Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen bei empfindlichen Personen.
Praxisrelevanz:
Für Hersteller und Händler ist insbesondere die korrekte Kennzeichnung entscheidend.
EFSA bewertet Mineralölkohlenwasserstoffe neu
Die EFSA unterscheidet zwischen:
- MOSH (keine gesundheitlichen Bedenken)
- MOAH (potenziell genotoxisch und kritisch)
Weitere Daten sind erforderlich, insbesondere zum Vorkommen in Lebensmitteln.
Praxisrelevanz:
Mineralölrückstände bleiben ein wichtiges Thema für Lebensmittelüberwachung und Verpackung.
Antibiotikaresistenzen weiterhin verbreitet
Berichte von EFSA und ECDC zeigen, dass Resistenzen bei Salmonellen und Campylobacter weiterhin häufig sind. Teilweise sind positive Trends erkennbar, gleichzeitig nehmen Resistenzen gegen bestimmte Wirkstoffe zu.
Praxisrelevanz:
Das Thema bleibt zentral für Lebensmittelsicherheit und Tierhaltung.
Bisphenol A: stark unterschiedliche Bewertungen
Die EFSA hat den tolerierbaren Aufnahmewert für Bisphenol A (BPA) drastisch gesenkt, während das BfR diese Bewertung kritisch sieht und deutlich höhere Werte für angemessen hält.
Praxisrelevanz:
Unternehmen müssen sich auf mögliche strengere regulatorische Vorgaben einstellen.
Zellbasierte Lebensmittel und neue Risiken
FAO und WHO befassen sich mit der Sicherheit zellbasierter Lebensmittel (Laborfleisch). Im Fokus stehen neue Produktionsverfahren und potenzielle Risiken.
Mikrobiologische Risiken bei Sprossen
Sprossen gelten als besonders risikobehaftet, da die Produktionsbedingungen das Wachstum von Keimen begünstigen. Neue Leitlinien sollen helfen, Risiken zu kontrollieren.
Kurzfazit
- Leitsätze und Richtlinien werden modernisiert (Fruchtsaft, Suppen/Soßen)
- Kennzeichnung bleibt ein Schwerpunkt (LMIV, Mandeln/Leinsamen, Insekten)
- Nachhaltigkeit treibt Regulierung (Mehrwegpflicht)
- EU-Recht bleibt hochdynamisch
- Wissenschaftliche Bewertungen beeinflussen Regulierung stark (BPA, MOSH/MOAH)
