Deutschland
Leitsätze für Fisch- und Fischerzeugnisse sowie Krebs- und Weichtiere geändert
Datum: Bekanntmachung am 19.09.2023
Kategorie: Leitsätze / Verkehrsauffassung / Kennzeichnung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat Änderungen der Leitsätze für Fisch- und Fischerzeugnisse sowie für Krebs- und Weichtiere bekannt gemacht. Grundlage sind Beschlüsse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK).
Bei den Besonderen Beurteilungsmerkmalen für Fischerzeugnisse wurden zusätzliche Beispiele für Marinaden aus Heringen aufgenommen. Gemeint sind Zubereitungen, die einen Anteil an marinierten Heringshappen von mindestens 35 % aufweisen und weitere wertbestimmende Zutaten enthalten, die in der Bezeichnung genannt werden müssen. Als Beispiele werden Produkte wie Heringshappen mit Dill-Sahnesauce, mit Ei in Senfcreme oder mit Äpfeln und Zwiebeln genannt.
Im Abschnitt zu Dauerkonserven wurde die Beschreibung von Makrelenfilets erweitert. Künftig wird ausdrücklich berücksichtigt, dass auch Makrelendoppelfilets mit Haut ohne Flossen verwendet werden können. Üblich bleibt dabei eine Ergänzung mit Filetteilen zum Gewichtsausgleich.
Außerdem wurde die Anlage 1 zu Erzeugnissen mit eingetragenen geografischen Angaben aktualisiert. Neu aufgenommen wurde der „Peitzer Karpfen“, gestrichen wurde der „Holsteiner Karpfen“.
Bei den Leitsätzen für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus erfolgten daneben formale Änderungen. Diese dienen laut Mitteilung vor allem der Barrierefreiheit des Dokuments.
Praxisrelevanz:
Die Änderungen sind besonders für Hersteller, Kennzeichnungsverantwortliche und die Lebensmittelüberwachung von Bedeutung. Leitsätze sind zwar kein Gesetz, prägen aber die Verkehrsauffassung und damit die Beurteilung, ob Produktbezeichnungen, Zusammensetzung und Aufmachung den Erwartungen der Verbraucher entsprechen.
Quelle: BMEL, Bekanntmachung vom 19.09.2023
Zulassungen für Lebensmittel mit Vitamin D
Datum: Veröffentlichungen 2023
Kategorie: Angereicherte Lebensmittel / Ausnahmegenehmigungen
In Deutschland bedarf das Inverkehrbringen von mit Vitamin D angereicherten Lebensmitteln häufig weiterhin einer Ausnahmegenehmigung oder einer Allgemeinverfügung.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Antrag für ein Getränk auf Haferbasis mit 15 μg/l Vitamin D eine Allgemeinverfügung gemäß § 54 LFGB erteilt und bekannt gemacht. Die entsprechende Verfügung trägt das Aktenzeichen BVL 2023/01/007.
Darüber hinaus wurden für vegane Margarinen und Streichfette beziehungsweise für flüssige Pflanzenfettzubereitungen Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Praxisrelevanz:
Die Vorgänge zeigen, dass die Vitamin-D-Anreicherung in Deutschland weiterhin kein rein routinemäßiger Vorgang ist, sondern lebensmittelrechtlich abgesichert werden muss. Für Unternehmen in der Produktentwicklung ist dies besonders relevant, wenn pflanzliche Alternativprodukte oder funktionell angereicherte Lebensmittel auf den Markt gebracht werden sollen.
Quellen:
BVL 2023/01/007
BAnz AT vom 02.10.2023 B6
Bekanntmachung der in Deutschland amtlich anerkannten natürlichen Mineralwässer
Datum: Bekanntmachung vom 17.10.2023, veröffentlicht am 10.11.2023
Kategorie: Mineralwasser / Marktüberblick / Anerkennung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die aktualisierte Bekanntmachung der in der Bundesrepublik Deutschland amtlich anerkannten natürlichen Mineralwässer veröffentlicht.
Bekannt gemacht wurden jeweils:
- die Handelsmarke
- der Name der Quelle
- der Ort der Abfüllung
Die aktualisierte Fassung basiert auf dem Stand 25.07.2023.
Die Liste a umfasst die in Deutschland gewonnenen natürlichen Mineralwässer und enthält derzeit 812 Quellen.
Die Liste b erfasst 57 bisher im Bundesgebiet amtlich anerkannte natürliche Mineralwässer aus Drittländern.
Mit der neuen Bekanntmachung werden die bisherigen Listen aus dem Jahr 2021 ersetzt, da diese nicht mehr dem aktuellen Stand entsprachen.
Praxisrelevanz:
Die Bekanntmachung ist vor allem für Hersteller, Händler, Behörden und Importeure bedeutsam. Sie dokumentiert den amtlichen Anerkennungsstand und ist damit eine wichtige Referenz für Marktüberwachung und Kennzeichnung.
Quelle: BAnz AT 10.11.2023 B6
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
Datum: veröffentlicht am 16.11.2023
Kategorie: Tiergesundheit / Geflügel / Salmonellenbekämpfung
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung wurde die bestehende Regelung umfassend angepasst. Bereits die Überschrift der Verordnung wurde geändert; sie lautet nun: „Verordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung – GflSalmoV)“.
Inhaltlich besonders bedeutsam ist der Wegfall des Begriffs „Verdacht“. Positive Befunde aus betriebseigenen Kontrollen gelten nun unmittelbar als „Feststellung“. Dies hat zur Folge, dass Maßnahmen wie Verbringungsverbotennicht mehr erst nach amtlicher Bestätigung ausgelöst werden, sondern schon auf Grundlage der Eigenkontrollen greifen können.
Für Legehennenbetriebe wurde außerdem die Meldepflicht verschärft: Eine Feststellung ist nun unverzüglich bereits vor der Serotypisierung mitzuteilen. Die Behörde kann daher schon vor dem endgültigen Typisierungsergebnis Maßnahmen im Interesse des Verbraucherschutzes anordnen.
Auch bei negativen Eigenkontrollen wurden die Fristen verschärft. Hühnerzuchtbetriebe müssen diese künftig innerhalb von 14 Tagen mitteilen; bisher war dafür ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen.
Neu eingeführt wurde der Begriff der „Herde“, der sich an der Definition der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 orientiert. Die zuständige Behörde legt die Herden im Betrieb unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten fest.
Zusätzlich werden Hygieneschleusen pro Herde verpflichtend. Diese müssen ein Handwaschbecken mit Frischwasserversorgung und eine Abfluss- oder Auffangmöglichkeit für Abwasser zur Reinigung und Desinfektion aufweisen. Für Mobilställe gilt dabei eine Erleichterung: Sie benötigen keinen Anschluss an das Trinkwassernetz.
Geändert wurde schließlich auch die Vorgabe zur Desinfektion von Flüssigkeiten und Dung. Diese erfolgt nicht mehr allgemein „nach dem Stand der Technik“, sondern nach Anweisung der zuständigen Behörde.
Praxisrelevanz:
Die Änderungen verschärfen den Vollzug erheblich. Besonders für Geflügelhalter, Brütereien, Zucht- und Legehennenbetriebe bedeuten sie mehr organisatorischen Aufwand, schnellere Meldepflichten und unmittelbare Rechtsfolgen schon bei positiven Eigenkontrollen.
Quelle: BGBl. 2023 I Nr. 306 vom 16.11.2023
Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
Datum: veröffentlicht am 08.12.2023
Kategorie: Verwaltungsrecht / Digitalisierung / Verfahren
Mit dem 5. Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz wurde das Verwaltungsverfahrensgesetz modernisiert. Hintergrund ist insbesondere, dass Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes, das ursprünglich befristet war, verstetigt werden sollten.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- § 3a VwVfG: Erweiterung des elektronischen Schriftformersatzes, unter anderem durch Zulassung des qualifizierten elektronischen Behördensiegels und besonderer elektronischer Postfächer wie etwa des beA
- § 27a VwVfG: Öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen müssen künftig verbindlich auch im Interneterfolgen
- § 27b VwVfG: Bei öffentlicher Auslegung ist zusätzlich zu mindestens einer anderen Auslegungsform auch eine Zugänglichmachung im Internet verpflichtend
- § 27c VwVfG: Online-Konsultationen sowie Video- und Telefonkonferenzen können Erörterungen oder mündliche Verhandlungen ersetzen
Praxisrelevanz:
Die Änderungen betreffen nicht nur klassische Verwaltungsverfahren, sondern auch zahlreiche Fachverfahren, in denen Unternehmen mit Behörden kommunizieren. Die Digitalisierung von Bekanntmachung, Auslegung und Beteiligung wird weiter vorangetrieben.
Quelle: BGBl. 2023 I Nr. 344 vom 08.12.2023
Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel
Datum: erlassen am 12.12.2023; veröffentlicht am 15.12.2023; gültig ab 31.12.2023 bis 30.06.2024
Kategorie: Pflanzenschutz / Glyphosat
Mit dieser Verordnung wurde eine vorläufige Übergangsregelung für Pflanzenschutzmittel geschaffen, die Glyphosat oder Glyphosat-Trimesium enthalten.
Die Verordnung regelt die vorläufige Aussetzung bestimmter Verbote sowie die vorläufige Fortgeltung bestimmter Anwendungsbeschränkungen. Sie trat mit Ablauf des 31.12.2023 in Kraft und ist zunächst bis zum Ablauf des 30.06.2024 befristet, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.
Praxisrelevanz:
Für landwirtschaftliche Betriebe und den Pflanzenschutzvollzug war diese Übergangsregelung von erheblicher Bedeutung, da sie die Rechtslage zu glyphosathaltigen Produkten übergangsweise absichert.
Quelle: BGBl. 2023 I Nr. 360 vom 15.12.2023
Abgabe von leicht verderblichen Lebensmitteln aus Verkaufsautomaten
Datum: Ausgabe 2024-01
Kategorie: Hygiene / Verkaufsautomaten / DIN-Norm
Mit Ausgabedatum 2024-01 ist die DIN 10527 erschienen. Sie trägt den Titel:
„Lebensmittelhygiene – Abgabe von leicht verderblichen Lebensmitteln aus Verkaufsautomaten – Hygieneanforderungen“.
Die Norm konkretisiert hygienische Anforderungen an die Abgabe empfindlicher Lebensmittel über Verkaufsautomaten.
Praxisrelevanz:
Relevant ist die Norm insbesondere für Betreiber von Selbstbedienungslösungen, Hofläden, Automatenvermarkter und andere Unternehmen, die leicht verderbliche Lebensmittel automatisiert abgeben.
Quelle: DIN 10527, Beuth Verlag
Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung
Datum: Dezember 2023, 2. Auflage
Kategorie: Direktvermarktung / Hygiene / Geflügelschlachtung
Im Dezember 2023 erschien die zweite Auflage der
„Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung – Lebensmittelhygienische Voraussetzungen für das Schlachten und Zerlegen von Geflügel“.
Herausgeber ist der Bundesverband Mobile Geflügelhaltung e. V.. Die bebilderte Leitlinie richtet sich an Geflügelschlachtbetriebe ohne EU-Zulassung, die im Rahmen der Ausnahme nach VO (EU) Nr. 853/2004 Art. 1 Abs. 2 Buchstabe d) in Verbindung mit § 3 Tier-LMHV eigenes Geflügel im eigenen Betrieb schlachten, teilweise zerlegen, kennzeichnen und verpacken.
Die Leitlinie betrifft Betriebe mit einem Umfang von maximal 10.000 Tieren pro Jahr.
Praxisrelevanz:
Die Handreichung ist besonders für kleinere Direktvermarkter und mobile Geflügelhaltungen praxisnah und wichtig, weil sie lebensmittelhygienische Anforderungen für einen rechtlich sensiblen Bereich verständlich aufbereitet.
Quelle: http://www.mobilstallverband.de/
Europäisches Recht
Weitere neuartige Lebensmittel (Novel Food) zugelassen
3-Fucosyllactose (3-FL) für weiteren Hersteller zugelassen
Datum: Durchführungsverordnung vom 20.10.2023
Kategorie: Novel Food / Speziallebensmittel
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2210 wurde das humane Milcholigosaccharid 3-Fucosyllactose (3-FL)für einen weiteren Hersteller zugelassen.
3-FL darf in Lebensmitteln für spezielle Gruppen, in Nahrungsergänzungsmitteln – ausgenommen für Säuglinge und Kleinkinder – sowie in bestimmten Milcherzeugnissen, Getränken und Getreideriegeln verwendet werden. Die zugelassenen Lebensmittelkategorien und Höchstgehalte unterscheiden sich von früheren Zulassungen, die Kennzeichnungsvorgaben bleiben aber gleich.
Praxisrelevanz:
Relevant für Hersteller funktioneller Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Spezialnahrungen.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2023/2210 vom 20.10.2023
6’-Sialyllactose-Natriumsalz (6’-SL) für weiteren Hersteller zugelassen
Datum: Durchführungsverordnung vom 23.10.2023
Kategorie: Novel Food / Speziallebensmittel
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2215 wurde das humane Milcholigosaccharid 6’-Sialyllactose-Natriumsalz (6’-SL) analog zu 3-FL für einen weiteren Hersteller zugelassen.
Der Stoff darf ebenfalls in Lebensmitteln für spezielle Gruppen, in Nahrungsergänzungsmitteln – außer für Säuglinge und Kleinkinder – sowie in bestimmten Milcherzeugnissen, Getränken und Getreideriegeln eingesetzt werden. Hinsichtlich der Höchstmengen entspricht die Zulassung der ersten Zulassung von Glycom A/S, wobei die Spezifikation des Stoffes etwas niedriger ausfällt.
Praxisrelevanz:
Wichtig für Unternehmen, die mit humanen Milcholigosacchariden arbeiten, insbesondere im Bereich funktioneller und spezialisierter Lebensmittel.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2023/2215 vom 23.10.2023
Verwendung von teilweise entfettetem Chiasamenpulver erweitert
Datum: Durchführungsverordnung vom 23.10.2023
Kategorie: Novel Food / Chiasamen / Verwendungsbedingungen
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2214 wurden die Verwendungsbedingungen und Spezifikationen für teilweise entfettetes Pulver aus Chiasamen (Salvia hispanica) erweitert.
Bislang waren zwei Varianten zugelassen:
- Pulver mit hohem Proteingehalt (≥ 40,0 %)
- Pulver mit hohem Fasergehalt (≥ 50 %)
Der Antragsteller beantragte insbesondere die Ausweitung der Verwendung der faserreichen Variante für:
- Kuchen und feine Backwaren
- Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
- Gemüsegerichte
- Brot und Brötchen
- Erzeugnisse aus Teigwaren
- Proteinerzeugnisse
Die beantragten Einsatzmengen liegen im Bereich von 5–10 g/100 g. Vorgelegt wurden auch Untersuchungen zur Bildung von Prozesskontaminanten wie Acrylamid, Furan und Alkylfuranen, die keine erhöhte Bildung im Vergleich zu Produkten ohne Chia-Pulver zeigten.
Praxisrelevanz:
Die Änderung erweitert die Einsatzmöglichkeiten von Chia deutlich und ist besonders für Hersteller innovativer Backwaren und pflanzenbasierter Produkte interessant.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2023/2214 vom 23.10.2023
Vermarktungsnormen bei Eiern
Datum: Verordnungen vom 17.08.2023; Inkrafttreten am 28.11.2023; teilweise Anwendung ab 08.11.2024
Kategorie: Eier / Vermarktungsnormen / Rückverfolgbarkeit
Die bestehenden Regelungen zu den Vermarktungsnormen für Eier wurden mit den Verordnungen (EU) 2023/2464, 2023/2465 und 2023/2466 umfassend geändert.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2464 verlagert den Ort der Kennzeichnung künftig grundsätzlich an den Ort der Erzeugung, also die Produktionsstätte. Die bisherige Kennzeichnung in Packstellen wird als risikobehaftet angesehen, weil Eier verschiedener Betriebe dort vermischt werden könnten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn Mitgliedstaaten dies vorsehen und eine sichere Rückverfolgbarkeit bis zum Erzeuger gewährleistet ist. Die Verordnung gilt ab 08.11.2024.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2465 ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 589/2008. Sie regelt unter anderem:
- Klassifizierungskriterien
- Haltbarmachung und Handhabung
- Kennzeichnung und Verpackung
- fakultative Angaben
- Toleranzen
- Ein- und Ausfuhrbedingungen
Eine wichtige Neuerung ist, dass bei Eiern aus Freilandhaltung Solarpaneele auf der Auslauffläche zulässig sind, solange die Bewegungsfreiheit der Hennen nicht eingeschränkt wird und die Tierschutzanforderungen eingehalten werden.
Außerdem wird die konkrete Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr gesondert vorgegeben, sondern den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Regeln überlassen.
Für Eier aus Drittländern gelten zusätzliche Vorgaben. Diese müssen im Ursprungsland mit dem entsprechenden ISO-3166-Ländercode gekennzeichnet werden. Wenn keine Gleichwertigkeit der Vorschriften mit dem EU-Recht besteht, muss auf der Verpackung deutlich das Ursprungsland und die Haltungsart „Nicht-EU-Norm“ angegeben werden.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466 regelt weitere Durchführungsvorschriften, etwa zur Identifizierung von Erzeugern und Packstellen, zu Registern, Konformitätskontrollen und Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission.
Praxisrelevanz:
Die Änderungen betreffen Erzeuger, Packstellen, Handel und Importwirtschaft gleichermaßen. Im Mittelpunkt stehen eine verbesserte Rückverfolgbarkeit, präzisere Importregeln und mehr Rechtssicherheit bei Kennzeichnung und Vermarktung.
Quellen:
ABl. L 2023/2464, 2023/2465 und 2023/2466 vom 08.11.2023
Fragen und Antworten zur Umsetzung der neuen EU-Weinkennzeichnungsvorschriften
Datum: Bekanntmachung vom 24.11.2023
Kategorie: Weinrecht / Kennzeichnung / Auslegungshilfe
Die Kommission hat mit der Bekanntmachung C/2023/1190 ein umfangreiches Fragen-und-Antworten-Dokument zur Umsetzung der neuen EU-Weinkennzeichnungsvorschriften veröffentlicht.
Das Dokument soll Behörden und Unternehmen bei der Anwendung der neuen Regeln unterstützen, die durch die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingeführt wurden. Inhaltlich geht es unter anderem um:
- allgemeine Fragen zur Etikettengestaltung
- das Zutatenverzeichnis
- die Nährwertdeklaration
- die elektronische Kennzeichnung, etwa per QR-Code
Klargestellt wird zugleich, dass für die verbindliche Auslegung des Unionsrechts ausschließlich der Europäische Gerichtshof zuständig ist.
Praxisrelevanz:
Die Auslegungshilfe ist für Weinerzeuger, Importeure, Etikettenverantwortliche und Kontrollbehörden von erheblicher Bedeutung, weil die Weinkennzeichnung in den letzten Jahren deutlich komplexer geworden ist.
Quelle: ABl. C/2023/1190 vom 24.11.2023
Weitere Entscheidungen der Europäischen Union
Kategorie: EU-Recht / Kurzüberblick
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2012
Änderung betreffend Natriumsalicylat bei Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
Quelle: ABl. L 2023/90067 vom 06.11.2023
Verordnung (EU) Nr. 142/2011
Durchführungsvorschriften zu tierischen Nebenprodukten und Grenzkontrollausnahmen.
Quelle: ABl. L 2023/2613 vom 24.11.2023
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2652
Änderungen zu Anforderungen beim Eingang in die Union von Honig, Fleisch, hochverarbeiteten Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen.
Quelle: ABl. L 2023/2652 vom 28.11.2023
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2755
Änderung von Drittlandlisten für Geflügel und Geflügelfleisch.
Quelle: ABl. L 2023/2755 vom 06.12.2023
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2782
Neue Probenahme- und Analysemethoden für die Kontrolle des Mykotoxingehalts in Lebensmitteln; anwendbar ab 01.04.2024.
Quelle: ABl. L 2023/2782 vom 15.12.2023
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2783
Neue Probenahme- und Analysemethoden für Pflanzentoxine in Lebensmitteln; anwendbar ab 01.04.2024.
Quelle: ABl. L 2023/2783 vom 15.12.2023
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2847
Zulassung von Biomasse aus Apfel-Zellkultur als neuartiges Lebensmittel.
Quelle: ABl. L 2023/2847 vom 21.12.2023
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2852
Berichtigung zur Verordnung über Astaxanthinreiches Oleoresin aus Haematococcus pluvialis.
Quelle: ABl. L 2023/2852 vom 21.12.2023
Bekanntmachung der Kommission – Entalkoholisierung von Wein
Technische Q&A zur Umsetzung der EU-Vorschriften.
Quelle: ABl. C, C/2024/694 vom 15.01.2024
Verordnung (EU) 2024/234
Streichung bestimmter Aromastoffe aus der Unionsliste.
Quelle: ABl. L 2024/234 vom 16.01.2024
Verordnung (EU) 2024/238
Einführung von Beschränkungen für bestimmte Aromastoffe.
Quelle: ABl. L 2024/238 vom 16.01.2024
Verordnung (EU) 2024/248
Eisenhydroxid-Adipat-Tartrat zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln.
Quelle: ABl. L 2024/248 vom 17.01.2024
Durchführungsverordnung (EU) 2024/286
Änderung der verstärkten amtlichen Kontrollen bei bestimmten Waren aus Drittländern.
Quelle: ABl. L 2024/286 vom 17.01.2024
Durchführungsverordnung (EU) 2024/256
Änderung der Einfuhrbedingungen nach dem Tschernobyl-Unfall.
Quelle: ABl. L 2024/256 vom 18.01.2024
Verordnung (EU) 2024/331
Änderung der Höchstgehalte an Rückständen von Oxamyl.
Quelle: ABl. L 2024/331 vom 22.01.2024
Durchführungsverordnung (EU) 2024/334
Änderung der Drittlandlisten für Muscheln, Meeresschnecken und Fischereierzeugnisse.
Quelle: ABl. L 2024/334 vom 22.01.2024
Verordnung (EU) 2024/346
Trimagnesiumdicitrat in Nahrungsergänzungsmitteln.
Quelle: ABl. L 2024/00346 vom 23.01.2024
Verordnung (EU) 2024/374
Änderung von Lebensmittelkategorien alkoholischer Getränke und Zusatzstoffen.
Quelle: ABl. L 2024/00374 vom 24.01.2024
Verordnung (EU) 2024/376
Änderung der Rückstandshöchstgehalte von Indoxacarb.
Quelle: ABl. L 2024/00376 vom 24.01.2024
Durchführungsverordnung (EU) 2024/360
Verlängerung von Schutzmaßnahmen für Muscheln aus der Türkei.
Quelle: ABl. L 2024/00360 vom 24.01.2024
Wissenschaftliches Recht
Lebensmittelsicherheit in Deutschland – Ergebnisse aus dem Bundesweiten Überwachungsplan 2022
Datum: Pressemitteilung vom 28.11.2023
Kategorie: Lebensmittelüberwachung / Kennzeichnung / Zoonosen
Der Bundesweite Überwachungsplan 2022 brachte mehrere auffällige Ergebnisse hervor.
Kontrolle von Online-Speisekarten
Im Jahr 2022 wurden die Online-Speisekarten von 1.273 Gastronomiebetrieben überprüft. Dabei wurden bei 633 Betrieben (49,7 %) Verstöße gegen die Allergenkennzeichnung festgestellt. Verstöße gegen die Zusatzstoffkennzeichnung lagen bei 586 Betrieben (46,0 %) vor.
Besonders interessant: Bei Betrieben, die sowohl eine eigene Homepage als auch Plattformen von Lieferdiensten nutzten, war die Allergenkennzeichnung auf der eigenen Homepage häufiger fehlerhaft als auf den Lieferplattformen.
Bei Betrieben mit nur eigener Homepage fehlte die Allergendeklaration in 35,7 % der Fälle, bei reinen Lieferdienst-Auftritten dagegen nur in 11,6 %.
Panierte Tintenfischerzeugnisse
Im Rahmen des BÜp wurden 205 panierte Tintenfischerzeugnisse untersucht. Rund ein Drittel der „Calamaris“-Produkte wies einen zu hohen Panadeanteil auf. Außerdem war fast jedes dritte Produkt nicht korrekt gekennzeichnet.
Nach allgemeiner Verkehrsauffassung sollen Tintenfischringe aus ganzen, quergeschnittenen Kalmartuben bestehen. Falsch gekennzeichnet waren unter anderem Produkte mit zugesetztem Wasser, mit wasserbindenden Zusatzstoffen, aus zusammengefügten Tintenfischstücken oder aus fein zerkleinerter und geformter Masse.
Entenfleisch im Zoonosen-Monitoring
Erstmals wurden im Jahr 2022 auch Mastenten einbezogen. Die Halshautproben von Mastentenschlachtkörpern lagen mit 70,9 % Campylobacter-Nachweisen deutlich über den Befunden bei Masthähnchen (18,4 %). Auch bei Salmonellen war die Kontaminationsrate bei Enten deutlich höher.
Weitere Untersuchungsschwerpunkte betrafen:
- Listerien in losen schwarzen und geschwärzten Oliven
- gefährliche Stoffe in Bilderbüchern und Puzzles aus Pappe
- Formaldehyd in als „bügelfrei“ ausgelobten Hemden
Praxisrelevanz:
Die Ergebnisse zeigen deutliche Schwachstellen bei Online-Kennzeichnung, Produktaufmachung und bestimmten mikrobiologischen Risiken. Besonders die Gastronomie und verarbeitete Fischprodukte bleiben im Fokus der Überwachung.
Quelle: www.bvl.bund.de, Pressemitteilung vom 28.11.2023
Jahresbericht zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP) – Daten zur Lebensmittelüberwachung 2022
Datum: Fachmeldung vom 21.11.2023
Kategorie: Lebensmittelüberwachung / Jahresbericht
Im Jahr 2022 waren in Deutschland 1.260.433 Betriebe registriert, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben. In 466.731 Betrieben wurden 681.193 amtliche Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden 141.467 Verstößefestgestellt.
Bei den 14.095 zugelassenen Betrieben für Lebensmittel tierischen Ursprungs erfolgten 23.059 amtliche Kontrollen in 10.355 Betrieben, wobei 4.319 Verstöße festgestellt wurden.
Auf der Produktebene wurden 791.014 amtliche Kontrollen durchgeführt. Die meisten Kontrollen entfielen auf:
- Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse: 181.706
- Getränke: 133.965
- Obst und Gemüse: 114.512
Insgesamt wurden auf Erzeugnisebene 7.874 Verstöße festgestellt.
Praxisrelevanz:
Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über Reichweite und Schwerpunkte der amtlichen Kontrolle. Er zeigt, in welchen Bereichen besonders häufig kontrolliert wird und wo Verstöße auftreten.
Quelle: www.bvl.bund.de, Fachmeldung vom 21.11.2023
Gemeinsamer nationaler Bericht des BVL und des RKI zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen 2022
Datum: Fachmeldung vom 26.10.2023
Kategorie: Krankheitsausbrüche / Infektionsschutz
Im Jahr 2022 wurden dem RKI und dem BVL insgesamt 211 lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche gemeldet. Damit lag die Zahl etwas über dem Vorjahr.
Mit den Ausbrüchen standen mindestens in Zusammenhang:
- 1.488 Erkrankungen
- 268 Hospitalisierungen
- 8 Todesfälle
Die häufigsten Erreger waren:
- Campylobacter spp. – 34 %
- Salmonellen – 33 %
- Noroviren – 10 %
- Listeria monocytogenes – 3 %
Daneben wurden unter anderem Bacillus cereus, STEC, Cryptosporidium spp., Staphylococcus aureus, Hepatitis-E-Virus, Shigella spp., Yersinia enterocolitica und Histamin gemeldet. Bei 23 Ausbrüchen (11 %) blieb der Erreger unbekannt.
Praxisrelevanz:
Die Zahlen zeigen, dass Campylobacter und Salmonellen weiterhin die wichtigsten Erreger lebensmittelbedingter Ausbrüche in Deutschland sind. Für die Risikokommunikation und Priorisierung der Überwachung bleibt das sehr relevant.
Quelle: www.bvl.bund.de, Fachmeldung vom 26.10.2023
Codex Alimentarius feierte sein 60-jähriges Jubiläum
Datum: Pressemitteilung vom 01.12.2023
Kategorie: Internationale Standards / Säuglings- und Kleinkindernahrung
Der Codex Alimentarius, das gemeinsame Programm von FAO und WHO für internationale Lebensmittelsicherheit, feierte im Dezember 2023 in Rom sein 60-jähriges Bestehen.
Im Rahmen der Sitzungen wurden neue Standards für Säuglings- und Kleinkindernahrung diskutiert und beschlossen. Besonders hervorzuheben ist der überarbeitete Standard für Folgenahrung, der nach mehr als zehnjährigen Verhandlungen mit breitem Konsens verabschiedet wurde.
Der neue Standard enthält Vorgaben zur Zusammensetzung sowie zur Kennzeichnung und soll die Gesundheit und besonderen Ernährungsbedürfnisse dieser sensiblen Verbrauchergruppe schützen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vorsitz des Codex-Komitees für Ernährung und Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke (CCNFSDU); das BVL wird künftig die Sitzungen des Komitees leiten.
Praxisrelevanz:
Codex-Standards sind international hochrelevant und beeinflussen oft mittelbar auch europäische und nationale Entwicklungen. Der neue Standard für Folgenahrung ist daher sowohl für Hersteller als auch für Behörden bedeutsam.
Quelle: www.bvl.bund.de, Pressemitteilung vom 01.12.2023
Ein aktueller Fall von Botulismus
Datum: Ausbruch im September 2023; Bericht in Eurosurveillance und BEHRS Dezember 2023
Kategorie: Lebensmittelsicherheit / Konserven / Botulismus
Ein schwerer Botulismus-Ausbruch in Frankreich im September 2023 verdeutlichte die erheblichen Risiken unsachgemäß hergestellter Konserven.
Auslöser waren Sardinen, die zunächst mit Kräutern und Olivenöl mariniert und anschließend konserviert worden waren. Insgesamt erkrankten 15 Personen, acht mussten hospitalisiert werden, eine Person verstarb.
Verantwortlich war Clostridium botulinum, Serotyp B. Dieser Serotyp ist für Fisch eher untypisch; vermutet wurde daher, dass die Kontamination aus dem verwendeten Olivenöl oder den Kräutern stammen könnte.
Das Bakterium vermehrt sich unter anaeroben Bedingungen und kann hochwirksame Neurotoxine bilden. Botulismus ist in Europa zwar selten, kann aber bei unsachgemäßer Haltbarmachung und Lagerung von Konserven nicht ausgeschlossen werden.
Der Bericht weist auch darauf hin, dass das BfR bereits früher auf Risiken bei selbst hergestellten Kräuterölen und in Öl eingelegtem Gemüse hingewiesen hatte.
Praxisrelevanz:
Der Fall ist ein eindringliches Beispiel dafür, wie schwerwiegend mikrobiologische Risiken bei handwerklich oder häuslich konservierten Produkten sein können. Besonders relevant ist dies für Gastronomie, Direktvermarktung und private Konservierung.
Quellen:
Courtot-Melciolle L et al., Eurosurveillance 28/41 vom 12.10.2023
BEHRS Food & Recht, Dezember 2023
KI deckt Food-Trends auf
Datum: BfR2GO Ausgabe 2/2023
Kategorie: Künstliche Intelligenz / Frühwarnsysteme
Mit dem „BfR Weak Signal Miner“ entwickelt das Bundesinstitut für Risikobewertung ein System, das neuartige Ernährungstrends und mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig erkennen soll.
Das Computerprogramm wertet große Mengen an Text- und Veröffentlichungsdaten aus, darunter auch Inhalte aus sozialen Medien. Entwickelt wird es im Rahmen des EU-Projekts HOLiFOOD, das bis Oktober 2026 läuft und die Risikoanalyse in der europäischen Lebensmittelsicherheit verbessern soll.
Ziel ist der Aufbau von KI- und Big-Data-gestützten Frühwarn- und Vorhersagesystemen für neu auftretende Risiken im Lebens- und Futtermittelbereich.
Praxisrelevanz:
Solche Systeme könnten künftig eine wichtige Rolle spielen, um Trends früher zu erkennen, bevor sich daraus große Markt- oder Gesundheitsprobleme entwickeln.
Quelle: www.bfr.bund.de, BfR2GO Ausgabe 2/2023
BfR-Internetportal „Mikronährstoffe und Co“
Datum: BfR2GO Ausgabe 2/2023
Kategorie: Mikronährstoffe / Verbraucherinformation
Das BfR hat ein neues Internetportal mit dem Titel „Mikronährstoffe und Co“ veröffentlicht.
Das Portal informiert Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem darüber:
- welche Lebensmittel viel Eisen oder Vitamin C enthalten
- wozu der Körper Mineralstoffe benötigt
- wann Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll sein können oder nicht
Außerdem sind dort gesundheitliche Risikobewertungen des BfR sowie die Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln abrufbar.
Praxisrelevanz:
Das Portal ist besonders nützlich für die Verbraucheraufklärung und kann auch für die Beratung zu angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln genutzt werden.
Quelle: www.bfr.bund.de, BfR2GO Ausgabe 2/2023
Authentizitätskontrolle von Fisch und Fischereierzeugnissen – Plattform FISH-FIT
Datum: Meldung vom 05.12.2023
Kategorie: Authentizität / Fisch / Analytik
Mit FISH-FIT ist eine neue Online-Plattform zur Authentizitätskontrolle von Fisch und Fischereierzeugnissen online gegangen.
Die Plattform bietet:
- authentisches Probenmaterial wichtiger europäischer und kommerzieller Fisch- und Meerestierarten
- eine DNA-Sequenzdatenbank für Fisch-, Krebstier-, Muschel- und Kopffüßerarten
- Informationen zu Primern, PCR-Protokollen und Methoden
- ein Alignment-Tool zum Abgleich eigener Sequenzen
- Standardarbeitsanweisungen (SOP) sowie Literatur und Verweise auf DIN-, CEN- und ISO-Methoden
Registrieren können sich amtliche Untersuchungslabore und öffentliche Forschungseinrichtungen.
Praxisrelevanz:
FISH-FIT ist besonders für die Authentizitätsprüfung und Speziesbestimmung in amtlicher Überwachung und Forschung von großem Wert.
Quelle: www.mri.bund.de, Meldung vom 05.12.2023
13.000 Jahre Weinanbau
Datum: Veröffentlichung in „forschungsfelder“ 2/2023
Kategorie: Weinbau / Forschung / Genetik
Ein internationales Forschungsteam unter Beteiligung des KIT hat anhand der DNA von 3.500 Reben entlang der Seidenstraße ein detailliertes Modell der Evolution und Domestizierung der Weinrebe erstellt.
Demnach liegt der Ursprung des Weinbaus im Südkaukasus. Die Ergebnisse geben nicht nur Einblick in die Geschichte der Rebe, sondern sollen auch helfen, künftig klimaresistentere Sorten zu entwickeln.
Praxisrelevanz:
Auch wenn die Ergebnisse primär wissenschaftlich sind, können sie langfristig für Züchtung, Sortenerhalt und Anpassung an den Klimawandel relevant werden.
Quelle: www.julius-kuehn.de, forschungsfelder – Magazin für Ernährung und Landwirtschaft 2/2023
Lebensmittel nur geringfügig mit Pflanzenschutzmitteln belastet
Datum: Pressemitteilung vom 15.01.2024
Kategorie: Pflanzenschutzmittelrückstände / Jahresbericht
Das BVL hat die Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2022 veröffentlicht.
Grundlage sind mehr als 8,3 Millionen Analyseergebnisse aus 21.601 Lebensmittelproben. Untersucht wurde auf 1.067 Stoffe.
Die Ergebnisse bestätigen die Vorjahre: Lebensmittel in Deutschland sind insgesamt nur geringfügig belastet. Unterschiede zeigen sich jedoch bei der Herkunft:
- Deutschland: 1,3 % Höchstgehaltsüberschreitungen
- andere EU-Staaten: 1,5 %
- Nicht-EU-Staaten: 9,8 %
Praxisrelevanz:
Die Daten zeigen erneut, dass Importware aus Drittstaaten deutlich häufiger auffällig ist als Produkte aus Deutschland oder anderen EU-Staaten. Das ist für risikoorientierte Kontrollen von großer Bedeutung.
Quelle: www.bvl.bund.de, Pressemitteilung vom 15.01.2024
Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ – Empfehlungen an den Deutschen Bundestag
Datum: Beratungszeitraum 29.09.2023 bis 14.01.2024
Kategorie: Ernährungspolitik / Bürgerbeteiligung
Der Deutsche Bundestag hatte im Mai 2023 die Einsetzung eines Bürgerrates zum Thema „Ernährung im Wandel. Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ beschlossen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten in sechs Online- und drei Präsenzsitzungen und verabschiedeten eine priorisierte Liste von Empfehlungen. Die neun am höchsten priorisierten Maßnahmen waren:
- kostenfreies Mittagessen für alle Kinder
- verpflichtendes staatliches Label
- verpflichtende Weitergabe genießbarer Lebensmittel durch den Einzelhandel
- transparente Darstellung der Lebensbedingungen und Herkunft von Tieren
- neuer Steuerkurs für Lebensmittel
- bessere Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen
- Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls
- Altersgrenze für Energydrinks
- mehr Personal für Lebensmittelkontrollen und bessere Transparenz der Ergebnisse
Praxisrelevanz:
Die Empfehlungen haben zwar keine unmittelbare Rechtswirkung, geben aber einen wichtigen Einblick in gesellschaftliche Erwartungen an die künftige Ernährungspolitik.
Quelle: www.bundestag.de
Länderübergreifender Ausbruch von Salmonella Enteritidis in Hühnerfleisch und Hühnerfleischerzeugnissen
Datum: Pressemitteilung vom 26.10.2023
Kategorie: Ausbruchsgeschehen / Geflügelfleisch / EFSA
Zwischen Januar und Oktober 2023 wurden aus 14 EU-/EWR-Ländern, dem Vereinigten Königreich und den USA insgesamt 335 Fälle im Zusammenhang mit einem länderübergreifenden Ausbruch gemeldet.
Als wahrscheinliche Quelle wurden Hühnerfleisch und Hühnerfleischerzeugnisse (Kebab) identifiziert. In Proben von Hühnerfleisch und Hühnerkebab wurden Bakterien nachgewiesen, die den Ausbruchsstämmen ähnelten.
Rückverfolgungsdaten wiesen auf Erzeuger in Polen und Österreich hin, allerdings konnten in deren Einrichtungen keine mikrobiologischen Beweise für die Kontamination gesichert werden. EFSA und ECDC halten daher weitere Fälle für möglich und empfehlen zusätzliche Untersuchungen entlang der Produktionskette.
Praxisrelevanz:
Der Ausbruch verdeutlicht die Schwierigkeiten bei grenzüberschreitender Rückverfolgung und zeigt, wie wichtig koordinierte Untersuchungen in der Geflügelfleischkette sind.
Quelle: www.efsa.europa.eu, Pressemitteilung vom 26.10.2023
Mikrobiologie und PAK in Rohpökelwaren auf Almen in Österreich
Datum: Schwerpunktaktion A-027-23
Kategorie: Österreich / Rohpökelwaren / PAK / Hygiene
In Österreich wurden 46 Proben von Rohpökelwaren untersucht, die auf Almen angeboten wurden. Ziel war die Überprüfung der hygienischen Bedingungen sowie der Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).
Die Beanstandungsquote lag insgesamt bei 8,7 %. Drei Proben wurden als „nicht sicher – gesundheitsschädlich“beurteilt, wobei die Begründung in zu hohen PAK-Gehalten lag. In hygienischer Hinsicht gab es einmal die Bewertung „nicht sicher – für den menschlichen Verzehr ungeeignet“, weil ein Stück Speck Schimmel aufwies. Zusätzlich wurde einmal ein Hinweis wegen Hygiene ausgesprochen.
Praxisrelevanz:
Die Ergebnisse zeigen, dass traditionelle Herstellungsverfahren auf Almen lebensmittelrechtlich nicht unproblematisch sind, insbesondere im Hinblick auf Raucharomen und PAK.
Quelle: www.ages.at, Endbericht der Schwerpunktaktion A-027-23, BMSGPK und AGES
