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Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
Foto: von einer KI erstellt

🗓️ „Mindestens haltbar bis …“ bedeutet nicht automatisch „schlecht ab …“! Viele Lebensmittel werden unnötig entsorgt, weil Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum miteinander verwechselt werden. Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied.

🟢 Mindesthaltbarkeitsdatum: Oft länger gut!

Die Angabe „mindestens haltbar bis …“ (MHD) beschreibt den Zeitraum, in dem der Hersteller bei ungeöffneter Verpackung und richtiger Lagerung die typischen Eigenschaften des Lebensmittels gewährleistet – beispielsweise Geschmack, Geruch, Farbe und Konsistenz.

👉 Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum!

Ist das MHD überschritten, bedeutet dies nicht automatisch, dass das Lebensmittel verdorben oder gesundheitsschädlich ist.

👀 👃 Erst prüfen, dann entscheiden

Bei vielen Lebensmitteln kann nach Ablauf des MHD ein einfacher Sinnescheck helfen:

Ansehen: Sieht das Lebensmittel noch normal aus?
Riechen: Gibt es einen ungewöhnlichen oder unangenehmen Geruch?
Probieren: Ist auch der Geschmack unverändert?

Sind keine Auffälligkeiten erkennbar und wurde das Lebensmittel richtig gelagert, kann es häufig auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verzehrt werden.

⚠️ Wichtig: Das MHD gilt grundsätzlich für die ungeöffnete Verpackung. Nach dem Öffnen können Lebensmittel deutlich schneller verderben.


🔴 „Zu verbrauchen bis …“: Hier gilt besondere Vorsicht!

Ganz anders sieht es beim Verbrauchsdatum aus.

Die Kennzeichnung „zu verbrauchen bis …“ findet sich auf besonders leicht verderblichen Lebensmitteln, bei denen nach kurzer Zeit eine gesundheitliche Gefahr durch Mikroorganismen entstehen kann.

Dazu können beispielsweise gehören:

🥩 Hackfleisch
🐟 bestimmte Fischerzeugnisse wie geräucherter Lachs
🥛 Vorzugsmilch

⛔ Nach Ablauf nicht mehr verzehren!

Ist das Verbrauchsdatum überschritten, sollte das Lebensmittel nicht mehr gegessen werden – auch dann nicht, wenn es noch normal aussieht oder riecht.

Krankheitserreger können sich vermehren, ohne dass dies mit unseren Sinnen erkennbar ist.

Der Unterschied auf einen Blick

🟢 Mindesthaltbarkeitsdatum 🔴 Verbrauchsdatum
„mindestens haltbar bis …“ „zu verbrauchen bis …“
betrifft vor allem die Qualität betrifft die Lebensmittelsicherheit
kein automatisches Wegwerfdatum nach Ablauf nicht mehr verzehren
nach Ablauf Lebensmittel prüfen Sinnesprüfung bietet keine ausreichende Sicherheit
Verkauf nach Ablauf grundsätzlich möglich Verkauf nach Ablauf verboten

🏪 Dürfen Lebensmittel mit überschrittenem MHD noch verkauft werden?

Ja. Lebensmittel dürfen grundsätzlich auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weiterhin angeboten werden.

Der Lebensmittelunternehmer muss allerdings sicherstellen, dass sich die Ware weiterhin in einem einwandfreien Zustand befindet. Mit Überschreitung des MHD gewinnt die sorgfältige Prüfung der Ware daher besondere Bedeutung.

Beim Verbrauchsdatum gelten strengere Regeln:

🚫 Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in Verkehr gebracht werden.


🏭 Wer legt die Daten eigentlich fest?

Sowohl das Mindesthaltbarkeitsdatum als auch das Verbrauchsdatum werden vom Lebensmittelhersteller beziehungsweise verantwortlichen Lebensmittelunternehmer festgelegt.

Dabei spielen unter anderem die Zusammensetzung des Lebensmittels, Herstellungsverfahren, Verpackung und vorgesehene Lagerbedingungen eine Rolle.


🍎 Und Lebensmittel ganz ohne Datum?

Nicht jedes Lebensmittel benötigt ein Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum. Dazu gehören beispielsweise bestimmte unverpackte oder von der Kennzeichnungspflicht ausgenommene Lebensmittel.

Auch hier gilt:

👀 anschauen
👃 riechen
👅 gegebenenfalls probieren

Auffällige Veränderungen können Hinweise auf Verderb sein.


🦠 Woran erkennt man verdorbene Lebensmittel?

Lebensmittelverderb kann sich auf unterschiedliche Weise bemerkbar machen. Typische Hinweise sind beispielsweise:

🔸 ungewöhnliche Verfärbungen
🔸 unangenehmer oder untypischer Geruch
🔸 veränderte Konsistenz
🔸 Säuerung oder Gärung
🔸 Fäulnis
🔸 Ranzigkeit
🔸 Schimmelbildung

Im Zweifel sollte ein verdächtiges Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden.

Dabei ist wichtig: Nicht jede gesundheitliche Gefahr lässt sich sehen, riechen oder schmecken. Gerade bei mikrobiologisch leicht verderblichen Lebensmitteln ersetzt der Sinnescheck daher nicht die Beachtung des Verbrauchsdatums.


❄️ Richtige Lagerung verlängert die Haltbarkeit

Wie schnell Lebensmittel verderben, hängt wesentlich von den Lagerbedingungen ab.

Besonders wichtig sind:

🌡️ vorgeschriebene Lagertemperaturen einhalten
❄️ Kühlkette möglichst nicht unterbrechen
☀️ Lebensmittel vor Wärme und direktem Licht schützen
📦 geöffnete Verpackungen gut verschließen
🧊 leicht verderbliche Lebensmittel schnell wieder kühlen
🛒 Lebensmittel bedarfsgerecht einkaufen und rechtzeitig verbrauchen

Eine sachgerechte Lagerung schützt nicht nur vor Verderb, sondern hilft auch dabei, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.


💡 Merksatz

MHD überschritten? Erst prüfen – nicht automatisch wegwerfen.

Verbrauchsdatum überschritten? Nicht mehr verzehren.

Wer den Unterschied kennt und Lebensmittel richtig lagert, kann gleichzeitig Lebensmittelsicherheit gewährleisten und unnötige Lebensmittelverschwendung vermeiden.

🔎 Weitere Informationen

Ausführliche Verbraucherinformationen zum Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum, Lebensmittelverderb und zur richtigen Lagerung stellt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur Verfügung.

Quelle: LAVES – Verbraucherinformationen zum Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/lebensmittelhygiene/verbrauchertipps_zum_umgang_mit_lebensmitteln/das-mindesthaltbarkeitsdatum-und-das-verbrauchsdatum-108368.html

Aktuelle Lebensmittelwarnung

Aktuelle Lebensmittelwarnungen

Hier finden Sie aktuelle Warnmeldungen zu Lebensmitteln, die aus Gründen der Gesundheitsgefährdung aus dem Handel bzw. beim Verbraucher zurückgerufen werden.

Alternativ können Sie auch die neuentwickelte App für mobile Endgerät nutzen. Über aktuelle Lebensmittelwarnung können Sie sich dann per Push-Benachrichtigung informieren lassen. Die App finden Sie hier:

Google Play Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bund.bvl.lmwapp

Apple App Store:
https://apps.apple.com/app/lebensmittelwarnung-de/id6453756233