⚠️ „Mentale Klarheit“, „innere Ruhe“ oder „neuronale Gesundheit“ – im Onlinehandel werden Nahrungsergänzungsmittel mit Lithium teilweise mit vielversprechenden Aussagen beworben. Doch Vorsicht: Lithium darf in der Europäischen Union Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugesetzt werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor entsprechenden Produkten und weist auf mögliche erhebliche gesundheitliche Risiken hin.
🚫 Lithium ist für Nahrungsergänzungsmittel nicht zugelassen
Nahrungsergänzungsmittel zählen rechtlich zu den Lebensmitteln. Welche Vitamine und Mineralstoffe ihnen zugesetzt werden dürfen, ist innerhalb der Europäischen Union geregelt.
Lithium gehört nicht zu den zugelassenen Mineralstoffen.
Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, in welcher chemischen Verbindung Lithium zugesetzt wird. Dies betrifft beispielsweise:
- Lithiumcarbonat
- Lithiumorotat
- andere zugesetzte Lithiumverbindungen
Auch die gezielte Anreicherung anderer Lebensmittel mit Lithium beziehungsweise entsprechenden Lithiumverbindungen ist nicht zulässig.
Lithium kommt zwar natürlicherweise in sehr geringen Mengen beispielsweise in Getreide, Gemüse oder Hülsenfrüchten vor. Daraus lässt sich jedoch kein ernährungsphysiologischer Bedarf ableiten. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keinen Nachweis für einen ernährungsbedingten Lithium-Mangel, der durch Nahrungsergänzungsmittel ausgeglichen werden müsste.
⚠️ Schon moderate Mengen können problematisch werden
Besondere Vorsicht ist geboten, weil eine Erhöhung des Lithiumspiegels im Körper gesundheitlich relevante und teilweise schwerwiegende Folgen haben kann.
Mögliche Anzeichen einer Lithiumvergiftung sind unter anderem:
💧 starker Durst und häufiges Wasserlassen
🤢 Durchfall und Erbrechen
🫨 Zittern und Muskelschwäche
😵 Schwindel und Müdigkeit
🧠 Verwirrtheit und neurologische Störungen
👁️ Koordinations-, Sprach- oder Sehstörungen
Bei schweren Vergiftungen können Krampfanfälle, Koma und im schlimmsten Fall der Tod auftreten.
💊 Lithium gehört unter ärztliche Kontrolle
Lithiumcarbonat wird in der Europäischen Union auch als Wirkstoff in verschreibungspflichtigen Arzneimittelneingesetzt, insbesondere bei bestimmten psychischen Erkrankungen.
Entscheidend ist dabei die sogenannte geringe therapeutische Breite: Der Abstand zwischen einer wirksamen und einer möglicherweise schädlichen Dosierung ist vergleichsweise klein.
Eine medizinische Lithiumtherapie erfordert deshalb unter anderem regelmäßige Kontrollen des Lithiumspiegels sowie der Nieren- und Schilddrüsenfunktion.
➡️ Von einer Selbstmedikation mit Lithium ist daher dringend abzuraten.
🔎 Herausforderung Onlinehandel
Besonders relevant ist das Thema beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Internet. Produkte können dort mit Aussagen wie
„mentale Klarheit“,
„innere Ruhe“,
„neuronale Gesundheit“ oder
„kraftvolle kognitive Präsenz“
beworben werden.
Solche Werbeaussagen ändern jedoch nichts an den lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Für online angebotene Nahrungsergänzungsmittel gelten dieselben gesetzlichen Anforderungen wie für Produkte im stationären Handel.
Aufgrund der pharmakologischen und gesundheitlich relevanten Wirkungen können als Lebensmittel vermarktete Erzeugnisse mit zugesetzten Lithiumverbindungen je nach Produkt als nicht zugelassene Arzneimittel oder als nicht sichere Lebensmittel einzustufen sein. Das Inverkehrbringen kann damit unzulässig sein.
🛡️ Nahrungsergänzungsmittel werden nicht vorab zugelassen
Für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig: Nahrungsergänzungsmittel durchlaufen grundsätzlich kein Zulassungsverfahren wie Arzneimittel.
Sie müssen beim BVL angezeigt werden. Diese Anzeige bedeutet jedoch keine behördliche Bestätigung der Sicherheit, Wirksamkeit oder Verkehrsfähigkeit des jeweiligen Produktes.
Die Verantwortung dafür, dass ein Nahrungsergänzungsmittel sicher ist und sämtliche lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt, liegt beim Lebensmittelunternehmen.
📚 Rechtlicher Hintergrund
Die Richtlinie 2002/46/EG legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe sowie deren Verbindungen für Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden dürfen.
Lithium ist in den entsprechenden Positivlisten nicht aufgeführt.
Für die Anreicherung anderer Lebensmittel gilt mit der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 ein vergleichbares Prinzip. Auch hier ist Lithium nicht als zulässiger Mineralstoff aufgeführt.
✅ Das Wichtigste auf einen Blick
Lithium ist kein zugelassener Mineralstoff für Nahrungsergänzungsmittel.
🔴 Nahrungsergänzungsmittel mit zugesetztem Lithium sind in der EU nicht zulässig.
🔴 Auch Lithiumorotat oder Lithiumcarbonat machen ein Produkt nicht zu einem zulässigen Nahrungsergänzungsmittel.
🔴 Eine erhöhte Lithiumaufnahme kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben.
🔴 Medizinisch eingesetztes Lithium gehört aufgrund seiner geringen therapeutischen Breite unter ärztliche Kontrolle.
🔴 Besondere Aufmerksamkeit ist bei entsprechenden Angeboten im Onlinehandel geboten.
Fazit: Versprechen wie „mentale Klarheit“ oder „innere Ruhe“ können attraktiv klingen. Bei lithiumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln ist jedoch Vorsicht geboten: Der Zusatz von Lithium ist lebensmittelrechtlich nicht vorgesehen und kann zugleich ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/01_lebensmittel/2026/PM_Lithium.html

