Die EFSA befasst sich erneut mit Acheta domesticus – diesmal mit sprühgetrocknetem Pulver. Für die Kennzeichnungsprüfung ist die genaue Produktform wichtig.
Eine neue Bewertung, keine pauschale Freigabe
Am 25. September 2026 veröffentlichte die EFSA eine wissenschaftliche Bewertung von sprühgetrocknetem Pulver aus Hausgrillen als neuartigem Lebensmittel. Für andere Formen von Acheta domesticus bestehen bereits EU-Zulassungen. Diese dürfen jedoch nicht ungeprüft auf ein anders beschriebenes Erzeugnis übertragen werden. https://www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/novel-food?utm_source=chatgpt.com
Was ist bei Produkten zu prüfen?
Entscheidend sind die genaue Bezeichnung des verwendeten Erzeugnisses, die zugelassenen Lebensmittelkategorien, Einsatzmengen und Kennzeichnungsvorgaben der einschlägigen Einträge in der Unionsliste. Für bereits zugelassene Hausgrillenformen sind zudem Hinweise zu möglichen allergischen Reaktionen bei Personen mit Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben vorgesehen.
Rechts- und Zeitstand: Neue EFSA-Bewertung vom 25. September 2026; die jeweils geltenden Zulassungsbedingungen stehen in der EU-Unionsliste. EFSA-Veröffentlichung zum neuen Gutachten. EFSA
Quellen:
https://www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/novel-food?utm_source=chatgpt.com
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2017/2470/oj/deu
https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/novel-food?utm_source=chatgpt.com
https://www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/novel-food?utm_source=chatgpt.com

