Eine neue Bewertung zeigt, weshalb CBD-haltige Lebensmittel weiterhin eine sorgfältige Prüfung des konkreten Produkts verlangen.
Was wurde bewertet?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 21. September 2026 ihre Bewertung eines Extrakts aus Cannabis sativa L. veröffentlicht. Ihr Ergebnis: Mit den verfügbaren Daten lässt sich die Sicherheit dieses beantragten neuartigen Lebensmittels nicht feststellen. Das ist eine Aussage zu dem geprüften Extrakt und den eingereichten Unterlagen, keine pauschale Bewertung aller Hanfprodukte. mehr unter: https://www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/novel-food?utm_source=chatgpt.com
Was bedeutet das für die Überwachung?
Bei einem CBD-haltigen Lebensmittel sind Produktart, Rezeptur, behauptete Verwendung und Zulassungsstatus getrennt zu prüfen. Eine EFSA-Stellungnahme ist nicht mit einer Zulassung gleichzusetzen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine Aufmachung als Nahrungsergänzungsmittel ebenfalls kein Nachweis, dass ein Produkt als neuartiges Lebensmittel zugelassen ist.
Rechts- und Zeitstand: Wissenschaftliche EFSA-Bewertung vom 21. September 2026; daraus folgt keine neue allgemeine Zulassung. Maßgeblich ist die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel. EFSA-Originalbewertung lesen. EUR-Lex
Quellen:
https://www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/novel-food?utm_source=chatgpt.com
https://doi.org/10.2903/j.efsa.2026.10319
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2017/2470/2026-07-02/eng/?utm_source=chatgpt.com
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2017/2470/oj/deu

