BMLEH informiert: Die FAQ’s zur Anzeigepflicht nach §2a Bedarfsgegenständeverordnung wurden nun auch auf der Internetseite des BMLEH veröffentlich. Die Anzeigepflicht für Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, gilt bereits seit dem 1. Juli 2024. https://www.bmleh.de/
weiterführende Links: Lebensmittelverpackungen und andere Lebensmittelbedarfsgegenstände

