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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG): Die Einstufung von Titandioxid in Pulverform als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ ist damit nichtig.
Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-71/23 P
Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hat Titandioxid in Pulverform im Jahr 2020 als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ eingestuft. Der Stoff wurde daraufhin in die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1271/2008 aufgenommen, welche die EU-weite Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien regelt. Diese Einstufung betrifft ausschließlich Partikel, die beim Einatmen in die Lunge gelangen können.

