Skip to content

Foto: Adobe Stock

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG): Die Einstufung von Titandioxid in Pulverform als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ ist damit nichtig.

Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-71/23 P

Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hat Titandioxid in Pulverform im Jahr 2020 als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ eingestuft. Der Stoff wurde daraufhin in die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1271/2008 aufgenommen, welche die EU-weite Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien regelt. Diese Einstufung betrifft ausschließlich Partikel, die beim Einatmen in die Lunge gelangen können.

Quelle: https://www.bfr.bund.de/mitteilung

Aktuelle Lebensmittelwarnung

Aktuelle Lebensmittelwarnungen

Hier finden Sie aktuelle Warnmeldungen zu Lebensmitteln, die aus Gründen der Gesundheitsgefährdung aus dem Handel bzw. beim Verbraucher zurückgerufen werden.

Alternativ können Sie auch die neuentwickelte App für mobile Endgerät nutzen. Über aktuelle Lebensmittelwarnung können Sie sich dann per Push-Benachrichtigung informieren lassen. Die App finden Sie hier:

Google Play Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bund.bvl.lmwapp

Apple App Store:
https://apps.apple.com/app/lebensmittelwarnung-de/id6453756233