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Foto: Adobe Stock

Lederwaren wie Handschuhe zählen zu den Bedarfsgegenständen mit Hautkontakt und fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Lebensmittelüberwachung. Neben der Funktionalität steht hier vor allem die gesundheitliche Unbedenklichkeit im Vordergrund. Ein zentrales Thema ist dabei das Auftreten von Chrom(VI), das trotz moderner Gerbverfahren immer wieder in Lederhandschuhen nachgewiesen wird und ein ernstzunehmendes Risiko für Verbraucher darstellt.

Chrom(VI) gehört zu den problematischsten Schadstoffen in Lederwaren. Während bei der Gerbung überwiegend Chrom(III)-salze eingesetzt werden, kann es unter ungünstigen Bedingungen – etwa durch fehlerhafte Nachgerbung, unzureichende Fixierung oder während der Lagerung und Nutzung – zu einer Oxidation zu Chrom(VI) kommen.

Gesundheitliche Relevanz

Chrom(VI)-Verbindungen sind stark allergen, hautreizend und gelten als krebserzeugend. Besonders bei direktem Hautkontakt, wie beim Tragen von Lederhandschuhen, besteht ein hohes Risiko für Sensibilisierungen und Ekzeme. Bereits geringe Mengen können eine Kontaktallergie auslösen.

Rechtliche Vorgaben

Die EU-Chemikalienverordnung REACH beschränkt den Gehalt an Chrom(VI) in Lederartikeln, die mit der Haut in Berührung kommen. Der Grenzwert liegt bei 3 mg/kg (0,0003 %) – ein Wert, der mittels standardisierter Extraktion und Analyse (DIN EN ISO 17075) überprüft wird.

Praktische Relevanz in der Kontrolle

Bei Routineproben von Lederhandschuhen – insbesondere aus günstigen Importchargen – treten regelmäßig Überschreitungen auf. Risikofaktoren sind:

  • unzureichende Nachgerbung oder Neutralisation,

  • Lagerung bei hoher Temperatur oder Luftfeuchtigkeit,

  • fehlende Qualitätskontrollen beim Hersteller.

Fazit

Für Verbraucher stellen Chrom(VI)-haltige Lederhandschuhe eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Eine konsequente Marktüberwachung sowie Aufklärung der Importeure und Händler sind entscheidend, um Verstöße frühzeitig aufzudecken und die Exposition zu minimieren.

Chrom(VI) in Lederprodukten – ein Update

CVUA Stuttgart: Magdalena Köhler

Untersuchungsergebnisse von 99 Proben aus den Jahren 2020 und 2021 zeigen, dass Erzeugnisse für den Körperkontakt (u. a. Lederbekleidung, Schuhe, Motorradhandschuhe und Hundeleinen) noch immer mit Chrom(VI)-Verbindungen belastet sind (12 von 99 Proben, 12 %). Auch in Zukunft müssen diese Erzeugnisse überprüft werden, da es immer noch Lederprodukte gibt, die aufgrund nachweisbarer Chrom(VI)-Konzentrationen als gesundheitsschädlich zu beurteilen waren.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom(VI) zu den wichtigsten Allergenen. Aufgrund dieser gesundheitlichen Relevanz hat der Gesetzgeber für Chrom(VI) Grenzwerte festgelegt. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) liegt bei einer Grenzwertüberschreitung ein ernstes gesundheitliches Risiko insbesondere in Bezug auf allergene Effekte vor [1]. Das BfR führt aus, dass auch bei Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte für sensibilisierende Substanzen in der Regel nicht alle sensibilisierten Personen ausreichend vor der Exposition und dem Auslösen eines Kontaktekzems geschützt werden können, da große Unterschiede in der Empfindlichkeit dieser Personen bestehen. Aufgrund der lebenslang bestehenden Sensibilisierung und der erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität betroffener Personen stellt nach Ansicht der Toxikologen eine Grenzwertüberschreitung ein ernstes gesundheitliches Risiko dar. Das BfR kommt zu dem Schluss, dass bei einer Grenzwertüberschreitung eine Eignung zur Schädigung der Gesundheit gegeben ist.

Für Erzeugnisse, die erstmalig nach dem 1. Mai 2015 in den Verkehr gebracht wurden, gelten die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO): danach dürfen Ledererzeugnisse und Erzeugnisse, die Leder enthalten und die mit der Haut in Berührung kommen, nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Chrom(VI)-Gehalt von 3 mg/kg (0,0003 Gewichtsprozent) oder mehr des gesamten Trockengewichts des Leders aufweisen [2].

 Weitere Informationen bezüglich Chrom(VI) finden Sie in unserem Internetbeitrag “Chrom(VI) in Lederprodukten: ein immer noch zentrales Thema“.

Untersuchungsergebnisse

weiterlesen unter https://www.cvuas.de/

Quellen:

BVLK,  https://www.cvuas.de/https://www.bfr.bund.de/

Aktuelle Lebensmittelwarnung

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