Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich für die Abschaffung des § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ausgesprochen. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. (BVLK) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.
Aus Sicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung hat sich die bestehende Regelung in der Praxis nicht bewährt. Aufwendige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren führen häufig dazu, dass Verbraucherinformationen erst veröffentlicht werden, wenn die festgestellten Mängel bereits beseitigt sind. Dadurch wird das eigentliche Ziel einer zeitnahen und verlässlichen Information der Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals verfehlt.
Der BVLK betont jedoch zugleich, dass die Abschaffung der bisherigen Vorschrift nicht das Ende der Verbraucherinformation bedeuten darf. Vielmehr fordert der Verband eine grundlegend überarbeitete, rechtssichere und praxistaugliche Nachfolgeregelung, die aktuelle, verlässliche und rechtssichere Informationen ermöglicht und gleichzeitig die Arbeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterstützt.
Die vollständige Pressemitteilung mit den Forderungen und der Position des BVLK finden Sie nachfolgend.
👉 Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemitteilung Abschaffung und Neuregelung 40 1 a LFGB

