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Was macht ein Lebensmittelkontrolleur? Aufgaben und Berufsalltag

Was macht ein Lebensmittelkontrolleur eigentlich? Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure sind täglich für die amtliche Lebensmittelüberwachung im Einsatz. Sie kontrollieren Betriebe, überprüfen hygienische Bedingungen, entnehmen Proben und gehen Hinweisen oder Verbraucherbeschwerden nach.

Ihre Arbeit trägt dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen.

Das Berufsbild ist dabei wesentlich vielseitiger, als der Begriff „Lebensmittelkontrolle“ zunächst vermuten lässt.

Welche Aufgaben hat ein Lebensmittelkontrolleur?

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Lebensmittelkontrolleurs gehören amtliche Kontrollen von Betrieben und Einrichtungen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln oder in Verkehr bringen.

Dabei überprüfen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, ob die geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Typische Aufgaben sind unter anderem:

  • Durchführung amtlicher Betriebskontrollen
  • Kontrolle der Lebensmittelhygiene
  • Überprüfung betrieblicher Eigenkontrollsysteme
  • Kontrolle von HACCP-Konzepten
  • Entnahme amtlicher Proben
  • Überprüfung von Kennzeichnung und Verbraucherinformationen
  • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
  • Dokumentation von Kontrollergebnissen
  • Feststellung lebensmittelrechtlicher Verstöße
  • Veranlassung beziehungsweise Vorbereitung erforderlicher behördlicher Maßnahmen

Einen umfassenden Überblick über Tätigkeit und Beruf finden Sie auf unserer zentralen Seite [Berufsbild Lebensmittelkontrolleur/in].

Welche Betriebe kontrollieren Lebensmittelkontrolleure?

Das Tätigkeitsfeld der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist vielfältig.

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure können beispielsweise Kontrollen durchführen in:

  • Restaurants und Gaststätten
  • Imbissbetrieben
  • Bäckereien und Konditoreien
  • Fleischereien
  • Supermärkten und Einzelhandelsgeschäften
  • Großküchen und Gemeinschaftsverpflegungen
  • Lebensmittelherstellungsbetrieben
  • Großhandelsunternehmen
  • Lager- und Vertriebsbetrieben

Auch neue Vertriebsformen und der Onlinehandel spielen in der Lebensmittelüberwachung eine zunehmende Rolle.

Dadurch begegnen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure im Berufsalltag sehr unterschiedlichen Betrieben, Produkten und Herstellungsverfahren.

Was wird bei einer Lebensmittelkontrolle überprüft?

Bei einer amtlichen Kontrolle wird geprüft, ob ein Lebensmittelunternehmen die für seinen Betrieb geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Ein wichtiger Bereich ist die Betriebshygiene. Dabei können beispielsweise Räume, Arbeitsflächen, Geräte und Einrichtungen sowie Lagerungs- und Herstellungsbedingungen überprüft werden.

Auch der hygienische Umgang mit Lebensmitteln und die betrieblichen Eigenkontrollen spielen eine wichtige Rolle.

Je nach Betrieb und Kontrollanlass können weitere Aspekte hinzukommen.

Lebensmittelkontrolle bedeutet deshalb nicht lediglich eine Sichtkontrolle. Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure müssen unterschiedliche Informationen erfassen, bewerten und rechtlich einordnen.

Lebensmittelproben entnehmen und beurteilen lassen

Ein weiterer Bestandteil der Lebensmittelüberwachung ist die amtliche Probenahme.

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure können Proben von Lebensmitteln und anderen der Überwachung unterliegenden Erzeugnissen entnehmen.

Diese werden anschließend durch die zuständigen Untersuchungseinrichtungen untersucht und beurteilt.

Die Ergebnisse können wiederum Grundlage für weitere Maßnahmen der Lebensmittelüberwachungsbehörden sein.

Lebensmittelhygiene kontrollieren

Lebensmittelhygiene gehört zu den zentralen Bereichen der täglichen Arbeit.

Lebensmittelunternehmen sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen hergestellten und angebotenen Lebensmittel sicher sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Im Rahmen amtlicher Kontrollen wird überprüft, ob die notwendigen hygienischen Voraussetzungen vorhanden sind und die betrieblichen Verfahren den geltenden Anforderungen entsprechen.

Dazu gehört auch die Überprüfung geeigneter betrieblicher Eigenkontrollsysteme.

Verbraucherbeschwerden bearbeiten

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden wenden, wenn sie beispielsweise hygienische Mängel feststellen oder Probleme mit Lebensmitteln vermuten.

Solche Beschwerden können Anlass für weitere Ermittlungen oder Betriebskontrollen sein.

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure gehen entsprechenden Hinweisen nach und prüfen die Situation vor Ort.

Auch dadurch bildet die Lebensmittelkontrolle eine wichtige Verbindung zwischen Verbrauchern, Lebensmittelunternehmen und Behörden.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Werden bei einer Lebensmittelkontrolle Abweichungen oder Verstöße festgestellt, müssen diese fachlich bewertet und dokumentiert werden.

Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt unter anderem von Art und Bedeutung der festgestellten Mängel ab.

Dabei können insbesondere die mögliche Gesundheitsgefahr, das Ausmaß eines Verstoßes und die konkreten Umstände des Einzelfalls eine Rolle spielen.

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure müssen deshalb nicht nur hygienische und technologische Zusammenhänge verstehen, sondern auch umfangreiche rechtliche Kenntnisse besitzen.

Außendienst und Büroarbeit

Ein wesentlicher Teil des Berufs findet direkt in den zu kontrollierenden Betrieben statt.

Nach einer Kontrolle endet die Arbeit jedoch nicht.

Kontrollergebnisse müssen dokumentiert, Sachverhalte bewertet und weitere Maßnahmen vorbereitet oder begleitet werden.

Der Beruf verbindet deshalb Außendienst, Verwaltung, Lebensmittelrecht, Hygiene und Kommunikation.

Gerade diese Mischung macht die Tätigkeit abwechslungsreich.

Wie sieht ein typischer Arbeitstag eines Lebensmittelkontrolleurs aus?

Einen vollständig typischen Arbeitstag gibt es kaum.

An einem Tag können beispielsweise mehrere planmäßige Betriebskontrollen stattfinden. An einem anderen Tag muss kurzfristig einer Verbraucherbeschwerde oder einem Hinweis auf einen möglichen lebensmittelrechtlichen Verstoß nachgegangen werden.

Auch Probenahmen, Dokumentationen und Abstimmungen innerhalb der zuständigen Behörde gehören zum Berufsalltag.

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure müssen deshalb selbstständig arbeiten, Situationen beurteilen und gleichzeitig flexibel auf aktuelle Ereignisse reagieren können.

Lebensmittelkontrolleur werden

Die Tätigkeit erfordert umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Lebensmittel, Hygiene und Recht.

Wer selbst Lebensmittelkontrolleur werden möchte, durchläuft deshalb eine entsprechende Qualifizierung für den Lebensmittelkontrolldienst.

Informationen zu Zugangsvoraussetzungen und Berufseinstieg finden Sie unter [Lebensmittelkontrolleur werden – Voraussetzungen und Berufseinstieg].

Weitere Informationen zum Aufbau und zu den Inhalten der Qualifizierung finden Sie unter [Lebensmittelkontrolleur Ausbildung – Weiterbildung, Dauer und Inhalte].

Berufsbild Lebensmittelkontrolleur

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag zu Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Deutschland.

Die Kombination aus Kontrollen vor Ort, Lebensmittelhygiene, Probenahme, rechtlicher Bewertung und Kommunikation macht den Beruf vielseitig und verantwortungsvoll.

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. (BVLK) informiert ausführlich über Tätigkeit, Qualifizierung und berufliche Rahmenbedingungen.

[Mehr erfahren: Berufsbild Lebensmittelkontrolleur/in]

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Aktuelle Lebensmittelwarnung

Aktuelle Lebensmittelwarnungen

Hier finden Sie aktuelle Warnmeldungen zu Lebensmitteln, die aus Gründen der Gesundheitsgefährdung aus dem Handel bzw. beim Verbraucher zurückgerufen werden.

Alternativ können Sie auch die neuentwickelte App für mobile Endgerät nutzen. Über aktuelle Lebensmittelwarnung können Sie sich dann per Push-Benachrichtigung informieren lassen. Die App finden Sie hier:

Google Play Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bund.bvl.lmwapp

Apple App Store:
https://apps.apple.com/app/lebensmittelwarnung-de/id6453756233