Skip to content
Augen, Haut und Lunge beim Feiern mit Farbpulver schützen Tipps für den sicheren Umgang bei Festivals und Privatpartys
Foto: von einer KI erstellt

Tipps für den sicheren Umgang bei Festivals und Privatpartys

Die Saison der Holi-Festivals ist im Gange: Den ganzen Sommer über finden in verschiedenen deutschen Städten „Feste der Farben“ statt, bei denen sich die Teilnehmenden traditionell mit buntem Farbpulver bewerfen. Dieser Brauch gehört mittlerweile bei diversen Feierlichkeiten zum Programm. Mit den folgenden Tipps können Feiernde die möglichen gesundheitlichen Risiken von Farbpulver besser einschätzen und vermeiden.

Grundsätzlich sind die Hersteller der Farben dafür verantwortlich, dass ihre Produkte dem geltenden Recht entsprechen und nicht die Gesundheit schädigen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch immer nach Warnhinweisen auf der Verpackung schauen. Beim Feiern im feinen Pulverstaub setzt sich die Farbe auf der Haut ab und wird mitunter eingeatmet. Der Kontakt mit Schleimhäuten von Augen und Mund kann zu Reizungen oder allergischen Reaktionen führen. Manche Hersteller empfehlen beim Einsatz der Farben daher das Tragen eines Mund-, Nasen- und Augenschutzes. Solche Warnhinweise sind unbedingt zu beachten.

Darüber hinaus sollte mit Farbpulver nicht direkt auf das Gesicht gezielt und der Hautkontakt möglichst geringgehalten werden. Lange Kleidung und eine Kopfbedeckung schützen vor intensivem Kontakt mit den Farben und damit vor möglichen allergischen Hautreaktionen. Nach der Feier sollte das Pulver von Haut und Haaren abgewaschen werden.

Im Internet kursieren Anleitungen zur Herstellung von Farbpulver aus Maisstärke und Lebensmittelfarbe. Das BVL rät von solchen Eigenkreationen ab. Ob beim Festival, der Abschlussparty oder dem Kindergeburtstag – es sollten ausschließlich explosionsgeprüfte, begutachtete Farbpulver zum Einsatz kommen.

Quelle: https://www.bvl.bund.de/

Aktuelle Lebensmittelwarnung

Aktuelle Lebensmittelwarnungen

Hier finden Sie aktuelle Warnmeldungen zu Lebensmitteln, die aus Gründen der Gesundheitsgefährdung aus dem Handel bzw. beim Verbraucher zurückgerufen werden.

Alternativ können Sie auch die neuentwickelte App für mobile Endgerät nutzen. Über aktuelle Lebensmittelwarnung können Sie sich dann per Push-Benachrichtigung informieren lassen. Die App finden Sie hier:

Google Play Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bund.bvl.lmwapp

Apple App Store:
https://apps.apple.com/app/lebensmittelwarnung-de/id6453756233