Die ALS-Stellungnahmen der 123. Sitzung 2024 wurden auf der Homepage des BVL veröffentlicht.
In der Sitzung ging es um:
- Bezeichnung von Aromaextrakten als „natürlich“
- LMIV – Angabe der speziellen pflanzlichen Herkunft bei Palmfett/-öl und Palmkernfett/-öl
- LMIV – Bezeichnung der Zutaten „Invertzuckersirup/Invertflüssigzucker“ in zusammengesetzten Lebensmitteln
- LMIV – Bezeichnung und Aufmachung von Instantzubereitungen für Teegetränke
- Leitfaden zur Beurteilung von Lebensmitteln, deren Mikronährstoffgehalt durch agronomische Anbaumethoden einschließlich der Aufzucht in speziellen Nährmedien (Biofortifikation) erhöht wurde
- Beurteilung der Angabe „Superfood“
- Mahlzeitersatzprodukte nach VO (EU) Nr. 432/2012
- Kennzeichnung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke
- Einstufung von durch Elektrolyse hergestelltem „Basen- bzw. Chlorwasser“, das als Lebensmittel in den Verkehr gebracht wird
- Beurteilung von Schwermetallgehalten in ayurvedischen Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln
- Nährwertbezogene Angaben – Zulässigkeit vergleichender Angaben zu Spirituosenkategorien
- Alkoholfreie aromatisierte Getränke auf Basis entalkoholisierten Weines
- Rebsortenangaben bei schäumenden Getränken aus entalkoholisiertem Wein
- ALS-Entscheidungsbaum für Pflanzenfaserpräparate: Abgrenzung charakteristische Lebensmittelzutat/Zusatzstoff/Nährstoff (inkl.Novel Food)
ALS-Stellungnahme der 123. Sitzung Herunterladen (PDF, 776KB, barrierearm; Deutsch)
Quelle: https://www.bvl.bund.de/

