🍄 Die 2. Auflage der Pilzliste des Bundes und der Bundesländer steht ab sofort auch in englischer Sprache zur Verfügung. Die Stofflisten unterstützen Behörden und Lebensmittelunternehmen bei der Bewertung und rechtlichen Einordnung von Pflanzen, Pilzen und Algen als Lebensmittelzutaten.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die englische Fassung der aktualisierten 2. Auflage der Pilzliste veröffentlicht. Damit steht die wichtige behördliche Einstufungshilfe nun auch einem internationalen Fachpublikum zur Verfügung.
🔎 Wozu dient die Pilzliste?
Bei Pilzen und anderen Stoffen stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob ihre Verwendung in Lebensmitteln zulässig ist und wie sie rechtlich einzuordnen sind.
Die Stofflisten des Bundes und der Bundesländer unterstützen insbesondere bei der Beurteilung von:
🍄 Pilzen als Lebensmittelzutaten
⚖️ Abgrenzungsfragen zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln
🆕 Novel-Food-Status
🛡️ gesundheitlicher Sicherheit und möglichen Risiken
Neben der Pilzliste existieren entsprechende Pflanzen- und Algenlisten.
📋 2. Auflage umfassend aktualisiert
Um neue wissenschaftliche und rechtliche Entwicklungen zu berücksichtigen, wurden die Einträge der Pilzliste durch die Arbeitsgemeinschaft Stoffliste (AG Stoffliste) unter Vorsitz des BVL überprüft.
Die 2025 veröffentlichte 2. Auflage enthält unter anderem neue Einträge sowie Anpassungen bestehender Bewertungen. Diese Fassung wurde nun ins Englische übersetzt.
Auch das aktuelle Vorwort zu den Stofflisten steht bereits in englischer Sprache zur Verfügung.
💡 Wichtige Orientierung für die Lebensmittelüberwachung
Für zahlreiche Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen auf europäischer Ebene – anders als beispielsweise für Vitamine und Mineralstoffe – bislang keine umfassenden spezifischen Regelungen.
Die Stofflisten bündeln deshalb unter anderem:
- wissenschaftliche Erkenntnisse und Risikobewertungen,
- Arzneistoff-Monographien,
- Entscheidungen und Zulassungen zu neuartigen Lebensmitteln,
- Verwendungsbeschränkungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006,
- Informationen von Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft.
Damit stellen sie eine behördlich abgestimmte Einstufungshilfe für die Beurteilung entsprechender Stoffe in Lebensmitteln dar.
🌳 Besonderheit: nachvollziehbarer Entscheidungsbaum
Ein besonderes Element der Stofflisten ist der enthaltene Entscheidungsbaum. Er berücksichtigt gesetzliche Regelungen, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und verfügbare Erkenntnisse zu gesundheitlichen Risiken.
Dadurch soll eine nachvollziehbare und reproduzierbare Einstufung von Stoffen ermöglicht werden – ein wertvolles Instrument insbesondere für die amtliche Lebensmittelüberwachung.
🌍 Zunehmend internationale Bedeutung
Die Stofflisten werden von Überwachungsbehörden, Lebensmittelunternehmen, Verbänden und Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt. Durch die schrittweise Veröffentlichung englischer Fassungen gewinnen sie zunehmend auch außerhalb des deutschsprachigen Raums an Bedeutung.
Erarbeitet werden die Listen von einem wissenschaftlichen Fachgremium unter Vorsitz des BVL. Beteiligt sind unter anderem Fachleute aus Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachung, Toxikologie, Pharmakologie und universitärer Forschung sowie Behördenvertreter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
📥 Pilzliste und weitere Informationen
👉 2. Auflage der Pilzliste – englische Fassung:
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/07_Stofflisten/News/02_News-Meldungen/SharedDocs/Berichte/08_Stoffliste_Bund_Bundeslaender/ListofMushrooms_2_edition_september_2026.html?nn=690350
👉 4. Auflage des Vorworts zu den Stofflisten – englische Fassung:
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/07_Stofflisten/News/02_News-Meldungen/SharedDocs/Berichte/08_Stoffliste_Bund_Bundeslaender/Preface_ListsOfSubstances_4th_edition_March2026.html?nn=690350
👉 Alle Stofflisten und weitere Informationen:
https://www.bvl.bund.de/stofflisten
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) https://www.bvl.bund.de/

