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ALS-Stellungnahme Nr. 2024/25:
ALS-Entscheidungsbaum für Pflanzenfaserpräparate: Abgrenzung charakteristische Lebensmittelzutat/Zusatzstoff/Nährstoff (inkl. Novel Food)
Sachverhalt/Frage:
Es ergeben sich bei in der Regel als Zutat eingesetzten Pflanzenfaserpräparaten immer wieder Abgrenzungsfragen. Die Ad hoc AG „Pflanzenfasern“ des ALS hat daher einen Entscheidungsbaum für Pflanzenfaserpräparate zur Abgrenzung als charakteristische Lebensmittelzutat/Zusatzstoff/Nährstoff (inkl. Novel Food) erarbeitet.
Beschluss:
Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS) empfiehlt die Anwendung des Entscheidungsbaums für Pflanzenfaserpräparate – Abgrenzung charakteristische Lebensmittelzutat/Zusatzstoff/Nährstoff (inkl. Novel Food),
Stand: 123. ALS-Sitzung vom 30.09.2024, siehe Anlage.
Die zusätzlichen Erläuterungen sind für das Verständnis des Entscheidungsbaumes und seine Anwendung unverzichtbar. Der Entscheidungsbaum wird außerdem auf der Seite des ALS auf der BVL-Homepage unter bvl.bund.de/als zur Verfügung gestellt.
Der Entscheidungsbaum wird regelmäßig geprüft, ggf. aktualisiert und in aktualisierter Version ausschließlich auf der Seite des ALS auf der BVL-Homepage unter bvl.bund.de/als zur Verfügung gestellt.
Der ALTS trägt den Beschluss mit.
Veröffentlicht im Journal of Consumer Protection and Food Safety 123. ALS-Sitzung.
Quelle: https://www.bvl.bund.de/

