Weltweite Aktion gegen Lebensmittelbetrug / Deutschland deckt für Allergiker gefährliche Mischungen auf

Betrug bei Haselnussprodukten

Haselnussprodukte bildeten den Schwerpunkt der deutschen Kontrollen im Rahmen der weltweiten, von Europol und INTERPOL koordinierten Operation OPSON VI zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug. Die Behörden der Lebensmittelüberwachung, der Zoll und das Bundeskriminalamt gingen dem Verdacht nach, dass Haselnussprodukte aus der Türkei, Georgien und Italien durch den Zusatz von Erdnüssen, Cashewkernen oder Mandeln manipuliert worden seien. In drei Fällen konnten Manipulationen festgestellt werden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte, das die deutsche Beteiligung koordinierte.

Ende des vergangenen Jahres wurden über einen Zeitraum von sechs Wochen 28 Hersteller von Haselnusserzeugnissen kontrolliert und 90 Erzeugnisse Dokumentenkontrollen beziehungsweise analytischen Untersuchungen unterzogen. An Grenzeingangsstellen wurden weitere 15 Erzeugnisse überprüft. Die Kontrollen umfassten insgesamt 545 Tonnen Ware. Bei 1.300 kg gerösteten gehackten Haselnüssen aus Georgien stellten die Untersuchungsämter eine Beimischung von Erdnüssen in Höhe von gut 8 % fest. Bei 500 kg Haselnusspaste aus Italien wurden Anteile von bis zu 45 % Cashewkerne nachgewiesen. Und bei einer anderen Sendung Haselnusspaste aus Italien wurden rund 27 % Mandeln ermittelt. Aufgrund der Höhe der festgestellten Anteile ist in allen Fällen von einer absichtlichen Zugabe auszugehen.

Da im Falle der fehlenden Kennzeichnung der allergieauslösenden Erdnüsse und Schalenfrüchte auch eine unmittelbare Gesundheitsgefahr von den Erzeugnissen ausgeht, wurden die Waren aus dem Handel zurückgenommen. Außerdem hat das BVL als nationale Kontaktstelle Informationen zu den Fällen über die europäischen Meldesysteme RASFF (Lebensmittelsicherheit) und AAC (Lebensmittelbetrug) weitergeleitet. Im Fall der georgischen gehackten Haselnüsse haben die Behörden der Lebensmittelüberwachung den Sachverhalt an die Kriminalpolizei übergeben. Die Frage, wo die Manipulationen im Einzelnen vorgenommen wurden, ist noch offen und wird weiter verfolgt.

Die deutschen Behörden hatten sich für Haselnussprodukte als Schwerpunkt der OPSON-Operation entschieden, da über die globalen Behördennetzwerke konkrete Hinweise auf Manipulationen bei diesen Erzeugnissen aufgekommen waren. Außerdem wurde die Entwicklung der Weltmarktpreise analysiert. Scheinbar geringe Preisunterschiede bei den Rohwaren werden für Fälscher zu einem Gewinn, wenn das Haselnussprodukt teilweise durch eine preiswertere Rohware ersetzt wird.

Um relevante Sendungen aus den im Fokus der OPSON-Operation stehenden Drittstaaten zu identifizieren, arbeitete die amtliche Lebensmittelüberwachung eng mit dem Zoll zusammen. Darüber hinaus haben die Behörden der Lebensmittelüberwachung Abfragen in der Datenbank TRACES durchgeführt, welche Warenlieferungen in die EU erfasst. Die Ergebnisse von OPSON VI zeigen daher auch, dass dem Lebensmittelbetrug insbesondere mit vernetzten Strukturen und innovativen Lösungen bei der Behördenzusammenarbeit begegnet werden kann. Das BVL wird die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug zusammen mit seinen Partnern sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene weiter vorantreiben.

Hintergrundinformationen

Mit der weltweiten Aktion OPSON gehen Europol und INTERPOL koordiniert gegen Lebensmittelbetrug vor. An der aktuellen Operation OPSON VI haben sich 61 Staaten beteiligt. Jeder Staat setzt bei der Operation eigene Schwerpunkte. Deutschland hatte im Jahr 2015/2016 erstmals an OPSON teilgenommen. In diesem Jahr konzentrierte sich die deutsche Operation insbesondere auf den Aufbau und die Stärkung der zwischenbehördlichen Zusammenarbeit der für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz zuständigen Behörden mit den Polizeibehörden und dem Zoll sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. An OPSON VI waren die Lebensmittelüberwachungsbehörden aus Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen sowie der Zoll (unter anderem das Zollkriminalamt und die für das Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zuständige Direktion VI der Generalzolldirektion) und das Bundeskriminalamt beteiligt. Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nahmen als Beobachter teil. In Rheinland-Pfalz und Thüringen wurden im Rahmen spezieller Auftaktveranstaltungen auch der Zoll und die Polizeibehörden in die Planungen der Aktivitäten eng eingebunden. Die deutsche OPSON VI-Operation wurde durch das BVL koordiniert.

Quelle:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Pressestelle • Mauerstraße 39-42 • 10117 Berlin
Telefon: 030/18444-00211 • Telefax: 030/18444-00209
E-Mail: pressestelle@bvl.bund.de • www.bvl.bund.de
Pressesprecherin
Nina Banspach (V.i.S.d.P.)

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