Status bestimmt Gebühren

Niedersächsische Bäcker haben durch absolute Sauberkeit die Kosten bei Kontrollen selbst in der Hand. Es gibt aber noch weitere Tipps.

Verden (hms). Seit knapp zwei Jahren müssen niedersächsische Bäckereien für die anlasslosen Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung Gebühren zahlen. Auch bei der Hygiene-Fachtagung des Bäckerinnungsverbandes Niedersachsen/Bremen (BIV) war das Thema auf der Tagesordnung. Klaus-Dieter Bischoff, Osnabrücker Lebensmittelkontrolleur und langjähriger Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Lebensmittelkontrolleure in Niedersachen, machte bei der Veranstaltung in Verden deutlich, dass Kontrolleure kaum Ermessensspielraum hätten.

Immerhin gab er bei seinem Vortrag über „Trends bei der Lebensmittelüberwachung“ den Tipp, dass keine Gebührenpflicht bei einer Verdachts-Beschwerdekontrolle besteht, wenn sich der Grund als unberechtigt erweist, und ebenso nicht bei einer reinen Probenentnahme.

Uneinheitlich werde die Berechnung von Gebühren gehandhabt, wenn die Dienstleistung des Kontrolleurs im Amt selbst, also vom eigenen Schreibtisch aus stattfindet. Wer sich im Vorfeld eines Um- oder Neubaus zur Hygienesituation beraten lassen wolle, sollte zum zuständigen Lebensmittelkontrolleur ins Büro fahren, statt ihn – gegen Gebühr – in den Betrieb zu holen.

Ansonsten kann die Bäckerei nur noch sparen, wenn sie sich genau an die Deklarationsvorschriften hält und auf wirklich perfekte Hygiene in der Backstube und den Verkaufsstellen achtet. Denn das vermeide nicht nur die Nachkontrollen, sondern verhindere auch, dass die Kontrollintervalle selbst für den Betrieb verkürzt werden.

Quelle: www.abzonline.de

 

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