POSITIONEN des BVLK e.V. anlässlich der Bundestagswahl 2017

Wir fordern 

Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch

Stärkung der Basis des Vollzugs der amtlichen Lebensmittelüberwachung  

  1. Anpassung der Fortbildungsbedingungen zum Lebensmittelkontrolleur an die aktuellen Anforderungen im gesundheitlichen Verbraucherschutz. 
  2. Anerkennung des Meisters im Lebensmittelhandwerk bei der Einstufung von Lebensmittelkontrolleuren. 
  3. Den Aufgaben angemessene Vergütung/Besoldung der Lebensmittelkontrolleurin­nen und -kontrolleure, angesiedelt im gehobenen nicht-technischen Dienst, gegebenenfalls in der Laufbahn einer besonderen Fachrichtung. 
  4. Personalentwicklung unter Berücksichtigung der Altersstruktur in der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Zeiten von verordneter Schuldenbremse und Sparkurs der öffentlichen Hand bei gleichzeitigen Überschüssen in den öffentlichen Kassen. 
  5. Ernennung aller Lebensmittelkontrolleure in allen Bundesländern zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. 
  6. Zeitnahe Verabschiedung vollziehbarer Gesetze. 
  7. Bessere Vernetzung aller relevanten Kontrollbehörden auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. 
  8. Einführung von Gebühren für Routinekontrollen zurücknehmen oder stoppen! 
  9. Hygieneampel - Transparenz der Kontrollergebnisse nur bundeseinheitlich! 
  10. Festschreiben von Qualifikationsanforderungen für die Gastronomie. 

Wir 

der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e.V. (BVLK), sind die berufsständische Interessen­vertretung der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung tätigen Lebensmittel- kontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure. Unter dem Dach des BVLK schließen wir die rund 2.400 Lebensmittel­kontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure der einzelnen Bundesländer zusammen. Wir setzen uns dafür ein, dass die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen des Berufs­standes gewahrt und gefördert werden.

Wir

- arbeiten im Sinne des Verbraucherschutzes und bieten Verbrauchern und Lebensmittelunternehmern Informationen an.

- fördern den Erfahrungsaustausch, die Weiterbildung und die Fortbildung der Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure.

- fördern den Ausbau der Zusammenarbeit mit den gesetzgebenden Organen, um eine praktische und einheitliche Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nicht nur in Deutschland) zu erreichen.

- pflegen Kontakte zu den verschiedensten Fach- und Standesorganisationen.

- sind Mitglied in der Europäischen Arbeitsgemeinschaft für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (EWFC) und in der Internationalen Föderation für Umweltgesundheit (IFEH).

- vertreten die Interessen unserer über 2.400 Mitglieder gegenüber Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie den Ministerien auf Landes- und Bundesebene.

Die stichprobenartigen risikoorientierten Kontrollen und Probenahmen zur Überprüfung der Ein­haltung der Rechtsvorschriften (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabak) bei den rund 1,5 Millionen registrierten Betrieben in Deutschland erfolgt unter anderem durch die rund 2.400 Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure der Bundesländer, die in den ca. 400 Lebensmittel­überwachungsbehörden tätig sind. Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sind die zahlenmäßig größte Berufsgruppe und unmittelbare Schnittstelle zum Lebensmittelunternehmer im Vollzug des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Fall von Verstößen gegen geltendes Recht sind je nach Schwere des Verstoßes Sanktionen einzuleiten. Diese können von Belehrungen und Verwarnungen über Bußgelder bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen reichen.

Die POSITIONEN des BVLK e.V. anlässlich der Bundestagswahl 2017 wurden an die etablierten Parteien versendet!

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