Ostereier auf dem Prüfstand

LAVES Niedersachsen:

Bei bunten Eiern auf Mindesthaltbarkeitsdatum und Kühlung achten

Klassisch einfarbig, marmoriert, pastellfarben, gestreift: Die Produktpalette der bunten Eier präsentiert sich farbenfroh und kreativ gestaltet. Diese Eier sind nicht nur zur Osterzeit voll im Trend, sondern werden mittlerweile das ganze Jahr über zum Beispiel als „Brotzeit-" oder „Picknick-Eier" angeboten.

Bunte Eier wurden wie in den vergangenen Jahren auch im Jahr 2019 im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES untersucht – 68 Proben sind überprüft worden.

Bei bunten Eiern handelt es sich rechtlich um verarbeitete Eier, das heißt sie dürfen länger verkauft werden als frische Eier. Bei letzteren sind das maximale Verkaufsdatum (21 Tage nach dem Legen) und das maximale Haltbarkeitsdatum (28 Tage nach dem Legen) gesetzlich geregelt. Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) ist bei den gekochten Eiern dem Lebensmittelunternehmer überlassen.

Untersuchungen des LAVES

In den vergangenen Jahren sind immer wieder Mängel festgestellt worden, weshalb das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover auch im Jahr 2019 Proben von bunten Eiern untersucht hat. Die Untersuchungen von bunten Eiern im Jahr 2020 haben bereits begonnen.

Bei den jährlichen Untersuchungen im Institut werden die Genusstauglichkeit wie Aussehen, Geruch und Geschmack, insbesondere bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, die Kennzeichnung und die eventuelle Verwendung von nicht deklarierten Farbstoffen überprüft. Eine Probe besteht in der Regel aus 30 einzelnen Eiern. Die Proben wurden zur Haltbarkeitsüberprüfung bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums gelagert.

Im Jahr 2019 wurden 68 Proben "Bunte Eier" untersucht.

Das Ergebnis: 34 Proben waren in Ordnung und bei 34 Proben (50 Prozent) waren einzelne Eier bei Probeneingang (sieben Fälle: vier Mal ein Ei, zwei Mal zwei Eier, einmal vier Eier) und/oder bei Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums (30 Fälle: neunzehn Mal ein Ei, sieben Mal zwei Eier, zwei Mal drei Eier, ein Mal vier Eier, ein Mal elf Eier) verdorben. Verdorbene Eier wurden als süßlich, hefig, gärig und teilweise verschimmelt beschrieben.

 

Im Jahr 2018 wurden 38 Proben bunt gefärbter Hühnereier von den Lebensmittelüberwachungsbehörden zur Untersuchung eingesandt und auf die oben genannten Parameter untersucht.

Das Ergebnis: 21 Proben waren in Ordnung und bei 17 Proben (45 Prozent) waren einzelne Eier (zwölf Mal ein Ei, zwei Mal zwei Eier, ein Mal drei Eier, zwei Mal fünf Eier) am Ende des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) verdorben. Diese wurden als süßlich, hefig-gärig, teilweise auch faulig im Geruch und verschimmelt beschrieben.

 

Im Jahr 2017 hat das Institut insgesamt 40 Proben bunter Eier auf die oben genannten Parameter untersucht.

Das Ergebnis: Bei zwölf Proben (30 Prozent) waren einzelne Eier (acht Mal ein Ei, drei Mal zwei Eier, ein Mal drei Eier) bei Ablauf des Mindest­halt­bar­keits­datums verdorben. Sie wurden zumeist als hefig-gärig, faulig, fruchtig und alkoholisch, teilweise auch als faulig im Geruch beschrieben. Erfreulicherweise war, anders als in den Vorjahren, kein Ei bereits bei Probeneingang verdorben.

Bei neun Proben mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent an Eiern mit sichtbaren Schalendefekten (Risse in der Schale, einge­drückte Schale, Loch in der Schale) wurde angeregt zu prüfen, ob eine ausreichende Warenkontrolle in den verantwortlichen Betrieben erfolgt.

Bei Eiern mit defekter Schale ist die Gefahr einer vorzeitigen Verderbnis vor Ablauf des Mindesthalt­bar­keitsdatums gegeben, da Keime leichter eindringen können. Durch die Färbung und Lackierung der Eier fällt die defekte Schale nicht unmittelbar ins Auge und bleibt so unbemerkt. Verbraucherinnen und Verbraucher haben beim Kauf Anspruch auf intakte Eier, die bis zum Ende der Mindesthaltbarkeit keine Verderbnis aufweisen. Die Verantwortung dafür liegt bei dem Hersteller beziehungsweise Inverkehr­bringer der Eier.

Die Ergebnisse im Überblick:

2019

68 Proben, davon

  • 34 Proben (50 Prozent): einzelne Eier bereits bei Probeneingang und/oder bei Ablauf des MHD verdorben
2018

38 Proben, davon

  • 17 Proben (45 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben
2017

40 Proben, davon

  • 12 Proben (30 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben

2016

42 Proben, davon

  • 7 Proben (16,7 Prozent): einzelne Eier bereits bei Probeneingang verdorben
  • 12 Proben (28,6 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben

2015

39 Proben, davon

  • 1 Probe (2,6 Prozent): einzelne Eier bereits bei Probeneingang verdorben
  • 11 Proben (28,2 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben

2014

32 Proben, davon

  • 7 Proben (21,9 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben
  • 9 Proben (28,1 Prozent): mehr als 20 Prozent der Eier einer Probe wiesen Schalendefekte auf

Deklaration und Zulässigkeit der verwendeten Farbstoffe sowie Kennzeichnung der Eierverpackungen

Grundsätzlich dürfen zum Färben von Eiern nur für Lebensmittel zugelassene Farbstoffe eingesetzt werden.

Im Jahr 2019 wurden nicht deklarierte oder unzulässige Farbstoffe nicht festgestellt. Zwei Proben hatten Kennzeichnungsmängel.

Die Ergebnisse im Überblick:

2019 zwei Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf
2018 Verwendung nicht deklarierter Farbstoffe nicht überprüft
2017 bei einer losen Probe fehlte die Kenntlichmachung der verwendeten Farbstoffe

übrige Proben entsprachen bezüglich der Farbstoffe den Rechtsvorschriften
zwei Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf: Die Schriftgröße der Nährwertkennzeichung war zu gering.

2016 bei einer losen Probe fehlte die Kenntlichmachung der verwendeten Farbstoffe
fünf Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf (zum Beispiel Schriftgröße, fehlendes MHD)
2015 bei zwei Proben wurden ein nicht zugelassener Trägerstoff verwendet
2014 keine Abweichungen

 

Verbrauchertipps zum Kauf und zur Aufbewahrung von bunten Eiern
  • Ein Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum beim Einkauf lohnt sich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auf eine ausreichende Restlaufzeit achten.
  • Damit bunte gekochte Eier in Fertigpackungen möglichst auch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums frisch bleiben, sollte darauf geachtet werden, dass die Schale nicht durch Löcher oder Risse beschädigt ist. Dies ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal. Bei Eiern mit Schalenrissen wird das Eindringen von Verderbniserregern erleichtert.
  • Durch Kühllagerung im Haushalt werden die sensorische Qualität und die Haltbarkeit positiv beeinflusst. Dies ist insbesondere in den wärmeren Sommermonaten wichtig.
  • Im Gegensatz zu Eiern in Fertigpackungen ist lose Ware nicht kennzeichnungspflichtig. Das heißt, Verbraucher/-innen können nicht erkennen, bis wann die Eier noch haltbar sind. Daher sollten lose erworbene bunte Eier möglichst bald nach dem Kauf verspeist werden.

 

Blau-grüne Verfärbung: zu lange gekochte Eier

Gelegentlich erhält das LVI BS/H Beschwerden von Verbraucher/-innen, das Eidotter habe sich nach dem Kochen blau-grün verfärbt. Das ist nicht schädlich und führt auch geschmacklich zu keiner Beeinträchtigung. Bei zu langem Kochen (länger als zehn Minuten) kommt es zu einer Reaktion des im Eidotter vorhandenen Eisens mit Schwefelverbindungen aus dem Eiklar. Dabei entsteht Eisensulfid, das die Verfärbung verursacht. Auch wenn es nicht schön aussieht, ein Grund zur Beanstandung ist bei derartigen Verfärbungen nicht gegeben.

 

Quellen:

www.laves.niedersachsen.de

www.stock.adobe.com

Zurück